Hallo,
ich habe eine spezielle medizinisch-rechtliche Frage, auf die ich bei meiner Recherche im Internet noch keine eindeutige Antwort gefunden habe. Es geht um die Frage inwieweit Ärzte einem Patienten der bewusstlos ist, bzw. ins künstliche Koma versetzt wurde, operieren dürfen. Die Operationen sind nicht lebensnotwendig und der Familie ist bekannt, dass die Patientin diese Operation abgelehnt hat. Nun kann die Patientin nicht selbst entscheiden, da sie wie bereits erwähnt, in ein künstliches Koma, aufgrund eines anderen Vorfalls versetzt wurde. Die Familie möchte nun, dass diese Operation durchgeführt wird, obwohl bekannt ist, dass die Patientin dies immer abgelehnt hat und diese Operation nicht durchführen lassen würde. Wer entscheidet in diesem Fall? Es wurde nichts schriftlich festgehalten. Ich möchte verhindern, dass diese Operation durchgeführt wird, da ich den Willen meiner Schwester respektieren möchte und der Ausgang eventuell tödlich sein kann. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, auch wenn es sich um eine sehr spezielle Frage handelt. Mein Anwalt sagt ich habe keine rechtliche Handhabe diese Operation zu verhindern wenn meine Eltern die Operation veranlassen möchten. Die Ärzte sind sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher ob sie eine Operation riskieren möchten, da ihr Zustand noch zu schlecht ist. Doch wenn sich der Zustand stabilisiert, dann möchten meine Eltern dass sie operiert wird.
Freundliche Grüße
Sebastian
Entscheidung über Operationen
Hallo
Ich denke du mußt das schon genauer schreiben.
Deine Schwester ist im künstlichen Koma und die OP' ist nicht notwendig aber evtl. mit tödlichem Ausgang
1. Warum wollen Deine Eltern diese OP unbedingt?
2. Warum (da nicht zwingend notwendig) wird nicht gewartet bis deine Schwester wieder wach ist und man Sie fragen kann.
Ferner würde ich einen Brief aufsetzen wo du reinschreibst das Deine Schwester Dir mitgeteilt hat das sie die OP nicht möchte und diesen Brief würde ich mir auch unterschreiben lassen.
Diesen Brief einmal an den Arzt und das KH und an Deine Eltern.
Ich sehe keinen Grund für eine OP die nicht notwendig ist wenn sich deine Schwester nicht äußern kann.
Das sind genau meine Gedanken dazu. Das gesundheitliche Problem um das es sich handelt besteht bereits seit längerer Zeit, meine Schwester wurde zweimal operiert und sie sagte immer ein drittes Mal wird es nicht geben. Ihr war es bewusst welche Folgen das haben kann wenn sie es nicht tut, doch sie wollte es in Kauf nehmen.
Nun hat sie innere Verletzungen aufgrund eines Unfalls und es steht noch nicht fest ob sie operiert werden muss oder nicht. Meine Eltern wollen, wenn sie operiert werden muss gleichzeitig die andere Operation durchführen lassen. Doch ich sehe es nicht so. Es wird gesundheitliche Folgen für meine Schwester haben und die Entscheidung dazu sollte sie treffen wenn sie wieder wach ist.
Du schreibst leider nicht um was es geht vielleicht über pn
Müssten deine Eltern dann nicht erstmal die Vormundschaft haben?
Weitere Frage ist darf ein KH ohne Einwilligung So eine OP durchführen wenn sie nicht zu den lebenserhaltenen Maßnahmen gehört?
Die Operation wegen der inneren Blutungen kann eventuell lebensnotwendig sein, die Ärzte wollen noch abwarten. Im Zuge dessen, wenn sie operiert werden muss, sehen meine Eltern die Chance mit einer OP zwei Probleme zu beseitigen. Das ist meine Frage, ob die Ärzte im Verlauf dieser lebensnotwendigen OP auch ein anderes Organ operieren dürfen. Ohne Einwilligung des Patienten.
So wie ich das verstehe hat die eine OP, die deine Eltern sich wünschen mit der aktuellen lebensbedrohlichn Situation nichts zu tun, richtig?
Deine Schwester müsste wegen der Unfallfolgen operiert werden und deine Eltern wollen die Chance nutzen, die OP, die deine Schwester ablehnt dann mit durchführen zu lassen.
Natürlich dürfen deine Eltern das nicht entscheiden. Anders sehe es aus, wenn dieser Eingriff lebensnotwendig wäre, es keine Patientenverfügung gäbe und die Angehörigen jetzt diese wichtige Entscheidung treffen müssten.
Ich wundere mich, dass es überhaupt diskutiert wird.
Operiert darf nur mit Einwilligung des Patienten. Ist dieses nicht dazu in Lage darf nur ein Notfall operiert werden, z.B. innere Blutungen. Für elektive OP,s muß vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt werden, der dann einwilligen muß. Bei einer Notfall Op wird aber sicher, wenn nicht lebensnotwendig, kein 2. Eingriff vorgenommen, nur weil es gerade ganz praktisch wäre.
Gruß chantalele
Danke, das wollte ich wissen.
In diesem Fall zählt der mutmassliche Wille der Patientin, auch wenn dieser nicht schriftlich festgehalten wurde, lässt er sich hier ja aus Aussagen von Angehörigen klar eruieren. Insofern muss die Operation im Prinzip zwingend abgelehnt werden, den behandelnden Ärzten müsste das eigentlich bekannt sein.
Wende dich an die Ethikkommission des Krankenhauses in dem deine Schwester liegt.
Zudem: da deine Schwester ja (momentan) nicht urteilsfähig ist, wer ist an ihrer Statt entscheidungsberechtigt? Bei uns in der Schweiz wären das bei Volljährigkeit der Betroffenen nicht automatisch die Eltern, sondern gemäss sogenannter Kaskadenordung wenn vorhanden zb Lebenspartner, urteilsfähige Nachkommen usw. Die Eltern kämen erst an 3. oder 4. Stelle.
Hallo,
m.E. geht das nicht.
Es wird die lebenserhaltende OP durchgeführt und der Arzt wird dann den Patienten fragen, ob er in die andere OP einwilligt oder nicht.
Alles andere wäre ein Unding.
GLG
Die derzeit behandelnden Ärzte ist die Entscheidung des Patienten gegen die OP bekannt?
wenn ja, dürfen sie nicht operieren...
Hallo,
es wurde ja schon alles gesagt. Die Ärzte würden sich strafbar machen, wenn sie einen nicht lebensnotwendigen Eingriff ohne Einverständnis der erkrankten Person durchführen würden. Selbst wenn deine Eltern als amtliche Betreuer eingetragen sind, können sie nicht einfach so über den Körper deiner Schwester entscheiden! Ein kleiner Tipp noch...wechsel den Anwalt, dein aktueller hat scheinbar keine Ahnung!
LG und alles Gute deiner Schwester