Parken auf dem Gehweg-> Unfall

Hallo,

gestern ist mir jemand ins Auto gefahren, ich stand auf dem Gehweg vor unserem Haus, dann kommt gleich die Straße und danach also genau gegenüber sind Garagen wo das andere Fahrzeug rückwärts raus auf die Straße fuhr an meinen Fahrzeug ran, nun meine Frage kann der Unfallverursacher mir was anhaben weil ich vor unserem Haus auf dem Gehweg stand, (man darf eigentlich nicht auf dem Gehweg parken) weil ich mit meinen Auto die Ausfahrt der Garagen behindert habe oder hätte er einfach nur richtig gucken müssen. Ist er alleine für den Schaden verantwortlich oder bin ich mit teilverantwortlich, kennt sich da jemand aus? Also der Unfallverusacher hat schon alles seiner Versicherung gemeldet und dort auch angegeben das er Schuld ist, aber ich frage mich ob er mir im Nachhinein was anhaben könnte wegen der Gehwegsache halt? Polizei wurde nicht gerufen.

LG

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Hallo,

eigentlich bist Du mitschuldig, da Du auf dem Gehweg geparkt hast.

Wenn die Versicherung des Gegners also schlau ist, versucht sie Dich mit ranzukriegen.


LG

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Hi,
vor unserem Haus wurde mal ein Auto gerammt, das auf der ersten "freien" stelle nach Beginn des Halteverbots geparkt war. Also genau da stand, wo es eindeutig verboten ist.

Der Verursacher (ein Bekannter, daher kennen wir die Geschichte) meinte relativ frustriert und war sich seiner Sache ziemlich sicher, dass es vollkommen uninteressant wäre in diesem Fall, ob das Auto, das er gerammt hat korrekt geparkt wäre oder nicht. Schließlich wäre er dagegen gefahren (das andere war halt geparkt und hat sich nicht bewegt), da wäre nichts zu machen.

Das war die aussage eines Laien. Aber er schien sich seiner Sache sehr sicher zu sein, und das deckt sich auch mit allem, was ich von Laien zu dem Thema gehört habe.

Wegen der Gehwegssache hättest du m.W. nach ein Verwarnungsgeld riskiert. Ob da noch was folgen kann - keine Ahnung.

Wie gesagt, alles laienhafte Annahmen.

viele Grüße
Miau2

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Hi

Ich würde mir die Frage stellen ob man grundsätzlich beim rausfahren aus den Garagen den gegenüberliegenden Fußweg benutzen muss weil man da sonst nicht raus kommt.

Sollte das so sein ist es ja auch gefährlich für Fußgänger sobald ein Auto da raus fährt.

Wir hatten mal so ein ähnliches Thema da ging es drum das ich mein Auto gegenüber einer Garage gestellt hatte und der Besitzer mich dann deswegen anzeigen wollte, weil er nicht raus kam. Na ja er hat pech gehabt, ich darf da stehen, da die Straße breit genug ist.

Gruß Angel

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Nein.

Beim Rückwärtsfahren gilt die erhöhte Sorgfaltspflicht. Mit anderen Worten: wer rückwärts fährt, ist schuld.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

ich bin der Meinung, dass man dich klar fürs Falschparken belangen kann. Dir nicht aber eine Mitschuld an diesem Unfall geben kann.

Das du falsch parkst berechtigt lange noch niemanden, dein Auto zu rammen - auch nicht, wenn du 10mal falsch geparkt hast.

Ich meine auch, dass das hier bei Urbia schonmal Thema war und es viele (auch versierte) Antworten darauf gab.

Grüße