Sorgerecht für Stiefvater

Hallo an alle,

ich hoffe ihr könnt mir helfen:

Ich habe 3Kinder von 3Männern,mein Ehemann ist der Vater des dritten Kindes und wir sind fast 4Jahre verheiratet,verlobt vor 4einhalb Jahren und kennen uns 5Jahre.
Mein 2anderen Kinder sind 5 und 10Jahre und lieben ihren Stiefpapa ohne Ende und unsere Ehe läuft super.
Die leiblichen Väter kümmerten sich nie um meine Mädels.
Der Vater (Engländer) meiner 1.Tochter verließ uns nach 6Jahren Beziehung als sie 2Jahre alt war und hat sie zum letzten mal mit 2einhalb gesehen und dann den Kontakt angebrochen-ist schon während der Schwangerschaft nach Holland ausgewandert und habe seit 2003 nichts mehr gehört oder gesehen. Auch die Ämter konnten ihn nicht ausfindig machen,seine Eltern verschweigen den Aufenthalt und sind auch unbekannt verzogen. Von da an war ich mit ihr alleine.
Ende 2004 lernte ich jemanden kennen und meine 2.Tochter entstand nach kurzer Beziehung. Als er im April 2005 von der Schwangerschaft erfuhr rannte er davon und ich war seitdem mit beiden Mädels alleine,auch während der Schwangerschaft. Meine 2.Tochter ist im Dez.2005 geboren.

ICH HABE ALSO BEI BEIDEN ALLEINIGES SORGERECHT!!!

Mitte/Ende 2006 lernte ich meinen jetztigen Ehemann kennen,er ist Ägypter und hat lebt mit uns seit 2008.
Meine Töchter, seine Familie und er "verliebten" sich total ineinander-alle sind sehr verbunden miteinander. Sie und ich sind ein Teil seiner Familie gewurden und für ihn und seiner Familie sind die Mädels seine Kinder. Meine 2. lernte ihn mit fast einem Jahr kennen und kennt keinen "anderen" Vater.
Erst 2009 konnten wir durch das Gericht die Vaterschaftsanerkennung des Erzeugers meiner 2.Tochter erwirken. Da sah er sie auch zum ersten Mal und danach 2mal in den kommenden 2-3Monaten und seitdem will er nichts mit ihr zu tun haben. Er hat kein Interesse und hat sich bei ihr auch nur als Freund/Bekannter vorgestellt. Ich selbst wollte sie erst einmal schnuppern lassen wer es ist und um sicher zu gehen ob er wirklich Kontakt behalten will damit sie nicht verletzt wird.

Um es auf den Punkt zu bringen:
Ich erzog meine Mädels beide von Geburt an teilweise/bzw.ganz alleine.
Nun möchte ich wissen ob es Möglichkeiten gibt dass meine Mädchen bei meinem Mann bleiben,WENN mir etwas passiert (Tod z.B.)???
Durch seine Religion darf er nicht adoptieren,möchte die Kinder im Fall der Fälle aber alleine aufziehen und wir wollen die Mädchen nicht im Kinderheim wissen. Schon alleine durch die enge Bindung und durch das Brüderchen,das sie jetzt haben- unser/mein 3.Kind. Die Familie soll ja nicht zerbrechen sozusagen...
Gibt es da Möglichkeiten?
Beide Erzeuger zeigen kein Interesse und sind nicht auffindbar oder erreichbar und haben auch andere Probleme,z.B.Alkohol usw. Natürlich ist auch das fehlende Vater-Kind-Verhältnis ein großer Punkt warum ich die Kinder nicht bei denen sehen will

Einige Tipps und Tricks wären echt nett!!!
Ich bin zwar nicht krank,aber mir ist es wichtig zu wissen. Das Jugendamt habe ich noch nicht gefragt,weil die gleich denken könnten irgendetwas stimmt mit mir nicht.
Ich weiß nicht ob es von Belang ist,aber mein Mann hat einen Vollzeitjob und kümmert sich auch finanziell mit um meine Kinder soweit möglich--also unser Geld geht alles in einen Topf. Und er sagt,auch wenn seine Familie in Ägypten wohnt,will er sich um die Kinder in Deutschland kümmern bis sie Erwachsen sind. Er würde sie also nicht "umsiedeln",auch wenn sie etwas arabisch können.
Mein Vater ist Alkoholiker und kommt damit für uns nicht in Frage+sein Alter und zu meiner Mutter habe bich schon seit 12Jahren keinen Kontakt,oder nur einmal alle 3-4Jahre per Zufall....

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Hallo.

Naja, das einfachste, wäre eine Adoption...Wieso ist das in seiner Religion verboten?? #kratz

Aber wenn dir was passiert, werden die Kinder nicht einfach aus der Familie gerissen. Da zu den Vätern kein Kontakt besteht, ist es wohl unwahrscheinlich, das sie von jetzt auf gleich zu Ihnen müssen.
Es wird ja eigentlich zum wohle des Kindes gehandelt.

Ich habe mal gehört, das wenn man verheirtatet ist, seinem Partner ein "kleines" Sorgerecht zu sprechen kann...Ob das jetzt so stimmt, weiß ich allerdings nicht.

Lg

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Hallo.

Wenn das Sorgerecht bei der Mutter liegt, wird vom Familiengericht überprüft, wo die Kinder leben sollen.

Setze eine Verfügung auf, die dann berücksichtigt wird:
http://www.umstaendehalber.com/recht/mediation.asp#testament

Wenn die Umstände stimmen, spricht sicher nichts dagegen, dass die Kinder a. zusammenbleiben und b. beim Stiefvater.

Gruß von der Hedda.

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genau du kannst ein z.b. bei der verfügungsdatenbank schriftlich hinterlegen wer das sorgerecht bekommen soll wenn dir etwas passiert o.ä.!
ich habe da sgemacht das kostet glaub ich 3 euro im quartal und einmalig 10 €
aber ich bin mir sicher das kein gericht dieser welt jemand anders als deinem mann das sorgercht zusprechen würde!
sie kennen und lieben deinen mann haben eine "gute vater/kind" beziehung das gericht wird immer dem das sorgerecht bzw das aufenthaltsbestimmungsrecht zusprechen der am engsten mit den kindern im guten kontag ist und das ist ja dein mann!

ich hoffe das du dir umsonst sorgen machst und du und deine kinder bis an euer lebensend eglücklich und zufrieden noch viele iele jahre habt!

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http://dvzag.de/plattformrecht/erstellung_einer_sorgerechtsverfuegung.htm

Es ist nicht gesagt, das das Gericht einer Sorgerechtsverfügung folgt, wenn nicht der leibliche Elternteil auf das Sorgerecht verzichtet. Die Tatsache, das der leibliche Vater das Kind gar nicht kennt reicht zum Ausschluß nicht aus.

Ute