18

Diebstahl ist - soweit ich weiß - ein offizialdelikt. Ergo kann jeder bei der Polizei mitteilen, was er weiß und es muss dann ermittelt werden.

Gruß

Manavgat

21

Bei der Polizei kann man immer mitteilen, "was man weiß".

Egal ob ermittelt wird oder nicht. Bei Familiendiebstahl als reines Antragsdelikt gilt:

Ohne Strafantrag keine Strafverfolgung.

Der Staatsanwalt kann und darf die Tat also ohne Antrag nicht verfolgen.

22

Diebstahl ist ein Offizialdelikt. Familiendiebstahl ist ein Antragsdelikt. Wenn der Gesch. keine Anzeige möchte, ist das totaler Blödsinn, das anzuzueigen - wozu?
Kein Strafantrag - keine Verfolgung.
Die Ermittlung wird sein: Vorladung des Geschädigten (der dann sauer ist), der wird sagen, er möchte keinen Strafantrag stellen, Anzeige geht zur Staatsanwaltschaft und wird ZWINGEND eingestelllt - da es eben ein REINES Antragsdelikt ist.

Und dazu kommt noch, daß die Threaderstellerin sich vermutlich nicht gerade bei dem Gesch. beliebt macht, indem sie sich in dessen persönliche Angelegenheiten eingemischt hat.