Umgangsrecht / Obdachlos

Hallo

Eine Bitte hab ich an Euch, eure Meinung ist mir natürlich wichtig,aber in erster Linie brauch ich richtigen Rat.

Kurz vorab die geschichte zu meiner Frage:

Ich habe ein Kind von einem Mann, mit dem ich schon fast 4 Jahre nicht mehr zusammenlebe.
Der Vater, hatte eine eigene Wohnung nach der Trennung, wohnte aber nach kurzer Zeit ab dann bei seiner Freundin.
Neulich fragte ich ihn ob er die Wohnung überhaupt noch habe und ob er nun bei seiner Freundin wohnte(offiziell).
Kurz noch dazu gesagt, er hatte schon zu meiner Zeit ein dicken Batzen Geldschulden an versch. Gläubiger.
Ende vom Lied ist, er hat seine Wohnung verloren,sie wurde Zwangsgeräumt. Er arbeitet seit gut einem Jahr und wohnt bei seiner Freundin ohne dort polizeilich gemeldet zu sein. Unterhalt zahlt er nicht, ich erhalte Unterhaltsvorschuss! Nun trat das Jugendamt, die Staatsanwaltschaft und die Polizei an mich heran wegen ihm und seinem nichtzahlen.

Meine Frage ist nun, er ist ja eigentlich Obdachlos, muss ich ihm mein/unseren Sohn herausgeben??????
Laut Behörden wird er gesucht, weil er nirgends gemeldet ist.

Wenn was unschlüssig rüberkommen sollte, bitte fragen. Will hier keinerlei Vorwürfe wegen Missverständnissen!

Ich danke Euch schonmal vorab.

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Hallo,

na das sind ja Ungereimtheiten.

warum meldet er sich denn nicht offiziell bei seiner Freundin an??
Ich würd das dem Amt sagen das der KV dort lebt!

Vater und Kind können sich doch bei Euch treffen
oder kommt Ihr nicht miteinander aus?

Gruß Manja

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Hallo,

andere Frage.

Warum möchtest Du den Kontakt zwischen Vater und Kind verhindern?

Gruß Krüml

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Hm, also obdachlos ist der KV ja nicht, er ist eben nur nicht polizeilich gemeldet, das ist jdoch was anderes.

Wie ist denn das Umgangsrecht bislang geregelt? Besteht denn Kontakt? Nicht-Gemeldet zu sein finde ich unerheblich für ein Umgangsrecht.
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Wenn der KV irgendwo arbeitet und Geld verdient, dann hinterlässt er doch auch Spuren für Behörden (auch wenn er nur so bei seiner Freundin wohnt). Wenn Du weißt, wo er wohnt, würde ich an Deiner Stelle dem JA da schon weiterhelfen, die zahlen doch schließlich nur vorbehaltlich der Zahlungsunfähigkeit des KV.

So ganz klar ist mir aber nicht geworden, was Du genau möchtest ...

LG

Anja

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erstmal danke an euch!

er hat meinen kleinen alle 14 tage bei sich am we.
nein, den kontakt ansich möchte ich nicht verhindern oder blockieren. das JA weiss wo er sich aufhält u die SA u PO kennt mittlerweile die adresse wo er sich aufhält.
wie mir gesagt wurde, sind das sogenannte staatsschulden u darauf steht gefängisstrafe. jedenfalls in der höhe wo es sich bei ihm drauf hinausläuft.
seine neue freundin weiss in keinster weise was für einen mann sie da bei sich hat....entweder will sie es nicht wissen oder sie will es nicht wissen. ist ja soweit auch ihr ding.
ich hab nur angst, das mein kleiner etwas davon mitbekommt. vielleicht auch mitbekommt wenn die polizei bei ihm vor der tür steht.
er ist dort nicht gemeldet weil seine freundin hartz4 bezieht u er ja durch seinen job normal geld bezieht. also bescheissen sie ja schon den staat. ansich ihre sache,aber mein kleiner ist da mit im spiel u das ist in meinen augen nicht mehr lustig.

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ach je

ich glaub ich würd drauf bestehen das Vater und Sohn sich bei mir sehen
(SA ist das das Sozialamt?)

und ich würde PETZEN!

Gruß

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Der Vater deines Kindes ist nicht obdachlos. Dann würde er unter der Brücke schlafen. Er ist wohnungslos. Und das ja auch nicht wirklich, vielmehr ist er einfach nicht gemeldet. Ich glaube allerdings zu wissen, dass das strafbar ist...#kratz

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Jo, sehe ich auch so...allerdings...wenn er nen Arbeitsvertrag hat, dann muss doch auch ne Adresse drin stehen, dann gibts doch auch ein Konto, auf das Gehalt gezahlt wird... Das ist dann wiederum pfändbar etc...

Hmmmmmmmmmm....

LG
Jenny

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Hallo,

ich bin Anwältin und kenne diese Taktik zu gut. Die jenigen, die Probleme mit Schulden, Polizei etc haben, melden sich polizeilich nicht an, da dadurch die Zustellung und damit die Wirksamkeit amtlicher Schreiben oder Urteile verhindert oder verschleppt wird.

Wenn allerdings der Vater keine Probleme bei dem Umgang macht und das Kind pünktlich und rechtzeitig zurück gibt, sehe ich durch die fehlende Anmeldung keine Hinternisse die Besuche des Kindes zu beschränken. Es sei denn es gebe Probleme. Dann müßte man nähere Umständen prüfen z.B. mögliche Entführung, Verschleppung ins Ausland und ähnl.

Es ist sehr einfach den Umgang zu unterbrechen, aber es ist schwer wieder die Vertrautheit zwischen Vater und Kind wieder herzustellen. Ich bin zum Teil ohne Vater groß geworden, weil er gestorben ist. Aus diesem Grunde weiß ich wie es ohne ist. Wenn sich dein Sohn mit ihm gut versteht und er dein Kind keiner Gefahr aussetzt, belaß es wie es ist.

Soweit ich es verstanden habe, wird er wegen Schulden gesucht und nicht wegen irgendwelchen Verbrechen. In Geldnot kann jeder schnell hineingeraten.

Liebe Grüße
Nika

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Vielen Dank Nika

endlich mal eine klare ansage/aussage.
ich habe lediglich angst wenn ihm irgendein amt oder das gericht im nacken sitzt, das er ausflippt. deswegen eben die sache ob ich ihm den kleinen aushändigen kann/darf muss, eben weil die angst von meiner seite besteht.
soweit kümmert er sich regelmässig um ihn u bringt ihn pünktlich zurück.
auf keinen fall will ich meinem sohn den umgang verbieten, solch eine entscheidung muss mein sohn später selber entscheiden, ob er ihn sehn will oder nicht.negantive dinge werd ich ihn auch mit auf dem weg geben....er soll sich später ein eigenes bild machen.

vielen dank nochmal!

lg

hab dir eine pn geschickt!!!!