Erzeuger will mir das Baby weg nehmen?

Hallo, Mein ex hat sich seid der Schwangerschaft nicht fürs Kind interessiert und auf gut deutsch gesagt sich verpieselt, Hat auch zu mir gesagt es ist nicht mein Kind und ich will das Kind nicht.
Somit habe ich meinen aktuellen Partner als Vater eintragen lassen.
Nun hat mein ex mich angerufen und mir gedroht das er einen Vaterschaftstest machen wird und er beim Anwalt war.
Er hat gesagt DIE WERDEN MIR MEIN KIND WEG NEHMEM.
Können die das ? Ich kann seid Tagen nicht mehr schlafen und bin nur noch am weinen.
Ich würde alles für mein Kind machen und mein Kind hat auch alles was es brauch.
Ich habe Angst das er irgendwelche Lügen erzählt um mir mein Kind weg zu nehmen.
Zumal habe ich ihn über 1 Jahr nicht gesehen und er hat sich nie bei mir gemeldet oder mal nach dem Kind gefragt.

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Bearbeitet von Inaktiv
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Wegnehmen nicht. Aber er kann die Vaterschaft anfechten und wirklich einen Vaterschaftstest machen lassen. Wenn seine Vaterschaft anerkannt ist hat er natürlich Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber. Unterhaltungszahlung, aber auch Umgangsrecht.

Und da ein Kind ein Recht auf seine richtige Herkunft hat finde ich es fraglich besser wissend den falschen Vater eintragen zu lassen.. Keine Ahnung, ob da auf dich noch etwas zukommen kann. Würde mal einen Anwalt für Familienrecht befragen.

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Nach kurzer Internetrecherche bezweifle ich, dass der Vogel überhaupt zur Anfechtung berechtigt wäre. Aber am besten lasst Ihr Euch anwaltlich beraten. Falls dann irgendein Schriftsatz vom Anwalt Deines Ex kommt, gibt es direkt ne qualifizierte Antwort.

Und ganz sicher kann er Dir nicht das Kind wegnehmen!

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3

Nein, die werden dir dein Kind nicht wegnehmen, solange dein Kind von dir nicht misshandelt wird.

Er KANN umgang einklagen. Nun kennt das kind ihn nicht, also wird er, wenn überhaupt, nur begleiteten Umgang bekommen. Solange du stillst (falls) bist du sowieso immer dabei und es gibt keine Übernachtungen.

Wenn du äußerst, wie hier, wie er sich verhalten hat, wird es wahrscheinlich sowieso ein längerer Prozess.

Und selbst wenn er irgendwann mal geregelten umgang bekommt (zb jedes 2. Wochenende) dann gibs keine Gründe dir dein kind wegzunehmen.

Es klingt aber von dem typen aktuell gerade eher um dir angst zu machen. Ich denke da wird nur heiße luft dahinter sein

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6

Aber bevor er Umgang einklagen kann, muss er erstmal erfolgreich die Vaterschaft anfechten. Ich weiß nicht wie leicht das ist, da du ja mit deinem neuen Partner auch nicht verheiratet bist. Wärt ihr verheiratet, ist das sehr schwer (besonderer Schutz der Familie). Mach dich nicht verrückt, da muss noch sehr viel passieren, bevor der Ex irgendwelche Rechte (aber auch Pflichten) hat. Ich würde mich anwaltlich beraten lassen. Oft geht es ja nur darum, dir Angst zu machen. Der Rest ist dann Schall und Rauch.

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4

Es ist sehr unfair Deinem Kind gegenüber einen falschen Vater zu präsentieren...

Natürlich kann der echte Vater dir nicht das Kind wegnehmen, aber er hat ein Recht auf Umgang und das ist auch gut so.

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5

Weg nehmen natürlich nicht. Aber klar, er könnte die Vaterschaft anfechten und ob es dir gefällt, oder nicht - er ist halt der Vater. Auch, wenn ihm das spät einfällt.

Ich würde ein Gespräch beim Jugendamt vorschlagen, am besten gemeinsam mit ihm. Und zur Not solltest du auch einen Anwalt nehmen.

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7

Hey!

Na, sagen wir mal so: Dein Partner ist eingetragen und hat die Vaterschaft anerkannt. Da ist es eigentlich nicht so einfach, für "fremde" Kinder eine Vaterschaft einzufordern.

Brich den Kontakt zum Erzeuger ab und geh nicht auf die Provokationen ein. Er soll mal hochrechnen: Als Vater muss er Unterhalt für dich und für das Baby zahlen. Für dich noch über 2 Jahre und für das Baby bis zum Ende der ersten Ausbildung. Lass ihn reden, das ist sicher nur heiße Luft.
Ich würde auf gar keinen Fall schriftlich bestätigen, dass du wissentlich den falschen als Vater genannt hast.

Liebe Grüße
Schoko

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Noch mal konkret: Die Anfechtung der Vaterschaft ist in §1600 BGB geregelt. Sofern Dein Partner die Vaterschaft anerkannt hat und er als rechtlicher Vater auch (die genaue Formulierung kann ich jetzt nicht wiedergeben) auch der soziale Vater ist, sofern Ihr also als Familie zusammenlebt und er Verantwortung für EUER Kind übernimmt, ist der Erzeuger gar nicht zur Anfechtung berechtigt. Und er wird es möglicherweise auch in Zukunft nicht sein, weil da Fristen laufen. Falls er Dir also geschrieben hat, heb das gut auf.


Moralisch kann man natürlich darüber streiten, ob es so richtig war. Aber dass ein anderer Mann (offensichtlich gerne) die Vaterrolle und die Vaterpflichten übernommen hat bedeutet ja nicht, dass Ihr dem Kind nicht erzählen werdet, dass sein biologischer Vater ein anderer ist.

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9

Ich finde es nicht richtig den falschen Vater einzutragen.
Ist sich dein Partner der Konsequenzen im Falle einer Trennung bewusst?

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Guten Morgen,
da die TE nicht weiter diskutieren kann, schließe ich hier ab.

Viele Grüße
von Tinka vom Urbia-Team

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