Keine Krankenversicherung in D - gibt es das?

Hallo,

vorhin hat mich eine Freundin angerufen - sie macht sich Sorgen um ihr nicht krankenversichertes Enkelkind.

Pia, die Tochter meiner Freundin, hat das Kind unehelich geboren. Sie ist jetzt verheiratet und hat in der Ehe einen Sohn bekommen. Pia und der Sohn sind beim Ehemann mitversichert; die uneheliche Tochter nicht. Mit anderen Worten: Das Mädel hat keine Krankenversicherung. Ist denn so etwas bei uns überhaupt möglich? Ich muss sagen: Ich bin fassungslos. Pia verdient kein eigenes Geld und ihr Mann lehnt ihre Tochter seit der Geburt des Sohnes total ab. Hier ist also keine Hilfe zu erwarten.

Muss möglicherweise der leibliche Vater, der keinen Kontakt zum Kind hat, herangezogen werden? Vielleicht ist hier jemand vom Fach - Ich würde meiner Freundin gerne mit guten Tipps helfen.

Schon mal ein dickes Dankeschön.
Linda

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Hallo,

Da frag ich mich gerade, wie man als Frau so wenig "Hintern in der Hose" haben kann, dass man sich nicht schützend vor das Kind stellt und dafür SORGT, dass es mitversichert wird. Wie kann man mit jemand unter einem Dach leben, der das eigene Kind in dem Maße ablehnt? Da wär bei mir Feuer unterm Dach...
Das ein Kind aus erster Verbindung da ist wusste der Mann und hat es bis zur Geburt des Eigenen hingenommen und da liegt es bei der Mutter dafür zu sorgen, dass auch dieses Kind weiterhin in der Familie akzeptiert ist.

Also im Klaren: Entweder es werden alle Familienmitglieder akzeptiert oder man geht erst mal getrennte Wege.

Zumal es hier um etwas essentielles geht und nicht um eine Tüte Süßigkeiten.

Darf dann die Kleine nicht mehr mit am Familientisch mitessen, weil sie ja aus erster Beziehung stammt? Also echt, das Kind kann einem nur leidtun.

Gruß, Hamster.

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<Darf dann die Kleine nicht mehr mit am Familientisch mitessen, weil sie ja aus erster Beziehung stammt? Also echt, das Kind kann einem nur leidtun.<

Genauso ist es! Jetzt schon. Es ist, als ob du die Familie kennst.

Und die sogenannte Mutter des Kindes ist ihrem Mann wohl hörig; anders ist ihr Verhalten nicht erklärbar. Die tut jedenfalls nix, um das Kind zu schützen. Der Stiefvater hat neulich lange Zeit eine Krankenbehandlung verweigert mit den Worten, das Kind soll nicht so simperlich sein. Erst als das Kind sehr hohes Fieber hatte, wurde der Doc gerufen.

Ich hätte den Mann angezeigt, denn das grenzt ja schon an Körperverletzung. Besonders tragisch: Der Mann meiner Freundin ist an Krebs erkrankt und ein Pflegefall. Von daher braucht sie schon sehr viel Kraft und ist kaum fähig, sich um das Enkelkind zu kümmern.

Ich habe die Info mit der Familienversicherung ausgedruckt und werde sie meiner Freundin morgen vorbeibringen und ihr sagen, sie soll den Mann ihrer Tochter notfalls mit Hilfe eines Anwalts zwingen, das Kind zu versichern.

Schlimm, das alles!

LG
Linda

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musste das Mädchen schon Linsen aus der Asche lesen?
Was für ein grausames Verhalten vom Stiefvater und von der Mutter. Unfassbar!

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Hi,

klar gibt es das. Besonders bei Selbständigen ist das keine Seltenheit.

Aber mir stellt sich die Frage:

WO waren Mutter und Tochter denn vor der Hochzeit krankenversichert?
Wie alt ist das Kind?
Was ist mit dem leiblichen Vater?

Ich kenne mich nicht gut genug aus, um zu wissen, ob das Mädchen auch über den leiblichen Vater krankenversichert sein kann, wenn sie nicht bei diesem lebt. Ich vermute zwar schon, aber genau sagen kann das die KV der Vaters.

Und ich könnte nie mit jemandem zusammenleben, der mein Kind ablehnt. Das würde ich meinem Kind nicht zumuten.

Gruß
Kim

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vergessen: ich würde die KV , bei der Mutter und Kind vorher versichert waren, ansprechen, wie es mit der Weiterversicherung des Kindes aussieht bzw. welche Möglichkeiten bestehen.

Und ich denke, der Stiefvater kommt nicht so ganz einfach aus der Nummer raus. Und eine Familienversicherung kostet ihn nichts extra - deshalb würde ich das ganz klar bei diesem ansprechen und klären, in wie weit stiefkinder, die im Haushalt leben, mitversichert werden können.

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lies hier mal
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=UAN_nv_1005&xid=3490379
>>Stiefkinder und Enkelkinder sind nur dann beitragsfrei familienversichert, wenn das Mitglied sie überwiegend unterhält.<<

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Ich war jetzt mal neugierig. Gib bei Google einfach Stiefkinder und Familienversicherung ein. Ich habe einmal quer gelesen und es scheint so zu sein das es darauf ankommt wer mehr zum Lebensunterhalt des Kindes beisteuert. Verdient der Stiefvater sehr viel mehr im Verhältnis zum Unterhalt den das Kind im Idealfall vom Leiblichen Vater bezieht muss das Kind in die Kasse des Stiefvaters aufgenommen werden da er mehr zum Lebensunterhalt des Kindes beisteuert.

Verdient er aber weniger muss das Kind freiwillig versichert werden.

Daß ganze kann aber wohl auch noch mal von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausgelegt werden. Und welche Gehaltsgrenzen da angesetzt werden ist auch noch verschieden
Fragt wirklich am besten direkt bei der Kasse nach.

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Aus welchem Grund versichert die Mutter ihr Kind nicht freiwillig gesetzlich?
Wie lange geht das schon so? Als Mutter sollte man doch immer daran Interesse haben, dass das eigene Kind versichert ist, unabhängig davon, wer es versichern müsste.

Falls das Kind noch jung ist, müssen doch auch U Untersuchungen durchgeführt werden und wenn das nicht erfolgt, ergehen doch Meldungen an die Behörden.

Wie hat die Mutter den hier bislang agiert?

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Hallo,

Also, prinzipiell ist es schon moeglich ohne KV zu sein.

Im von Dir geschilderten Fall aber nicht.

Prinzipiell sind 3 Faelle zu unterscheiden:

1. der leibliche Vater (kann ihn hier ja schlecht ebanfalls KV abkuerzen) zahlt Unterhalt und ist gesetzlich versichert: dann kommt das Kind zu ihm in die Familienversicherung - und zwar auch rueckwirkend. Manche Kassen wickeln aber allen Schriftverkehr ueber das Mitglied ab, was manchmal problematisch ist.

2. dito aber der Vater ist privat versichert oder zahlt den Hoechstsatz: dann muss das Kind freiwillig versichert werden, die Kosten sind in dem Fall vom Vater zu tragen. Ebenfalls rueckwirkend ab Hochzeit

3. Der Vater zahlt keinen Unterhalt oder unterdem Mindestsatz: Dann kann das Kind in die Familienversicherung des Stiefvaters, da der in dem Fall ueberwieged fuer ihren Unterhalt aufkommt.

Welcher Fall nun zutrifft kannst Du besser entscheiden. Die meisten Krankenkassen haben aber dafuer Berater.
Und das man sich da anscheinend schon jahrelang nicht gekuemmert hat wird es hoechste Zeit.

Unabhaengig davon wuerde ich mir aber auch noch ganz andere Sorgen um das Kind machen.

LG Christine

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Hallo,

meine Schwester hatte einen ähnlichen Fall Mitte letzten Jahres.

Sie war nach dem Tod unserer Mutter ein Jahr nicht krankenversichert und ging Juni 2013 nun zur KK.

Sie musste vom Zeitpunkt des Todes unserer Mutter die monatlichen Kosten von 265 €/ Monat nachzahlen.

Meine Nichte hätte sie über den KV versichern lassen können. Wollte sie aber nicht und zahlt so jeden Monat ihren Betrag + Summe x für meine Nichte.

Also wird die Tochter entweder über den KV versichert werden müssen oder die Mutter zahlt jeden Monat 265 € für die Tochter.
Die KK meinte es herrsche nämlich Versicherungspflicht in D.

Hatte dies selber nicht geglaubt, denn wenn ich kein Geld bekomme, wie soll ich dann da eine Krankenversicherung zahlen.

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Hallo!

Wovon lebt denn deine Schwester seit dem Tod der Mutter?
Wenn sie Arbeitslosengeld bezieht, ist sie doch eigentlich automatisch über die Arge Sozialversichert. Und wenn sie eine Weisenrente bekommt, werden die Versichertenbeiträge entsprechend der Höhe der Rente berechnet. In beiden Fällen ist sie aber nicht freiwillig versichert.
Aber wie kommst du auf die 265€? Wenn ein Kind freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt es den Mindestbeitrag, und der liegt derzeit bei 133,85€.
Aber: Freiwillig gesetzlich versichern kann man sich nur, wenn man entweder selbstständig bzw. freiberuflich tätig ist oder die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Das dürfte bei deiner Schwester wohl kaum der Fall sein Von daher ist sie auf jeden Fall Pflichtmitglied in der GKV, und sofern der Kindsvater nicht aus oben genannten Gründen von der Versicherungspflicht befreit ist, dürfte er genauso Pflichtmitglied bei einer GKV sein. In dem Fall ist das Kind (deine Nichte) zwangsläufig über das Elternteil mit dem höheren Einkommen krankenversichert. Zahlt allerdings der Kindsvater keinen Unterhalt, kann deine Nichte auch bei deiner Schwester kostenlos familienversichert sein. Ob das tatsächlich auch so ist, wenn deine Schwester freiwillig auf Unterhalt verzichtet, kann ich dir nicht sagen, allerdings bezweifle ich das.

LG

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Hallo, ihr Lieben,

ich bedanke mich im Namen meiner Freundin für die konstruktiven Antworten und werde den Tipp mit der Familienversicherung weitergeben.
Ich möchte hier nicht allzu ausführlich schreiben, weil beide Familien in einer relativ kleinen Stadt wohnen und eventuell erkannt werden.
Meine Freundin und auch die andere Tochter haben bei Pia Hausverbot; SMS werden nicht beantwortet. Das JA wurde vor etwa 18 Monaten schon eingeschaltet und das etwa 10-jährige Kind aus der Familie genommen und zur Oma gebracht. Komischerweise hatte die Kleine aber Sehnsucht nach ihrem kleinen Bruder und wollte wieder nach Hause.

Meine Freundin weiß nicht mal, ob die Familie von HartzIV lebt, vermutet es aber. Die Familie der Tochter ist übrigens hochverschuldet; meine Freundin nicht unvermögend. Das Tollste: Als der Schwiegersohn erfuhr, dass der Vater seiner Frau Krebs hat, stand er schon auf der Matte und wollte wissen, wie hoch "sein" Erbe ist. Es ist alles einfach unfassbar.

Nochmals lieben Dank für eure Antworten.

LG
Linda