Adoption Volljähriger - Elternunterhalt?

Guten Morgen!

Heute hab ich auch mal eine Frage, auf die ich so auf die schnelle keine eindeutige Antwort finde:

Meine Schwester (28 Jahre alt) will sich aufgrund jahrelanger Streitigkeiten und Verletztungen seiten unseres Vaters, von unserem Stiefvater adoptieren lassen. Jetzt steht im Raum, dass sie trotz einer Adoption, unserem "leiblichen" Vater zum Unterhalt verpflichtet wäre, sollte er mal ein Pflegefall werden! Ist das richtig so? Denn dann wäre sie ja später (wenn es ganz blöd läuft) zwei "Vätern" zum Unterhalt verpflichtet... Kann das sein?

LG

Jenny

1

http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption_%28Deutschland%29#Erwachsenenadoption_zum_Minderj.C3.A4hrigenrecht

2

http://www.adoption.de/info_adoerw.htm

Die unterhalts- und erbrechtlichen Ansprüche gegenüber der alten Familie bleiben bestehen. Grundsätzlich hat der adoptierte Volljährige gleichsam zwei Elternpaare, wobei im Fall von Unterhalt die Adoptiveltern vor den leiblichen Eltern haften.

3

Vielen Dank!

Jetzt bin ich um einiges schlauer, aber verstehen kann ich das ganze ja nicht so sehr (aus meiner Sichtweise)...

LG
Jenny

weiteren Kommentar laden