Otto Versand

Hallo!


Ich hab Anfang des Jahres bei Otto Überwürfe für´s Sofa bestellt. Allerdings haben sie auf dem Bild anders ausgesehen als in echt, also habe ich sie wieder zurück geschickt. Jetztkommt eben eine Mahnung über den Betrag eines Überwurfes mit 24 h Lieferzuschlag und Versand! :-[

Ich rief also da an und fragte was das soll. Die Antwort: Sie haben einen Überwurf nicht zurück geschickt!:-[ Doch habe ich, was soll ich denn mit einem Überwurf? Der würde ja nicht mal die Hälfte meines Sofas abdecken.


Ende vom Lied ist jedenfalls das ich jetzt 15,95 euro zahlen soll. Ich sehe es ja ein die 10 euro für den 24 h Zuschlag zu zahlen aber warum die 5 Euro Versand wenn ich nichts behalten habe? Den Versand zahlt man ja sonst auch nicht?

Ist das denn rechtens?
Hat von euch schon mal jemand solche Erfahrungen mit Otto gemacht? Wenn ja, wie gings aus?


LG Jules

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Hi. Da muß ich dich leider korrigieren. Die Versandkosten müssen leider immer gezahlt werden, selbst wenn du gar nichts behälst und alles zurücksendest. Ist mir auch schon mal passiert. Steht übrigens in den AGB, die leider nur wenige lesen bzw. es kommt nicht oft vor, daß gar nichts behalten wird. Also brav zahlen, ärgern und nächstes Mal schlauer sein. LG

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Hallo,

das habe ich hier kürzlich auch schon mal gelesen, dass man den Versand wohl immer zahlen muss, auch bei Rücksendung.

Also bei mir ist es komischerweise noch nie der Fall gewesen. Ich bestelle gelegentlich bei mehreren verschiedenen, bekannten Versandhäusern und schicke eigentlich auch immer Teile zurück (bestelle meist 2 versch. Grössen zwecks Anprobe) oder auch mal alles (wenn´s halt gar nicht gefällt). Musste aber noch nie Versandkosten zahlen #kratz. Was ich verstehen könnte, wäre eigentlich nur der 24h-Zuschlag.

LG
Katja

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Hallo Jules!
Als OTTO-Besteller kann ich das jetzt auch nicht ganz verstehen. Also den 24h-Service mußte auf jedenfall bezahlen, aber die Versandkosten ???? Normalerweise bezahlste die ja auch nicht wenn du deine normale Bestellung wieder zurückschickst.#kratz Hast du bei deiner Bestellung evtl. noch was anderes bestellt was du behalten hast?

Anja, die jetzt auch etwas ratlos ist

Lies am besten nochmal die AGBs von Otto durch, da müßte das alles drin stehen!

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Hallo,

ich war mal bei denen Sammelbestellerin, da war es so:

Solltest Du nur das eine, also NUR den Überwurf bestellt haben, und diesen per 24h Lieferung bestellt haben, dann ist es so, das Du die 10.- EUR Zuschlag für die Schnell-LIeferung in JEDEM Fall zahlen mußt. Das verlangt mittlerweile jedes Versandhaus so (ist bei Neckermann auch so!).
Beim Versand ist es so, das normalerweise die Versandhäuser alles kostenlos zurücknehmen, was über 40.- EUR Bestellwert liegt. Ich gehe mal davon aus, das der Überwurf mehr als 40.- gekostet hätte, oder ? Otto ist in der Hinsicht ja nicht der billigste. ;-)

Ruf mal an, wie das jetzt so ist bei denen, aber normalerweise müssten es in Deinem Fall die 10 EUR sein, für die Schnell-Lieferung.

kampfameise + rudel :)

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Hallo Jules,
entgegen der oben gemachten Antworten kann ich dir folgendes sagen:
1. Kosten für Eilzuschlag musst du in jedem Fall zahlen (aber das steht ja oben glaube ich schon), hier handelt es sich um einen extra bestellten Service.
2. Das Landgericht Karlsruhe entschied (10 O 794/05):
Eine Versandkostenpauschale darf nicht verlangt oder muss erstattet werden. Verbraucher, die im Versandhandel bestellt haben und ihr Recht auf Widerruf wahrnehmen müssen nicht für die hinsendung der Ware zahlen. Der käufer muss allerdings für die Rücksendung aufkommen, wenn der Preis der bestellten Ware (und hier ist die gesamte Bestellung gemeint) unter 40 Eur liegt.

Ich habe jahrelang in der Kundenbetreuung eines Versandhauses, das zum Otto-Konzern gehört gearbeitet und weiss also Bescheid.
Allerdings kann es sein, dass du, wenn deine Rücksendungen zu häufig sind, für Bestellungen abgelehnt wirst (dann bist du zu teuer!). DAS liegt allein im Ermessen des Versandhauses!

LG Sanne

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Hallo,

Ist es wirklich so, dass die Rücksenung bei über 40Euro vom Versandhaus bezahlt wird?

Ich musste bei Otto immer die Retoure Versandkosten zahlen, bei mir war die Rücksendung immer über 40Euro. Früher habe ich nie, die Versandkosten gezahlt, wenn ich gar nichts behalten habe, aber habe auch nie eine Mahnung bekommen. Mit wurde an der Kundenhotline mal gesagt das es danach geändert wurde.

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Hallo Nine
GERADE bei Otto (und den dazugehörigen Versandhäusern) hängt doch IMMER ein Rücksendeaufkleber der Rechnung an. Das klebst du auf das Paket und ab mit der Post oder du rufst bei Hermes oder die Kundenbetreuung von Otto an und die Sachen werden abgeholt. So hast du eine kostenlose Rücksendung für JEDE Bestellung, egal ob über oder unter 40 EUR.
Die Rücksendeaufkleber sind vorfrankiert! Wenn du allerdings einen Paketaufkleber der Post benutzt, dann musst du die Kosten der Rücksendung zahlen.
Otto und was dazugehört haben es lieber, wenn du über Hermes zurückschickst, da auch Hermes ein Anhängsel des Otto-Konzerns ist.
Das mit den 40 € ist im Fernabsatzgesetz geregelt. Guggst du hier: http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=news&gl[detailid]=76&gl[such]=r%FCcksendung
Hoffe dir geholfen zu haben.
Grüssle
Sanne

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Hallo,

also, das stimmt nicht, das man die Versandkosten zahlen muss, wenn man nichts behält. Ich habe schon des öfteren Sachen wieder zurück geschickt, ohne etwas zu behalten und habe NIE Versandkosten zahlen müssen #kratz
Hmm...hast Du denn die Quittung noch, das Du den Bezug wieder zurück geschickt hast?
Otto wollte mich vor 1 Jahr auch hinters Licht führen und ich sollte etwas bezahlen, was ich aber wieder zurück geschickt hatte. Da ich sämtliche Quittungen etc aufhebe, konnte ich denen belegen, das ich das Zeug wieder zurück geschickt hatte.
Dann wurde plötzlich gesagt, es war ein Buchungsfehler ..jaja...#augen

LG

Sweetytweety

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Hi, hier steckst Du , wollt mal wieder " Hallo " sagen.

Gruss perserkatze#katze

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Hallo Du,

naaaa, wie gehts? ;-)

Jaja, ich bin ab und an hier und dann wieder im MamaClub, immer überall, ein bisschen ;-)

Du hast Dich schon lange nicht mehr im MamaClub blicken lassen, oder habe ich Dich nur verpasst?#kratz

Wenn das Wetter jetzt endlich mal gut ist, müssen wir uns unbedingt mal treffen!

Liebe Grüße ,

SweetyTweety

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Hallo!

Ich bestelle regelmäßig bei Otto, und es ist immer so das auf der Rechnung die Versandkostenpauschale aufgeführt ist, die eventuelle Retoure dann aber frei ist. Also gehe ich davon aus, das man den Versandkostenanteil, den man ja zahlen muß wenn man Sachen behält, eben auch zahlen muß wenn man nichts behält. Der Otto-Versand ist ja in dem Fall in Vorleistung getreten und hat die Sachen an Dich geschickt, und die dadurch entstandenen Kosten müssen ja irgendwie gedeckt werden!
Ich habe bisher nie ALLES zurückgeschickt, nur Teile, aber da ist ja dann immer der fertige Retour-Schein dabei, den hast Du ja sicher auch verwendet. Aber die Versandkosten zahle ich ja jedesmal mit wenn ich meine Rechnungen bezahle!

Bei anderen Versendern bei denen ich regelmäßig bestelle ist es so das man keinen Versand zahlt wenn man alles behält, dafür aber die Retouren dann selber gezahlt werden müssen. Aber das kommt ja im Endeffekt dann aufs Gleiche raus wenn man z.B. immer gleich mehrere Größen zum Probieren bestellt und einen Teil zurückschickt!

Viele Grüße
Barbara

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Hallo,

ich habe von besagtem Versandhaus auch einmal einen netten Mahnbrief bekommen in dem Versandkosten von etlichen Jahren ( teils auch schon verjährt!) aufgelistet waren. Alles Sendungen die ich damals komplett wieder zurückgeschickt hatte.
Das ist nicht bei jedem Versandhaus so!
Ich habe mich komplett aus der Kundenkartei streichen lassen, habe die noch nicht verjährten Kosten bezahlt und möchte mit OTTO und deren Ableger nichts mehr zu tun haben.

LG,
Susi

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Hi Susi.

Exakt genau das Gleiche war bei mir auch der Fall.

Nie mehr Otto!!


LG Tweety

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Hallo!

Also so wie ich es verstanden habe...:
Sie hat MEHRERE Überwürfe bestellt und alle wieder zurückgeschickt (normalerweise wären hierfür dann nur die 10 für den Eilzuschlag fällig).

Bei OTTO scheint ein Überwurf aber nicht angekommen zu sein (wahrscheinlich nicht eingescannt worden beim Lager) und so denkt Otto "Ein Teil behalten, also muss der Kunde auch Versandkosten zahlen"
also 10 Euro Eilzuschlag + 5 Euro Porto

Ich denke einfach mal dass sie normalerweise 15 Euro PLUS den Preis für den Überwurf bezahlen sollte, aber da sie ja der Kundenbetreuerin sagte sie hätte ALLES zurückgeschickt wurde der Preis wohlwollend abgerechnet und nicht bedacht, dass dann ja auch keine 5 Euro Porto mehr fällig wären.

Also ich würde einfach nochmal freundlich bei den Kundenbetreuern anrufen und die Sache klären.


Liebe Grüße

*wurzelzwergi*

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Guck mal, hier sind die Otto-AGBs:

http://www.otto.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/Otto-OttoDe-Site/de_DE/-/EUR/OV_ViewTemplate-View;sid=nQgpp898gkUpp4suwkIAh9TQBNWW9FahIltatSzkzxeM6Z1jOEaCy8Kke4KP7A==?ls=0&Template=service_terms_conditions

Und da steht unter Versandkosten "... einmalig 5,95" und unter Rücksendung: "entsprechen.... den Hinsendekosten". Und das verstehe ich eindeutig so, das Du die Versandkosten IMMER zahlen mußt, um auch die Rücksendekosten abzudecken!

Viele Grüße
Barbara