Kratzer in Autotür - Welche Versicherung??

Hallo Liebe Urbianer,

in der gestrigen Nacht hat ein Freund meines Sohnes bei uns geschlafen. Als ich die beiden heute Morgen in die Kita brachte, ist uns ein kleiner Unfall passiert.
Der Freund meines Sohnes stieß mit Schwung die Autotür auf und haute sie mit voller Wucht gegen den Wagen einer Erzieherin. Nun hat die Tür einen Lackschaden, für den ich natürlich aufkommen werde.
Nun meine Frage:
Kann ich das über meine Haftpflichtversicherung geltend machen, da ich ja in diesem Fall die Aufsichtspflicht verletzt habe und der Kleine ja noch nicht deliktfähig ist? Oder müsste ich die Eltern des Kindes ansprechen, da in unserer Versicherung formal ja nur unsere Kinder eingeschlossen sind?

Viele Grüße,
Katrin

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Hallo,

tja da es der Sohn deiner Freundin war würd ich sagen muss die Haftpflichtversicherung deiner Freundin zahlen. Schlieslich ist es ja nicht dein Kind.

Frag aber ruhig mal deinen Versicherungsvertreter ob das so stimmt.

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Weder noch.
Das ist ein Fall für due KFZ-Haftpflichtversicherung, die dann allerdings den Schadensfreiheitsrabatt kürzen wird. Die Frage ist, ob sich das bei so einem kleinen Schaden lohnt.
Die Eltern des Kindes würde ich aber in jedem Fall ansprechen. Vielleicht haben sie eine Versicherung, die Schäden deliktunfähiger Kinder einschließt.

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Das muß die Kfz Haftpflicht zahlen, dann wirst Du hochgestuft, wenn Du dabei warst hast Du die Aufsichtspflicht nicht verletzt.

Normalerweise kann das Kind oder Du nicht haftbar gemacht werden, weil er eben deliktunfähig ist, also steht es in Deinem ermessen ob Du der Erzieherin was erstattest.

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Nur weil man "dabei ist" heißt das nicht automatisch, dass man die Aufsichtspflicht nicht verletzt.

Woher weißt Du also, dass sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat?

Hat sie die Kinder darauf hingewiesen die Tür nicht zu öffnen da ein Pkw daneben steht? Musste sie das bei Kindern über die sie die Aufsicht führt nicht tun?

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Dein erster Satz widerspricht sich völlig mit Deinem zweiten.

Es steht NICHT im Ermessen der TE, ob sie zahlt oder nicht. Die Geschädigte hat einen Anspruch auf Regulierung ggü der KFZ-Haftpflicht.

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Hallo nochmal,

ich danke euch für eure Antworten.

Da der Kratzer nur klein ist und m.E. nur die oberste Lackschicht betroffen ist, hoffe ich, dass es sich vom Kostenaufwand einigermaßen im Rahmen hält - die KFZ-Haftpflicht hierfür zu nutzen wäre tatsächlich ziemlich ineffizient...

Auch wenn ich ich nicht haftbar gemacht werden kann, ist es für mich selbstverständlich, dass ich für den Schaden aufkomme. Letztendlich hätte ich die Tür selbst aufmachen sollen....

Grüßle,
Katrin

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Täusch dich nicht in den Preisen.

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Jo, bei uns hat das Lackieren der Tür mit einem Ministlackschaden (vielleicht 5 mm Durchmesser und nur die obere Schicht) 2000,-DM seinerzeit gekostet. Tür ausbauen, Schleifen, grundieren, lackieren,... Vielleicht geringes Material aber viele Arbeitsstunden. Leihwagen kommt noch hinzu...
LG