Angeblich Auto angefahren und nu heißt es Fahrerflucht , Hilfe

Hallo,

brauche dringend einen Rat.

Mein Freund soll vor ein paar Monaten beim einparken ein anderes Auto beschädigt haben, doch er sagt das kann nicht sein.

Er war auch bei der Polizei und hat seine aussage gemacht. Nu ist ein Brief der KFZ versicherte gekommen das nach proben festgestellt wurde das er es doch war. Er aber ist sich sicher das er an diesem Tag definitiv gegen kein Auto gefahren ist.

Da wir uns Prozesskosten nicht leisten können soll doch die versicherung zahlen und er wird hochgestuft warb sollst. Aber nu heißt es jetzt auch noch Fahrerflucht. Das darf doch nicht sein. Kann man sich denn wirklich nicht dagegen wehren?

Er hat es nicht mitbekommen kann man da wirklich wegen Fahrerflucht angeklagt werden?

Bitte, brauche dringend Rat!!!

lg

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Hallo beach,

wenn dein Freund dein anderes Auto beschädigt hat und sich nicht beim Halter des geschädigten Autos gemeldet hat liegt Fahrerflucht vor. Wie es allerdings gewertet wird wenn er es nicht mitbekommen hat weiß ich nicht.

In deinem Beitrag stehen zwei Aussagen die sich in meinen Augen widersprechen.

*Er aber ist sich sicher das er an diesem Tag definitiv gegen kein Auto gefahren ist.*

*Er hat es nicht mitbekommen kann man da wirklich wegen Fahrerflucht angeklagt werden?*

Da die zweite Aussage ist das er es nicht mitbekommen hat gehe ich davon aus das er auch Auto gefahren hat und möglicherweise doch Schuld an dem Unfall haben kann.

Sollte es zur Anklage kommen und deinem Freund die Fahrerflucht nachgewiesen werden können dürfte dir Hochstufung der Versicherung das kleiner Übel sein. Schaut mal bitte im Busgeldkatalog nach wie Fahrerflucht geahndet wird.

FG blaue-rose

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So, wo widersprechen ich denn?
Er kann sich an diesen Tag sehr gut erinnern und ist sich sicher das er gegen kein Auto gefahren ist. Das er Auto gefahren ist ist klar. Es war ja direkt vor seiner Arbeit.

Auch ich bin schon mal leicht gegen ein anderes Auto gefahren beim parken und bekam es nicht mit, wir regelten das so und gut war. Also weiß ich das sowas passieren kann.

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Hallo beach,

ich möchte mich bei dir entschuldigen. Ich habe das kleine aber sehr wichtige Wort " Kein " übersehen.

Und ja, es kann vorkommen das man es nicht unbedingt mit bekommt. Meiner Tochter ist es auch schon passiert und zum Glück hat eine Insassin die mit in ihrem Auto saß gesehen das sich das andere Auto leicht bewegt hatte. ich habe auch mit im Auto gesessen und es auch nicht mitbekommen. An unserem Auto war nichts zu sehen das andere Auto hatte eine Sachschaden von von 900 Euro.

Freundliche Grüße blaue-rose

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Hi,

Du widersprichst Dir selbst.
Erst sagst Du, er ist definitiv nicht Auto gefahren und weiter unten dann, er habe es nicht mitbekommen.

Wenn Du hier Ratschläge möchtest, bleib bei der Wahrheit!

Also was denn nun?

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"Erst sagst Du, er ist definitiv nicht Auto gefahren ..."

Sie sagt nur, dass er gegen! kein Auto gefahren ist.

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wenn die proben vom lack genommen haben und das überein stimmt dann war er das auch damit muß du dich abfinden.

wenn der führerschein nicht sofort einbehalten wurde sehen die das wohl als bagatelle und dein freund kommt wahrscheinlich mit einem strafbefehl davon

versicherung wird zahlen und ihr hoch gestuft ,aber ich frage mich wer soll für den schaden sonst aufkommen

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"wenn die proben vom lack genommen haben und das überein stimmt dann war er das auch damit muß du dich abfinden."

Kann man glauben, muss man aber nicht glauben.

Möchte nicht wissen, wie oft der Farbton verwendet wird.

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Die genaue Zusammensetzung der Farbe variiert aber bei jedem Hersteller und bei jedem Fahrzeugtyp. Mit einer einfachen Lackanalyse kann man mindestens den Fahrzeugtyp und die Lackierungsserie herausfinden, falls es sich um eine Original-Lackierung handelt. Ansonsten kann man aber mit einer Gegenprobe, heißt einer Lackprobe des Unfallverursachers, die Identität sicher nachweisen.

So eine Lackprobe kostet übrigens 1000-1500 Euro. Ich gehe davon aus, dass der Schaden keine Lapalie war und der gute Mann die Kosten übernehmen muss.

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Wenn der Lack übereinstimmt, dann war er es auch und fertig.

Wenn du selbst schonmaldie Erfahrung gemacht hast sowas nicht gemerkt zu haben, wieso habt ihr euch dann so quer gestellt?

Was wurde denn beschädigt und was hat die Reparatur gekostet?

Wieso habt ihr nicht kooperiert und euch mit dem "Gegner" geeinigt? Euch das Ganze mal angeguckt und euch selbst ein Bild gemacht?

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Hat er denn selbst einen Schaden am Auto?

Fahrerflucht ist nicht nur teuer, sondern gibt auch Punkte und m.E. sogar ein Fahrverbot von einem Monat.

Eine Freundin von mir hat ihren Sohn zur Schule gefahren und dabei ein Auto geschrammt. Sie hat es gemerkt, angeschaut und hat ihren Sohn schnell zur Schule gefahren (Klassenarbeit stand in der 1. Stunde an) und ist dann gleich dahin zurück. Da hatte ein aufmerksamer Nachbar schon die Polizei gerufen, da er den Halter des anderen PKWs kannte. Der Halter selbst hatte Verständnis und wollte sie gar nicht anzeigen. Sie war ja gleich zurück (handelte sich um 15 min) und hat ihre Schuld voll eingestanden. Die Polizei hat die Anzeige natürlich dennoch aufgenommen und das ganze ging dann sogar bis vor´s Gericht.

Ende vom Lied: außergerichtliche Einigung und sie musste mehrere Hundert Euro an eine soziale Einrichtung zahlen und natürlich den Schaden des Unfallgegners. Höhe der Punkte weiß ich jetzt nicht mehr. Ein Fahrverbot gab es nicht - das stand allerdings vorher noch im Raum.

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Wenn objektiv Euer Fahrzeug den Schaden beim Geschädigten angerichtet hat und Dein Freund nachweisbar der Fahrer war, stellt sich nur noch die Frage, ob der Unfall für ihn bemerkbar war.

Ihr solltet zunächst Akteneinsicht einholen um den Kenninisstand der StA erfahren.

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"Er aber ist sich sicher das er an diesem Tag definitiv gegen kein Auto gefahren ist."

Ja, was denn nun...ist er sich sicher oder nicht?

Wie auch immer...ich denke, es wird durch einen Gutachter festgestellt worden sein, dass der Schaden durch das Auto deines Freundes verursacht wurde. Wenn er da tatsächlich Zweifel hat, bleibt ihm letztendlich nur die Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten.

"Er hat es nicht mitbekommen kann man da wirklich wegen Fahrerflucht angeklagt werden?"

Schwer vorstellbar, dass man einen Wagen anfährt und das nicht mitbekommt.

Und natürlich kann man sich damit nicht rausreden...würde ja ansonsten jeder tun.

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Mal ein anderer Gedanke, der mir beim Lesen so kam. Kann es denn nicht auch sein, dass der Gegner den Schaden verursacht hat und nun die Schuld dem Freund der TE unterschiebt? Oder kann ein Gutachter eindeutig beweisen, wie der Hergang war?

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Das ist echt mal ein interessanter Gedanke. Ich glaube nämlich meinem Freund wenn er nix bemerkt hat dann stimmt das auch. Wozu hat man denn eine Versicherung?
Hoffe wir kriegen darauf eine akzeptable Antwort!
Definitiv will ich Akteneinsicht....gebe so leicht nicht auf. Ist halt immer scheiße wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, sonst würde es meinerseits anders laufen.

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Genau das dachte ich auch gerade, als ich den Beitrag las!

LG
kettka

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Wenn ich ein Auto so anfahren würde, das man es persönlich nicht merkt ( was unwahrscheinlich ist ), dann müßte theoretisch der Schaden am anderen Auto so minimal sein, das man es nicht sieht, also auch keine Anzeige etc.

Da aber am Auto bei Euch ja Lackproben genommen wurden und der Schaden anscheinend so hoch ist, das man die VS in Anspruch nimmt, hätte dein Freund den Bums merken müssen.

Also frage ich mich, was stimmt nun ?