Muss ich für meine Eltern zahlen, wenn diese im Altenheim sind??

Guten Morgen,

ich weiß, die Frage klingt erstmal komisch. Also es geht mir dabei um Folgendes...

Normalerweise ist es ja so (bitte korrigieren,wenn es nicht stimmt), dass wenn die Eltern irgendwann aus irgendwelchen Gründen ins Altersheim müssen oder sich einfach irgendwann dafür entscheiden, dann springen doch die Kinder finanziell ein, wenn die Eltern es nicht mehr können,oder?
Erst wenn die Kinder es ebenfalls finanziell nicht bewerkstelligen können, springt der Staat ein.

Wie sieht es denn aus, wenn man als Kind keinen Kontakt zu seinen Eltern hat? Also sagen wir mal jahrezehntelang und das auch beweisen kann? Muss man trotzdem für seine Eltern aufkommen oder kann man sich dagegen wehren?

Ich frage das natürlich nicht ohne Grund. Meine Mutter ist damals abhauen, als ich noch ein kleines Kind war und seitdem haben wir keinen Kontakt. Zu meinem Vater habe ich ebenfalls keinen Kontakt mehr...ich denke seit mindestens 6 Jahren. Und da ist mir diese Sache letztens in den Sinn gekommen...Ich glaube, es ist verständlich, dass ich beide unter keinen Umständen irgendwann finanziell unterstützen will.

Wäre schön, wenn mir jemand die Frage beantworten könnte.

LG

1

Guten Morgen,

du kannst dich mit anwaltlicher Hilfe von der Verpflichtung befreien lassen, aber dieser Weg kann teuer werden und es gibt keine 100% Garantie, dass das klappt.

Und es erfordert eine gehörige Portion Geduld, denn der gerichtliche Weg ist natürlich nicht schnell.

LG
M.

2

Hallo,

ich bin der Meinung der KOntakt spielt keine Rolle. Mein Vater hatte zu seinen Eltern, also meinen Großeltern väterlicherseits keinen Kontakt und bekam irgendwann einen Breif (ich bin der Meinung es war vom Sozialamt) und mußte Auskünfte über seine finanzielle Situation geben.

Ebenso war es bei meiner Uroma und meinem Großonkel. In der Generaton mussten die Frauen, da wenig beruftdtätig, nichts zahlen, also, meine Oma mütterlicherseits, aber mein großonkel musste für meine Uroma im Pflegeheim zahlen.

Ich denke es ist genauso wie bei Eltern. Wenn ein Elternteil keinen Kontakt zu seinem Kind hat, muss er ja trotzdem Unterhalt zahlen.

Musst Dich mal erkundigen wo die Einkommensgrenze ist, die weiß ich leider nicht.

Gruß velvetsnail

3

Hi,

ich hatte mir auch mal die Frage gestellt aufgrund eines Erzeugers.
Und zu der Zeit fand ich einen Artikel online in der Bildzeitung ( muß Du mal recherchieren, ob Du es vielleicht noch googeln kannst )
das man immer an die Kinder herantreten kann, selbst wenn jahrelang kein Kontakt bestand.

Lg.Anna112

4

schau mal...habe ich gefunden

http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article824278/Wann-Kinder-fuer-ihre-Eltern-zahlen-muessen.html

Lg.Anna112

5

Ich danke euch schon mal für eure schnellen Antworten. Mir bleibt wohl irgendwann nur zu hoffen, dass meine Eltern genug auf die Seite gepackt haben, um die Kosten selbst zu tragen.
Da meine Mutter damals schon keinen Unterhalt gezahlt hat und jetzt vermutlich von Hartz4 lebt kann ich mir das bei ihr aber zumindest nicht vorstellen.
Bleibt wohl irgendwann wohl doch nur der Gang zum Anwalt....

6

§ 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.


Es hängt von den konkreten Umständen ab. Jahrelanger Nichtkontakt allein ist nicht ausreichend. Selbst Jahrzehntelanger kann nicht ausreichend sein.

Passt aber ein Tatbestand von oben kann dies anders aussehen.


Du müsstest aber schon recht gut verdienen wenn diese Problematik für Dich relevant werden sollte. Die "Freibeträge" sind recht hoch.

7

Das Problem mit den Einkommensgrenzen ist aber, dass der Ehepartner mit veranschlagt wird und da kann es schon schneller sein, dass man einen Teilbetrag leisten muss, wenn alle Kosten und Freibeträge abgezogen sind.

33

Huhu,

dafür steigt die Einkommensgrenze aber auch beträchtlich für ein Ehepaar und wenn Kinder im Spiel sind steigt sie noch weiter.

Und wenn dann immer noch etwas übrig bleibt...ja dann muß man tatsächlich etwas zahlen, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.

lg

Andrea

8

Wie sieht es denn aus, wenn man als Kind keinen Kontakt zu seinen Eltern hat? Also sagen wir mal jahrezehntelang und das auch beweisen kann? Muss man trotzdem für seine Eltern aufkommen oder kann man sich dagegen wehren?


Nein. Musst Du nicht. Allerdings ignorieren das die Sozialämter erst mal und versuchen den Betroffenen gehörig einzuheizen und schicken auch erst mal Forderungen raus.

Wenn Du jemals so einen Schrieb erhälst, dann lässt Du das von einer Anwältin beantworten.

Beerdigungskosten müsstest Du trotzdem tragen - wenn nicht genug da ist, aus der Nummer kommt man nur raus, wenn man wirklich nichts hat.

Gruß

Manavgat

15

"Nein. Musst Du nicht. "

Aufgrund des wenigen Sachverhalts ist Deine Aussage mehr als unseriös.

Du kannst doch nicht einfach sagen "Du musst nicht" ohne die Hintergründe zu kennen?

Dieses Ergebnis ist möglich. Aber zwingend?

Mir scheint Du fällst wieder in Deine frühere "Fahrlässigkeit" was Rechtauskünfte betrifft.

Das Ah und Oh für eine Entscheidung ist ausreichender Sachverhalt.

Bei dem Sachverhalt entscheidet die konkrete Ausgangslage. Der fehlende Kontakt allein führt zu keinem sicheren Ergebnis.

Genauso fahrlässig sind auch Deine Ausführungen zu den Beerdigungskosten. Die bejahst Du ohne Einschränkung, obwohl hier sein könnte, dass eine solche Pflicht nicht besteht (je nachdem was noch alles vorgefallen ist).

Es kann also sein, das die TE Unterhalt + Beerdigung tragen muss. Es kann auch sein, dass beides nicht zu tragen ist.

Der Sachverhalt lässt eine abschließende Beurteilung nicht zu.

Gruß
parzifal

18

#kuss

weitere Kommentare laden
9

so einfach ist das nicht. Auch wenn kein Kontakt besteht (Antworten hast du ja dazu bekommen). Ich hatte auch keinen Kontakt zu meinem Vater und bin mit dem blauen Auge davon gekommen: er ist verstorben, haben wir durch Zufall erfahren. Beerdigungskosten hielten sich sehr im Rahmen, aber ja, die mussten wir Kinder tragen.

Erbe mussten wir ausschlagen (eh nur Schulden), das war aber eher easy.

Liebe Grüße!

10

sorry, aber auch ich oder andere Steuerzahler haben keinen Kontakt zu Deinen Eltern. Warum sollten wir eher zahlen als die Kinder?

13

Hallo :-)

Also wenn es der Person durch physische und psychische Misshandlungen einfach zuwider geworden ist "solchen " Menschen etwas Gutes zu tun. Eltern mögen Eltern sein, aber man kann ja nie wissen was in den Familien passiert ist. Also da würde ich auch nicht zahlen wollen sag ich ganz ehrlich.


Gruß Oriane

14

Sie ht sich nicht ausgesucht deren Kind zu sein.
Beispiel: Wieso sollte mein Vater für seine Eltern zahlen?
Mutter hat ihn als Baby im Stich gelassen nie gezahlt und ihn sogar Medikamente verabreicht.
Vater hat ihn geprügelt bis zur Besinnungslosigkeit.
Mein Mann hat sich seine Eltern nicht ausgesucht und muss und wird unter diesen Umständen NICHT für seine Eltern zahlen ( anwaltlich erkundigt haben wir uns schon ) und da ist uns schnurz ob der Steuerzahler zahlen muss denn der Steuerzahler hat auch nciht dafür gesorgt dass mein Mann eine normale Kindheit hat.

weitere Kommentare laden