Nachbarskind (ca.2J) immer lärm bis nachts um 22h!

Hallo ich muss nun mal euch fragen wie Ihr damit umgehen würdet wenn das kleine Nachbarskind denn ganzen tag in der Wohnung über euch herum stampfen und springen würde?
Diese ging mit dem Einzug der besagten Familie los, erst kamen sie eine Woche später und mit Pralinen um sich wegen den Krach zu entschuldigen und das er sich erst noch eingewöhnt und das aber bestimmt bald rum sei.
Wir waren dann auch erleichtert und dachten gut bald ist wieder Ruhe. Denkste!

Das Kind rennt JEDEN abend bis 22h in der Whg herum im Seitwärtsgalopp oder springt wie ein irrer weil er grad was nicht bekommt.

Dann haben wir die Familie unten getroffen und der Vater des Kindes sagte es tut ihm leid aber er ist Hyperaktiv usw.

Alles schön und gut aber warum pennt dann dieses kind immer um zehn kann das nicht auch um acht uhr abends ins bett er ist zwei!

Am Tag ist es genau so, wenn sie denn mal daheim sind, aber da stört mich das gar nicht es sind kinder und es regnet und die wollen ja auch spielen und sich bewegen aber irgendwann muss doch schluss sein.

Abends läuft es immer gleich ab der kleine rennt wie Irre durch die Whg und dann erst wenn der Vater etwas sagt dann reagiert die Mutter mit geschrei und geschimpfe.

Am Tag sagt sie nix zu dem Jungen erst wenn der Vater da ist. Oder sie streitet mit dem Vater da sweiss ich nicht, denn ich glaub sie sprechen marokkanisch, was ich natürlich nicht verstehe.

Also was würdet ihr tun? Erst hoch gehen und nochmal reden aber erst ab 22h oder schon eher? oder oder oder

Bitte gebt mir eine Antwort ich kann nicht mehr

Danke eve

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genau, Kleinkinder gehören von 22.00 Uhr bis 09.30 Uhr geknebelt und gefesselt ....außer es sind Deine, naja er/sie ist eben Nachts um 3 aktiv was soll ich tun?,,,,netter Tipp vom Alk nebenan: Cäptn Morgan 73 ins Essen/Fläschchen tut Wunder *Ironie OFF*

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Kinderlärm im Mietshaus - was muss man dulden Von Rechtsanwalt Ralf Mydlak 4.8.2009 | Ratgeber - Mietrecht, Pachtrecht | 13721 Aufrufe Mehr zum Thema: Kinder, Mietshaus Lesenswert (1)

Viele Menschen beklagen, dass wir eine kinderfeindliche Gesellschaft seien. Oft kommt es daher gerade in Mehrfamilienhäusern zu Konflikten, etwa weil die Kinder angeblich zu laut sind, auf dem Rasen vor dem Haus spielen oder die Eltern zum Leidwesen der Mitbewohner den Kinderwagen im Hausflur abgestellt haben. Kinder haben einen ausgeprägten Spiel- und Bewegungsdrang. Dabei geht es nicht immer leise zu.

In Berlin sollen künftig juristische Klagen gegen Kinderlärm zum Scheitern verurteilt sein. Im Landesimmissionsschutzgesetzes soll es demnächst heißen: „Lärm von spielenden Kindern ist als sozial adäquate Lebensäußerung von Kindern und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich zu tolerieren.“ Die Gesetzesänderung soll im Herbst im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. SEIT 2007 BEI 123RECHT.NET Von Rechtsanwalt Ralf Mydlak Berlin-Charlottenburg 56 Bewertungen Arbeitsrecht, Familienrecht, Maklerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht Pers. Direktanfrage

Wie sieht es im Mietrecht aus?

Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus anmietet, muss damit rechnen, dass die darüberliegende Wohnung auch von einer Familie mit kleinen Kindern angemietet werden kann. Dies gehört zum normalen Mietgebrauch (AG Wedding, MM 2002,429). Von den Nachbarn sind Äußerungen des kindlichen Spiel- und Bewegungsdranges hinzunehmen (LG Lübeck, WuM 1989,627). Selbst wenn die Nachbarn gegenüber dem Vermieter zur Mietminderung berechtigt sind, stellt das Kinderspielen grundsätzlich einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar. Dies gilt nach Auffassung des Amtsgerichtes Kiel jedenfalls dann, wenn das Spielen „natürlich und wohnungsgeeignet“ ist (AG Kiel, WuM 1986, 240).

Zu der vertragsgemäßen Benutzung einer Wohnung gehört es eben auch, dass Kinder entsprechend ihrem Spiel- und Bewegungstrieb in der Wohnung spielen und lärmen. Dabei sind die Geräusche von Rufen und Weinen der Kinder und das laute Ermahnen der Eltern hinzunehmen (AG Oberhausen, WuM 2001,465). Auch die Betreuung fremder Kinder ist vom Vertragszweck gedeckt (AG Stuttgart, WuM 1988,52 bezüglich der Betreuung eines Pflegekindes). Dies gilt selbst für die Betreuung von bis zu 4 fremden Kindern, jedenfalls in den Vormittagstunden (AG Hamburg, WuM 1989). Selbst die pubertätsbedingte Aufsässigkeit des Kindes der Mieter begründen für den Vermieter grundsätzlich kein Kündigungsrecht (AG Beckum, WuM 1989,626).

Natürlich bedeutet all dies keinen Freibrief für die Eltern: Die Eltern müssen alles in ihrer Kraft stehende tun, die von ihnen und ihren Kindern ausgehenden Geräusche möglichst gering zu halten und auch in diesem Sinne auf ihre Kinder immer wieder erzieherisch auf ein Verständnis für die Hausgemeinschaft einzuwirken (LG Lübeck, WuM 1989,627). Auch zeitlich gibt es Grenzen: So müssen die mit dem Spielen eines fünfjährigen Kindes verbundenen Lauf- und Trampelgeräusche in den Abendstunden ab 20.00 Uhr nicht mehr hingenommen werden (AG Neuss, DWW 1988,355).

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du wirst gegen Kinderlärm nichts tun können.

Und alle ,die hier schreiben, die Kinder dürfen sivch den ganzen Tag so benehmen, sind die potentielle "nette" Nachbarn , wie du sie hast :-p
mein Sohn wird- nicht geknebelt- um 20:00 ins Bett "gebracht" und er is 7! Er schläft nicht immer gleich ein, darf aber noch etwas lesen. Rumgesprungen wird dann nicht mehr! und auch, wenn er am Tag spielen darf und manchmal etwas lauter, trotzdem darf er das nicht den ganzen Tag lang tun- wir haben schliesslich auch Nachbarn!
unsere Nachbarn über uns haben 2-jährige Zwillinge. Man hört die beide am Tag verteilt (das sind ja schliesslich Kinder!) spielen und um 20:00 ist Ruhe. Also geht es doch!
und jeder, der was hier von knebeln schreibt, hat keine Ahnung, wie man die Kinder erzieht!

so, jetzt könnt ihr Euch gerne aufregen- ist mir gleich!
liebe Grüsse

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Danke für deine Antwort!

Ich will ja hier nix verbieten aber es ist ja JEDEN abend bis 22h echt richtig laut das Kind rennt durch die ganze whg.

manchmal auch nachts und nicht das übliche kind ist wach und weint ode so sondern es wird gerannt immer gerannt ..........

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http://www.kinderinfo.de/rechte/mieter.htm

Wann das Kind zu schlafen hat oder wie lang es auf bleiben kann geht dich nichts an.

lg

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Das nicht, aber das rumgehüpfe ab 22 Uhr dann da würde ich hochgehen.

Wir haben ehe wir das Haus hatten auch in einer Mietwohnung gewohnt die Kids waren da 1,5 und 2,5 und durften sich bewegen aber nicht 24 h poldern und hüpfen. Waren sie unruhig sind wir raus an die Luft zum austoben....

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Das kann ich auch verstehen....vielleicht würde mich das auch stören....aber vom Gesetzt her ist es hinnehmbar. Siehe link >>> Ruhezeiten verletzen
Die in der Hausordnung vorgeschriebenen Ruhezeiten, in der Regel von 13.00 bis 15.00 und von 22.00 bis 7.00 Uhr, müssen auch von Kindern eingehalten werden. (Gesetzlich vorgeschrieben ist allerdings nur die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr) Das gilt natürlich nicht für Kleinkinder; aber Kinder, die eine Ermahnung verstehen und einhalten können, müssen sich danach richten. Eltern haben auch dafür zu sorgen, dass Kinder außerhalb der Wohnung die Ruhezeiten nicht stören können.<<<

Ein nicht mal 2 jähriges Kind ist ein Kleinkind.

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Ich dachte immer Ruhezeit wäre ab 22 Uhr? #kratz

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Dachte ich auch !

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Dann ist doch alles gut, wenn sie nur bis 22 Uhr rum läuft!?

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Es geht mir ja auch darum im guten mit denn Eltern zu reden.
Aber soll ich das am Tag machen oder wenns dann mal nach 22h ist ?

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Pass einen günstigen Moment -natürlich tagsüber- ab und rede mit den Eltern.

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Am Tag würd ich das tun .....

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Ich würde das in einem ruhigen Moment ansprechen, nicht wenn Du gerade einen mega Hals hast.

Wenn es nicht besser wird, kauf Dir Ohropax :-D ganz ehrlich, das schont die Nerven.

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Ob du da gesetzlich was machen kannst weis ich nicht
Ich persönlich habe als meine Tochter noch klein war zu bestimmten Zeiten geschaut das sie einfach etwas ruhiger ist,vorallem wenn es spät/sehr früh ist musste es einfach nicht sein das sie durch die Gegend springt wie blöd
Klar ist "nur" Kinderlärm aber ich finde es super schlimm wenn Eltern ihre Kinder egal wieviel Uhr alles machen lassen weil "es ist ja nur ein Kind"

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Also danke für deine Antwort ! Klar muss ich ganz normalen kinderlärm hinnehme aber gestampfe bis zehn und länger muss echt nich sein oder ? Ich denk das dieses Kind total unausgelassen ist. Aber mehr wie den ganzen Tag rausgehen können sie auch nicht und wenn fad getrampelt sogar bei. Fernsehen stört find ich schon sehr laut
LG

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Nee das muss nicht sein,ich finde vorallem zu den Zeiten ist es einfach die Aufgabe der Eltern darauf zu achten das der Lärmpegel angemessen bleibt

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"§ 3 Schutz der Nachtruhe
Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.

Ab dieser Uhrzeit kannst du dich beschweren.. und in der Not auch Polizei holen.

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Dies gilt laut Gesetz jedoch nicht für Kleinkinder;-)

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dann hol mal die Polizei dann haben die auch was zu lachen wenn eine sagen wir sonderbare Person Beamte wegen KINDERlärm den es per se nicht gibt eine Streife in Marsch setzt.

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Oh mein Sohn ist keine 2 und auch mal bis 23Uhr wach. Dafür schläft er dann halt lange. Das man ja nun auch keinen Unterschied, wann er schläft. Und ob ein Kind dich um 22 Uhr nervt oder um 5 Uhr früh ist doch ziemlich egal.

>Am Tag ist es genau so, wenn sie denn mal daheim sind

....sie sind also oft draußen. Dass sie das nicht den ganzen Tag können, ist klar. Die müssen ja auch mal essen, sich waschen usw. Und wenn das Kind halt sehr wild ist, können die auch herzlich wenig machen. Viele Kinder drehen übrigens vorm Schlafen gehen nochmal richtig auf. Und zumindest in dem Alter, ist es schwer dem Kind beizunringen, dass es jetzt ruhig sein soll, weil Frau XY Ruhe will, obwohl das Kind gerade überquillt vor Energie.

Ich finde du solltest nichts machen. Vielleicht Oropax kaufen.