Vermieter will bei weiteren Nachwuchs kündigen

Hallo Leute,

Folgendes Szenario:

Familie mit 5 Kindern wohnt zur Miete in ein 130 qm Haus. Sie fühlen sich dort sehr wohl. Kinder teilen sich die zwei großen Kinderzimmer, da sie selbst alle noch klein sind. Schönes Wohnzimmer, großer Garten. Eigentlichd das perfekte Haus.
Neulich kam der Vermieter und wollte das schrifliche Versprechen, dass kein weiteres Kind hinzukommt, da er sonst wegen Überfüllung das Mietverhältnis kündigen wird.
Die Familie ist geschockt, denn ein sechstes Kind ist in der Planung nicht ausgeschlossen, sie wollen aber in dem Haus bleiben.

Nun die Frage: Darf der Vermieter auf so ein Schreiben bestehen? Und ist ein weitere Nachwuchs denn tatsächlich ein Kündigungsgrund?

Die Familie ist übrigens sehr gepflegt, keine Messis, das Haus sieht ordentlich aus, der Garten im Top Zustand.

Danke für eure Antworten.

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Ganz ehrlich: Sollte ein weiteres Kind geplant sein, würde ich mich erstmal nach einem neuen Haus umsehen. Das kann mit fünf Kindern jetzt schon schwer sein. Wir sind eine ebenso große Familie und haben deutlich mehr Platz zur Verfügung. Und wir brauchen jeden der 250qm. Im Moment muss ich sogar um mein Büro kämpfen, das mein Mann zu einem dritten Bad umfunktionieren möchte. #aerger

Mit kleinen Kindern mag das alles noch schön und gut sein, aber das wird nicht mehr lange so sein. Wenn es erstmal anfängt mit Übernachtungen von Freunden oder gar später die Freundinnen/Freunde dazu kommen, das geht einfach nicht mit so wenig Platz. Unsere zwei Großen haben den Luxus, die Dachgeschosswohnung für sich zu haben und selbst da gibt es jetzt schon Streit, weil der Älteste seine Schwester gerne ausquartieren würde, wenn seine Freundin da ist und unsere Tochter zählt die Tage, bis er zum Studieren unter der Woche weg ist.

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Hi,

das ist eine gute, objektive Antwort.#pro

Das andere ist alles "Schöngerede", denke ich und eher wenig den Bedürfnissen der Kinder geschuldet. Wir leben nicht mehr in den 20er und 30er Jahren des letzten Jahrhunderts, wo eine Familie sich auf engsten Raum zusammenpferchen musste mit einem Klo auf dem Gang usw.

Davon abgesehen: wenn ich Vermieter wäre, würde ich jetzt fristgerecht kündigen und damit versuchen, einer Härtefallregelung aus dem Weg zu gehen.

VG
Gael

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"Davon abgesehen: wenn ich Vermieter wäre, würde ich jetzt fristgerecht kündigen"

Hallo,
mit welcher Begründung des Vermieters sollte eine Kündigung deiner Meinung nach denn rechtlich möglich sein?

Gruß
Demy

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Hallo,

ich würde gar nichts unterschreiben und schnellstens in den Mieterschutzbund eintreten.

Das weiterer Nachwuchs ein Kündigungsgrund ist, wage ich zu bezweifeln. Zumal anscheinend ja auch genügend Platz vorhanden ist.

lg

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Kann minimix nur zustimmen, nichts unterschreiben, sofort beim Mieterbund anmelden.... Bis die Rechtsschutz greift, dauert das 3 Monate.

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Hallo,

bitte nichts unterschreiben und nein, der Vermieter darf natürlich keinen Nachwuchs verbieten, max. die Haltung von Haustieren, aber das ist so ein Kind ja zum Glück nicht #schwitz

LG

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Das ist ja witzig, was der Vermieter da möchte. Von ungeplanten Schwangerschaften hat der wohl noch nicht gehört? Oder denkt er, dann muss halt ne Abtreibung erfolgen?

Definitiv würde ich mich jetzt sofort rechtlich absichern und auch beraten lassen. Entweder über Mieter-Rechtschutzversicherung oder eben Mieterschutzbund/Mieterverein. Falls der Vermieter vorher Druck macht, würde ich mir erstmal alles schriftlich per Post zusenden lassen und auch eine entsprechend offizielle schriftliche Begründung erbitten. Im Gegenzug aber keinerlei Aussagen machen, wie ich gedenke, weiter vorzugehen.

Generell ist so eine Vereinbarung mit Sicherheit sittenwidrig, eben weil die Familienplanung privat ist. Das dürfte sich im selben Bereich befinden, wie die Frage eines Arbeitgebers nach dem Kinderwunsch. Ist aber meine Laienmeinung, bin kein Jurist.

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Ich würde den Vermieter darum bitten, seinen Wunsch schriftlich zu äußern:)

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Ein solches Anliegen ist gegen die guten Sitten, und nicht rechtskräftig, selbst wenn beide Seiten einen solchen "Vertrag" schon unterzeichnet hätten.

Der Vermieter muss nur schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden, dass jetzt ein Kind da ist. (Informationspflicht als Mietnehmer)

Diese Thematik zählt übrigens zum allgemeinen Gebrauchsrecht des Mieters und ist speziell in diesem Fall durch Artikel 6 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) geschützt. Fragen nach einem Kinderwunsch und einer geplanten oder bestehenden Schwangerschaft sind unzulässig. Diese verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters.

(Quelle:https://www.anwalt.de/rechtstipps/auf-wohnungssuche-wenn-der-vermieter-fragen-stellt_017318.html))

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Hallo,

unterschreiben würde ich jetzt auch nichts, aber grundsätzlich darf ein Vermieter schon bei Überbelegung einer Wohnung die Kündigung aussprechen.

Wann es jetzt zur Überbelegung kommt ist anhängig vom Bundesland - es gibt verschiedene Richtlinien.

Viele Grüße,
lilavogel

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Bei zwei Erwachsenen und möglichen sechs Kindern auf 130 qm liegt keine Überbelegung vor.

(Pi mal Daumen: 10 qm pro Erwachsener, 6 qm pro Kind.)

Er wird vor Gericht schlechte Karten haben, nur will man die letzte Instanz ja eigentlich vermeiden. Schliesse mich dem Tenor an, in den Mieterschutzbund beizutreten.