Vaterschaft abgeben

hallo allesamt. Ich bin mutter von einem 4 jährigen kind. der kindsvater und ich waren nicht verheiratet und das soregrecht liegt auch allein bei mir. er möchte die vaterschaft an meinen lebensgefährten abgeben (adoption).

ist dies möglich? haben er und mein kind dann noch irgendwelche rechte (umgangsrecht, unterhaltszahlung etc.)? könnte er den umgang evtl wieder einklagen, da er der biologische vater ist?

Ich würde ihm den umgang selbstverständlich nicht entziehen, aber ich möchte trotzdem informiert sein. die ganze situation wäre damit auch um viiieles angenehmer für alle.

danke im voraus

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Hallo!

Wende dich ans Jugendamt, ob es möglich ist, dass dein Lebensgefährte dein Kind adoptiert.
Ich weiß nicht, ob es Voraussetzung ist, dass ihr verheiratet sein müsst.

Gibt der leibliche Vater seine Zustimmung zur Adoption, muss er weder Unterhalt weiterhin zahlen, noch ist das Kind später erbberechtigt.
Auch erlischt sein Umgangsrecht.

LG, k.

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Ach so:

Alle Rechte, aber auch Pflichten gehen dann auf deinen Lebensgefährten über!
Das heißt, selbst wenn ihr euch trennen solltet, muss er Unterhalt zahlen für das Kind.

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Hallo.

>>> er möchte die vaterschaft an meinen lebensgefährten abgeben (adoption). <<<

Nicht möglich, da Ihr nicht verheiratet seid. Die Ehe muss zudem eine gewisse Zeit bestehen und der Neu-Vater finanziell abgesichert sein.

>>> haben er und mein kind dann noch irgendwelche rechte (umgangsrecht, unterhaltszahlung etc.)? <<<

Nein.

>>> könnte er den umgang evtl wieder einklagen, da er der biologische vater ist? <<<

Nein.

LG

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Mit der Adoption gehen sämtliche Rechte und Pflichten des leiblichen Vaters auf den Adoptivvater über.

Das geht natürlich vom Umgangsrecht über Unterhaltszahlungen (die muss dann der neue Vater tätigen, falls die Partnerschaft zur Mutter des Kindes zerbricht) als selbstverständlich auch später das Erbrecht.

Warum möchte denn der Vater des Kindes seine Vaterschaft aufgeben? Es macht ja irgendwie keinen Sinn, ein Umgangsrecht nutzen zu wollen, aber offiziell kein Vater mehr zu sein.. #kratz

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klar macht das aus Vatersicht Sinn.....Unterhalt einsparen!

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Das ist wohl offensichtlich.
Aber "ich will nicht mehr Dein Vater sein, Dich aber regelmässig sehen, weil ich Dich nunmal gezeugt habe" ist doch echt hirnrissiger Blödsinn.

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Mit der Adoption ist der leibliche Vater nicht mehr der rechtliche Vater und hat somit (rechtlicherseits) keine Rechte oder Pflichten mehr dem Kind gegenüber. Wie es ethisch aussieht, ist eine andere Frage. Ich finde es schon höchst seltsam, dass er es scheinbar sogar anbietet und offenbar gar nicht mehr der Vater sein WILL.

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So seltsam ist das garnicht wenn er keinerlei Bezug zu dem Kind hat.

Der Erzeuger ( und ja...egal wer, was, warum und wie behauptet er ist nur ein Erzeuger und KEIN Vater) meines Sohnes hat die Adoption zwar nicht vorgeschlagen, wie auch...es gab ja keinen Kontakt zwischen uns, aber als unser Notar ihn angeschrieben hat war er am nächsten Tag nachmittags zur Unterschrift zur Stelle.

Gruß

Andrea

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Hallo,

in der Regel ist es nötig das ihr mindestens 1 Jahr verheiratet seid bevor dein Lebensgefährte dein Kind adoptieren kann. Zumindest wurde uns das so gesagt als wir vor 2 Jahren die Adoption meines Sohnes beantragen wollten ( waren zu dem Zeitpunkt schon 8 Jahre verheiratet *g*).

In dem Moment in dem der Kindesvater unterschreibt das er sein Kind zur Adoption durch deinen LG freigibt, hat er ALLE Rechte und Pflichten verloren. Kein Unterhalt, kein Umgang, kein Erbe!

Dazu muß die Adoption noch garnicht rechtskräftig sein. Wenn alle Anträge unterschrieben sind ist dein LG der einzige der noch einen Rückzieher machen könnte...du und der KV nicht mehr.

Ich würde mir eine Stiefkindadoption immer gründlich und lange überlegen und vor allem das Kind mit einbeziehen!

liebe Grüße

Andrea

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Genauso. Und: wenn das Kind Umgang wünscht und der leibliche Vater einverstanden ist, sollte des nicht verwehrt werden.

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ganz genau

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Bedenke dass du dann keinen ANspruch mehr auf Unterhaltszahlungen hast. Dein Kind wird dann vor dem Gesetz wie das leibliche Kind des Adoptivvaters behandelt. Er wäre unterhaltspflichtig wenn ihr euch trennt,ihn beerbt dein Kind irgendwann und er bzw,ihr seid gemeinsam für spätere Ausbildungskosten verantwortlich!

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Hallo,
die Voraussetzungen für eine Adoption wurden dir schon genannt. Das zähle ich nicht nocheinmal auf. Dein Lebenspartner kann nicht der Adoptivvater werden derzeit.
Zum Umgang ist das wiederum nicht so einfach, wie meine Vorrednerinnen schrieben. Der leibliche Vater hat schon noch Rechte. Ganz besonders jedoch hat das Kind Rechte. Natürlich nur, wenn es dem Kindeswohl entspricht.
http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/17_wp/Staerkung_Rechte_leiblicher_Vaeter/stellung_isuv_refe.pdf?__blob=publicationFile

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In dem Text geht es hauptsächlich um die Stärkung von Vätern NICHTEHELICHER Kinder.

Es geht darum leiblichen Vätern einen Umgang mit ihren nichtrechtlichen Kindern ( die z.B. in der Ehe mit einem anderen Mann geboren wurden und somit dessen leibliche Kinder sind, oder aber bei denen es eine "falsche" Vaterschaftsanerkennung gibt) zu ermöglichen wenn es dem Kindeswohl dient.

Wenn ein Elternteil das Kind zur Adoption frei gibt, dann sind diese Rechte verwirkt. Er entscheidet sich willentlich und aller Folgen bewußt das er mit seinem Kind NICHTS mehr zu tun haben möchte.

Das ist eine ganz andere Geschichte. Er hat erstmal KEINE Rechte mehr.

Gesetz dem unwahrscheinlichen Fall daß das Verhältniss des Kindes zum Adoptivvater völlig zerstört wäre, gleichzeitig der leibliche Vater aber irgendwie plausibel machen KÖNNTE ( was er nach dieser Unterschrift eigentlich nicht mehr kann) das er ja nie aufgehört hat sich für das Kind verantwortlich zu fühlen und die Vaterrolle ernsthaft wieder übernommen hat...dann könnte ein Richter da vielleicht...aber auch nur vielleicht, nochmal drüber nachdenken. Aber gehört habe ich da, so lange ich beim Rechtsanwalt gearbeitet habe und in der Materie drin war, noch nichts.

Das ein Kind das Recht haben sollte seinen Wurzeln kennne zu lernen steht ausser Frage.

Gruß

Andrea

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Dann lies weiter unten. Da geht es dann um die Adoption und um die Rechte von leiblichen Vätern, deren Kinder adoptiert worden.

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Hallo!!
Mein Exmann, hat seinen Sohn auch zur Adoption frei gegeben an meinen jetzigen Ehemann. Er war auch ganz schnell beim Notar um dies zubestätigen.
Er wollte das ich dort auch ganz schnell hingehe.

Ich habe mich dann eim Jugendamt erkundigt. Wir sind zwar verheiratet, aber noch nicht so lange. Dieses Jahr werden es erst 3 Jahre. Und deshalb hat die von Jugendamt uns kein grünes Licht gegeben.

Aber auch sollten wir bloß noch nicht zum Notar gehen. Weil mit dem Zeitpunkt wo wir da waren, der Erzeuger keinen Unterhalt mehr zahlen muß. Auch wenn es noch gar nicht geht, da die vom Jugenamt gerne möchte das man länger verheiratet ist.

Dann gibt es abe auch noch ganz viele andere Dinge.
Das Kind wird getestet und er neue Vater (Adoptiefvater). Wie das Verhältnis ist usw...
Polizeiliches Führungszeugnis
Gehaltsabrechnungen
usw......usw....

Ein Kind in die Welt setzen kann jeder. Da fragt keiner nach Gehalt und.....

Mein Exmann geht es auch nur um den Unterhalt den er nicht mehr zahlen will.
Den Kontakt hat er seit dem auch komplett abgebrochen. Er geht aber davon aus, dass das gemeinsame Kind eines Tages Kontakt zu ihm aufnimmt und da ist es dann ok #kratz
Heute will er das nicht.
Ich verstehe den Mann auch nicht. Da will ein Kind Kontakt und ich stand auch immer voll dahinter und der will nicht. Denke ihm ist es in dem Alter noch zu anstrengend.
Er wir dieses Jahr 7 Jahre alt.

#kratz

Ich habe hier aber auch schon gelesen, dass es auch andere Jugentämter gibt, die schon früher wie unsere eine Adoption zustimmen.

Ich würde einfach mal nach fragen.
Aber auch überlegen was für dein Kind das beste ist.

#winke

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Huhu,

glatte Fehlberatung durchs Jugendamt würde ich sagen. Passiert leider immer wieder.

Das euer Jugendamt da gerne mehr als 3 Jahre Ehe sehen möchte, ok...ich denke schon das die da Mitsprache recht haben, sie müssen ja eine Stellungsnahme abgeben wenn das Gericht sie danach fragt. "Bestimmen" kann das Jugendamt das hingegen nicht.

Entscheidungsgewalt hat da das Familiengericht und fertig.

Und das der leibliche Vater keinen Unterhalt mehr zahlen muß nur weil ihr zu einem Notar geht ist vollkommener Unsinn. Nur weil ihr euch beraten lasst ändert sich NICHTS an eurer Situation.

Erst mit einer Antragsstellung bei Gericht mit all euren Unterschriften würde da etwas verändern.

Ich finde es sehr gut das all diese Dinge bei einer Adoption überprüft werden....leider kann man das in der Tat nicht bei leiblichen Kindern.

liebe Grüße

Andrea

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Wenn er der Adotion zustimmt hat er keinerlei Rechte mehr an dem Kind, aber auch keine Pflichten. Weder Umgangsrecht noch Unterhaltszahlungen.

Ich kenne allerdings einen Fall, wo der Vater ebenfalls der Adoption zugestimmt hat und trotzdem das Kind in regelmäßigen Abständen sieht. Das liegt dann bei euch.

Und nein, die Adoption könnte nicht einfach rückgängig gemacht werden. Denn auch wenn er der Erzeuger ist, hat er rein rechtlich nach der Adoption mit diesem Kind nichts mehr zu tun. Es ist, als wäre er nie Vater gewesen.