Ist das Rechtens bei Umtausch Gutschein?

Hallo!
Und zwar habe ich heute bei Toysrus ein Türschutzgitter gekauft. Es hält aber garnicht. Da sind so Aufkleber bei mit doppelseitigem Klebeband die aber leider garnicht kleben (man fühlt noch nicht mal das Klebstoff drauf ist/sein soll). Die letzte möglichkeit wäre nur noch Bohren. Das will ich aber nicht, da ich nix beschädigen möchte und mit Dem Gitter flexibel sein möchte. Ich überlege ob ich es umtausche.
Ich habe ejtzt heute bei Toys gesehen das die Werbung machen das man bei Umtasch einen Gutschein bekommt. Habs hier auch schon mal im Forum gelesen. Ich mcöhte das aber nicht. Ich habe immerhin ein Produkt gekauft das meinen Ansprüchen nicht entspricht und ich mir etwas anderes woanders kaufen möchte. Dürfen die das mit Dem Gutschein? In anderen Läden bekommt man immerhin auch sein Geld zurück!
Gruß Sandra

1


Soweit ich weiß dürfen sie das nicht. Nagle mich aber nicht fest.

Ich bin beim umtauschen in solchen Fällen sehr rabiat - da gehe ich bis zum Geschäftsführer wenn es sein muss.
Ich lasse mich als Verbraucher/Käufer nicht über den Tisch ziehen.
Beschissene Ware wird reklamiert und ich bekomme mein Geld zurück, fertig.

LG, katzz

2

Hallo Sandra,

ein Gutschein bei Umtausch ist rechtens, eine Rücknahme von Fehlkäufen ist reine Kulanz!

Da es sich hier aber eher nach einem Mängel anhört, würde ich auch darauf pochen. Dann kannst Du auch das Geld zurück verlangen.

Kanns Du die Gitter viell. noch selbst retten, in dem Du doppelseitiges Klebeband anbringst?

Und hier noch zum Nachlesen:
http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1333057/1333057.html


Gruß
Susanne

3

Wenn die Ware mangelhaft ist, hat man das Recht, sie entweder gegen mängelfreie Ware umzutauschen, sie ausbessern zu lassen oder gegen Barauszahlung zurückzugeben.

Ist die Ware mängelfrei, passt oder gefällt also nur nicht, ist es reine Kulanz des Verkäufers, die Ware zurückzunehmen. Ob dann ein Gutschein oder Barauszahlung gewährt wird, kann jeder Verkäufer selber entscheiden.

4

Mal abgesehen von der Umtauschgeschichte .. das Türgitter soll ein Kleinkind auf- oder abhalten?

Den Kleber möchte ich mal kennen, der das Gewicht eines Kindes aushält. Auch "Spannvorrichtungen" würde ich eher skeptisch sehen. Ich hoffe für dich, dass das Gitter nicht an einer Treppe angebracht ist ...

5

Wenn die Ware Mängel hat, hast Du Anspruch auf Rückerstattung des Geldes.

Gruß

Manavgat

6

Hallo,
Wenn du sagst dass das Türschutzgitter nicht hält (entgegen der Produktbeschreibung) dann ist es kein Umtausch sondern ein Fall der Gewährleistung und du hast primär das REcht auf ein neues Tüschutzgitter (selbes Produkt) wenn das auch nicht geht dann kannst du auch ds Geld zurückfordern (es kann aber sein dass die Firma das Teil erst einschicken und du innerhalb einer angemessenen Zeit bescheid bekommst ob es kaputt ist etc).
Wenn du aber meinst es gefällt dir nicht mehr (und es ist eigentlich in Ordnung) dann ist es ein Umtausch und das ist von den Geschäften freiwillig und sie können dir auch Gutscheine geben!
lg CA