Eigene Familie nicht möglich? Unterhalt Ex Partner

Hallo, irgendwie bin ich irritiert. Ich hoffe es kann uns jemand weiterhelfen , oder hat selber so seine eine oder andere Erfahrung gemacht.
Also mein Mann zahlt für seine Kinder (Jugendliche) Unterhalt und für die Ex-Frau (Nachehelicher Unterhalt – Aufstockung). Wir wünschen uns ein Baby und somit wäre mein Mann ja auch für ein 3 Kind Unterhaltspflichtig. Falls dann noch Geld überbleibt hätte EX-Frau laut Anwalt immer noch Anspruch. Ich würde erst ganz hinten in der Schlange stehen. Das ich aber 1 Jahr zuhause bleiben müsste, spielte keine Rolle. Der Selbstbehalt würde für meinen Mann bleiben. Mal ehrlich: Wie soll man da ne eigene Familie gründen? Es wäre ja kein Geld da damit wir vernünftig leben könnten.
Sehe ich das zu schwarz? Es kann doch nicht sein , dass die Ex dann immer noch nach 7 Jahren Scheidung Geld bekommt.

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Wieso kan die Ex nicht arbeiten gehen?
Besonders nachdem die Scheidung schon 7 Jahre her ist und die Kinder Jugendliche sind?

Nachehelicher Unterhalt (-Aufstockung) hört sich so an, als ob die Ex auf 400 € Basis arbeiten würde. Dabei kann bei Jugendlichen durchaus mehr Stunden gearbeitet werden als max. 10 Stunden die Woche.

Lg.

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sie geht gar nicht arbeiten
aber es wird gehalt ex angerechnet, da mein mann aber immer mehr verdient hat muss hier ein ausgleich gezahlt werden.

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Ich denke, es geht nur, wenn der Mann gut verdient, um all diese Personen zu unterhalten (was bei meinem Vater der Fall war, 3 Kinder, Ehefrau war immer zu Hause, meine Mutter bekommt lebenslangen Unterhalt) oder Du mußt nach ein paar Wochen oder Monaten wieder arbeiten.
So war es bei einer Freundin. Mann 2 Kinder aus erster Ehe und 2 Kinder mit ihr, sie ist nach jedem Kind nach 8 Wochen wieder arbeiten gegangen - ging finanziell nicht anders.

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Ich denke auch. Aber Vollzeit mit einem Säuling? Wer gibt schon ein Baby in die Ganztagsbetreuung. Der Wurm leitet bestimmt drunter.:-(

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warum arbeitet die Ex-Frau denn nicht, normalerweise muss sie das nach einiger Zeit insbesondere wenn kids schon größer sind. Schwierig ist, wenn sie krank ist und nicht arbeiten kann.

Ich würde mich an eurer Stelle mal von einem Anwalt beraten lassen.

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Oh Wow,dachte immer, "neue" Frau und "neue" Kinder kommen an erster Stelle.
Bin gerade etwas geschockt, die Ex-Frau muss nicht arbeiten gehen und dein Mann "darf" weiter für sie zahlen? Kann ich gar nicht verstehen und dass obwohl die Kinder schon Jugendliche sind und keine Rund-Um-Betreuung bräuchten?

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Sie lebt von Ihrem Aufstockungsunterhalt und dem Unterhalt der Kinder und ihrem Partner. Wurde vom Gericht so entschieden. Meiner muss weiter Zahlen. Neue Lebenspartnerschaft noch nicht lang genug. Gibt ein neues Gesetzt von Bundesgerichtshof.

Neues Gesetz seit längerem erst die Kinder, dann Ex - Frau zum Schluss neue Frau

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So hab grad mal ein bißchen rum gegoogelt und das gefunden:

"Es gibt sowohl aus der alten Ehe wie auch aus der neuen Ehe gemeinsame minderjährige1) Kinder:
In diesem Fall sind der alte Ehegatte und der neue Ehegatte untereinander gleichberechtigt. Beide (Ex-)Ehegatten müssen sich den Unterhalt, der nach Abzug des Selbstbehalts gezahlt werden kann, teilen. "

Und hier noch was wegen Ex-Frau und Arbeit

"Ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung ist grundsätzlich lediglich eine Teilzeittätigkeit zumutbar (s.o.). Mit der Einschulung bis zum Abschluss der Grundschule ist eine Halbtagstätigkeit zumutbar. Nach der Grundschule besteht in aller Regel die Obliegenheit, eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen. "

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Hallo,

so ein Blödsinn! Hat der Anwalt seine Examina an der Baumschule abgelegt, oder zumindest die Familienrechtsreform in 2008 verpasst?!

Wenn du euer zukünftiges gemeinsames Kind betreust (jedenfalls die ersten 3 Jahre), dann hast du natürlich einen "besseren Rang" als die "Auftockungs-Ex", es sei denn das die beiden zuvor Jahrzehnte verheiratet waren und sie ehebedingte Nachteile erlitten hat, die es zu kompensieren gilt. Erstmal kommen die Kinder, dann die die Betreuungsunterhalt bekommen und dann der nacheheliche Unterhalt. Das heißt, wenn nach dem Unterhalt der dann 3 Kinder noch leistungsfähig ist, dann kommst erst du und wenn er dann noch leistungsfähig ist, dann kommt die Ex. Nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1609.html

VG,

kitty

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meine Schwester hat ab Übertritt des Jüngsten auf die weiterführende Schule keinen Unterhalt mehr für sich bekomen, da der Junge alt genug war sich selbst zu beaufsichtigen, so musste sie notgedrungen arbeiten...

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Hi,

alle Kinder haben vorrangigen Anspruch, solange sie unter 21 sind, sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden und zu Hause wohnen.

Dann kommt die Mutter, die wegen Betreuung eines Kindes außerstande ist, sich selbst zu versorgen.

Dann kommt die Ehefrau, die andere als Betreuungsgründe hat.

Dann kommen Kinder, die in einem Punkt die o. g. Kriterien nicht mehr erfüllen (also nicht mehr privilegiert sind).

Grundsätzlich gilt: Wer ein Kind über 3 Jahren hat kann vollzeitig arbeiten gehen. Nur KINDBEZOGENE Gründe rechtfertigen einen Unterhaltsanspruch über diese 3 Jahre hinaus.

Für Dich konkret: Du hast in den ersten 3 Jahren kindbezogene Gründe. Die Ex hat - sofern keine kindbezogenen Gründe vorliegen - Ansprüche aus eigenen Gründen (zB lange aus dem Beruf), dann ist sie aber Dir nachrangig.

LG

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Mit welcher Begründung zahlt er für die Ex? Mein Mann hat für seine ein Jahr gezahlt und die Kleine ging mit 2,5 in Kiga und somit konnte sie arbeiten. Für zweitfamilien ist es schwer aber machbar.

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Also ich würd mal schnell zum Anwalt an der Stelle deines Mannes. Meine Eltern haben sich auch scheiden lassen und du bist nur für dieses Scheidungsjahr Unterhaltspflichtig für die Fraue, danach dann nur noch für das gemeinsame Kind. Hatten die beiden einen Ehevertrag?

LG