Kann Krankenkasse vorschreiben, wer die Kind-krank-Tage nimmt?

Hallo,

folgendes interessiert mich: musste gerade einen Fragebogen wegen Kinderkrankengeld ausfüllen. WAs mich etwas irritiert hat: gesetzlich stehen doch jedem Elternteil 10 Tage pro Kind zu. Die Krankenkasse hat sich aber detailliert nach der Verteilung der Arbeitszeit erkundigt. Mein Mann arbeitet weniger Stunden als ich, d.h. die Kasse müsste in seinem Fall weniger Kinderkrankengeld zahlen als wenn ich zuhause bleibe.

Allerdings ist es für mich einfacher zuhause zu bleiben weil man zum einen nicht nicht scheel angeguckt wird wenn man ein krankes KInd betreut und zum anderen kann meine Arbeit auch eher liegenbleiben, ohne dass es gleich brennt.

Und wenn der gesetzliche Anspruch für beide 10 Tage beträgt, verstehe ich nicht, warum nach der Arbeitszeit gefragt wird.

Kennt sich jemand aus?

Gruß snowwhite

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Hallo snowwhite,
bist du gesetzlich oder privat versichert? Wir haben schon oft wechselseitig Kind-krank-tage genommen und mussten noch nie etwas ausfüllen. Es wäre auch unsinnig, mein Mann arbeitet zwar mehr als ich, aber verdient weniger...

Ihr müsst doch nur bestätigen, dass sich keiner anderweitig um das Kind kümmern kann.

Bist du bei der HEK? Nur bei dieser Kasse kann ich mir so ne Frage vorstellen...

LG Ninna

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Hallo,

bin gesetzlich versichert. Ich gehe schon davon aus, dass sie zahlen, haben sie in der Vergangenheit auch gemacht, trotzdem leuchtet mir nicht ein, warum dann dieser detaillierte Antrag notwendig ist...

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Hallo snowwhite,

wir hatten zwei unterschiedliche Krankenkassen, und sogar hier war es möglich die Krankheitstage zu übernehmen. Meine KK benötigte nur einen Nachweis, dass diese Tage bei der anderen KK nicht in Anspruch genommen wurden.
Sofern meine KK sich das Geld nicht bei der anderen KK geholt hat - was ich mir nicht vorstellen kann, zumal mein Ex auch weniger verdiente - denke ich mal liegt das alleine an der Kulanz der betreffenden KK.

Ich glaube weniger, dass es dazu eine gesetzliche Bestimmung gibt - fakt ist dass die KK billiger davon kommt wenn sie deinem Mann den Ausfall bezahlen muss.

Wenn sie den Übertrag der Tage verweigern hilft erfahrungsgemäß "dicke Backen machen" Standpunkt erklären warum du daheim bleiben willst und im Notfall mit einem KK-Wechsel zu drohen.

Weiterhin muss auch dein AG zustimmen (so ist es zumindest bei uns gewesen), alleweil er ja auch auf dich verzichten muss.

lg bambolina

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Hallo,

wir sind alle in der gleichen KK versichert. Ich versteh schon dass es aus wirtschaftlichen Gründen für die Kasse interessanter wäre, dass mein Mann daheim bleibt, aber inwieweit könnten wirtschaftliche Interessen gesetzliche Ansprüche anfechten?

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Welche gesetzliche Ansprüche anfechten??? Also ich sehe das eigentlich so, lt. gesetzlichem Anspruch stehen deinem Mann 10 Tage zu, dir ebenso.

Ob die KK zulässt, dass du die Tage von deinem Mann übernimmst liegt in deren Ermessen.

lg bambolina

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Vermutlich möchte die KK nur rausfinden, ob eine Betreuung im Krankheitsfall anders nicht möglich ist. Sie sucht also eine Möglichkeit zum Geld sparen.

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Hi,
Kind-krank-Tage stehen dir nur zu, wenn der andere Elternteil (oder eine andere geeignete Person) die Betreuung nicht übernehmen kann. Weil z.B. selbst berufstätig. Das unterschreibt man übrigens auch auf dem Krankenschein (und man sollte es ernst nehmen, was man angibt).

Wenn die Krankenkasse jetzt von Deinem Mann die Arbeitszeiten wissen will sehe ich einen möglichen, guten Grund dafür: sie wollen herausfinden, ob überhaupt einer Anspruch hat. Oder ob die Betreuung auch ohne Kind-krank-Tag gewährleistet wäre, weil z.B. (nur ein Beispiel!!!!) du von 6-.14:00 arbeitest und dein Mann von 15-21:00. DANN hättest nämlich (jetzt mal von kurzer Fahrzeit ausgehend) weder du noch dein Mann Anspruch auf Kind-krank-Tag. Denn das gibts nur, wenn die Betreuung anders nicht möglich wäre. Wäre sie aber bei meinem Beispiel.

Wenn das bei Euch nicht so wäre und die Betreuung eben nicht durchgehend durch jeweils mind. ein Elternteil gewährleistet wäre kann die KK m.W. nach nicht vorschreiben, wer die Kind-Krank-Tage nimmt. Sie könnte einer Übertragung von seinen auf dich widersprechen, aber deine 10 würden dir trotzdem zustehen.

Den Anspruch hat man aber eben nur, wenn es auch wirklich nötig ist. Man hat z.B. keinen Anspruch, wenn der andere Elternteil in Elternzeit zu hause ist (oder Hausmann). Ausnahme wäre eine wirklich schwere Erkrankung des Elternteils zu hause, aber darum gehts ja bei Euch nicht.

Und das würde auch eine "detailliertes" Erfragen erklären. Wir mussten das mal für eine Haushaltshilfe (Schwangerschaft mit dem 2. Kinde) sehr detailliert angeben, und der Hintergrund war ganz einfach der: genehmigt wurden nur Zeiten, wo mein Mann berufsbedingt nicht zu hause war.

Viele Grüße
miau2