Haustürglas kaputt! Übernahme der Haftpflicht?

Hallo,

habe mal eine Frage zur Haftpflichtversicherung!

Mein LG ging heute aus der Haustür (hat oben Glas) und ich wollte die Tür hinter ihm zumachen, er ist aber stehengeblieben und auf einmal hat es "knack" gemacht und das Glas war von außen gebrochen! #aerger

Übernimmt sowas die Haftpflicht? Und wenn ja, wie muss ich das melden? Hatte noch nie einen Haftpflichtschaden!

#danke schon mal im voraus

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Hallo

Ist das DEINE Türe?

lg

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Hallo

warum macht das Glas "knack" wenn dein LG stehen bleibt #kratz
Ist er gegen die Tür gerummst?

Gruss, die Polly #winke

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Wir wohnen zur Miete hier!

Ich weiß auch nicht warum es geknackt hat! #kratz Vielleicht hatte die Scheibe schon einen knacks, aber ich weiß es nicht! Ich wollte die Tür zu machen und er ist eben stehengeblieben und es hat geknackt! Und nun sind da viele Risse im Glas! :-(

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Wenn Schäden an der Mietsache in der Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind, müsste die Versicherung zahlen.
Die Frage kannst Du Dir am besten mit einem Blick in Deinen Vertrag oder einem Anruf bei Deiner Versicherung beantworten.

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habe gerade nachgeschaut! Mietsachschäden sind mitversichert! :-) Dann kann ich wohl darauf hoffen, das die das Zahlen! :-)

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Hallo!

Unser Vermieter hat eine Wohngebäudeversicherung. Daher würde ich es dem Vermieter melden, wahrscheinlich kümmert sich dieser darum. Seine Versicherung würde sich dann gegebenenfalls mit meiner Haftpflicht in Verbindung setzen.

Gruß nakiki

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Danke euch nochmal allen für die Antworten!

Habe gleich mit meiner Versicherung gesprochen und die haben den Schaden gleich aufgenommen! :-)

Muss jetzt Fotos machen, einen Kostenvoranschlag einholen und am besten wenn möglich, einen Beleg über die Altkosten der Tür! Aber da ich unsern Vermieter kenne, hat der sowas sicherlich nicht mehr! Die tür ist mind. schon 20 Jahre alt! :-)

Naja, werde morgen mal nen Glaser anrufen und mir einen Kostenvoranschlag holen! Und dann mal sehen!

Lg vom hexlein

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Hallo nochmal!

Was mir noch einfiel: Die Haftpflicht erstattet nur den Zeitwert NICHT den Neuwert!
Deswegen lässt unser Vermieter (Genossenschaft) es über seine Versicherung laufen, denn die erstattet den Neuwert.

Gruß nakiki

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Der Zeitwert ist in diesem Fall aber nicht zu ermitteln denn Unterlagen gibt es nicht und es muss ja nicht die komplette Tür getauscht werden, lediglich das Glas ist kaputt! :-)

Ich werd mal sehen was der Glaser sagt! :-)

Danke dir!