Umgangsrecht einklagen?!!!

Ich fasse mal kurz zusammen mein Mann hat ein jetzt 8 Jährigen Sohn mit seiner ExFreundin mit der er mehrere Jahre zusammen war, seid er mit mir zusammen ist darf er das Kind nicht mehr sehen weil sie immer noch was von ihm wollte und über Monate ihn somit erpressen wollte zurück zukommen...Naja, letztes Jahr haben wir geheiratet und sie packte ihre Sachen und das Kind und zog 600Km weit weg. Das Ende vom Lied ist das mein Mann nun über eine Anwältin das Umgangsrecht probiert zu regeln also regelmäßigen Telefonkontakt (den die Ex bis jetzt immer untersagt hat) und das er in den Ferien zu uns kommt und so weiter, nun höre ich aber von bekannten von der das sie das nicht will weil sie mich nicht mag (wir kennen uns gar nicht) das sie zudem ein Drogentest verlangt...Was ist denn das für ein Quatsch...Mein Mann und sie waren wie gesagt einige Jahre zusammen und haben vor Jahren mal zusammen speed ausprobiert aber das ist lange her....
Meine Frage in wie fern kann sie ein Drogentest mal eben verlangen ?und wird das gemacht nur weil sie das behauptet das er immernoch Drogen nimmt??? und wer bezahlt sowas, wenn er das tatsächlich machen muss?

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Mist Beitrag schon abgeschickt...!:-[

Aufjedenfall wie läuft das so ab mit dem Umgangsrecht über Gericht einklagen?!

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Haben sie geteiltes Sorgerecht? Wenn ja, hätte sie ohne Zustimmung des Vaters mit dem Kind eventuell gar nicht wegziehen dürfen.

Umgang: Euer Anwalt soll einen Brief schreiben, in dem er ihr einen (realistischen) Vorschlag für den Umgang unterbreitet.

Geht sie darauf nicht ein und blockt, bleibt der Weg, Klage auf Umgang beim Familiengericht einzureichen. Gerichtsstand ist übrigens immer am Wohnort des Kindes!

Parallel (oder vorher) schaltet ihr das zuständige Jugendamt (auch am Wohnort des Kindes) und bittet um Vermittlung. Wenn Madame aber nicht will, wird auch das nicht fruchten, beweist aber vor Gericht, dass ihr es im Guten probiert hat.

Das Gericht wird eventuell den Umgang gleich festlegen oder einen begleiteten Umgang vorschlagen. Soll auch dieser scheitern, wird der Umgang fixiert.

Es kann auch sein, dass das Kind gehört wird. Wenn es nicht will oder von der Mutter negativ beeinflusst wird, wird es ein langer Weg.

Nichtsdestotrotz: Schöpft alle juristischen Mittel und Wege aus! Auch um gegebenenfalls später dem Kind zeigen zu können, dass ihr alles versucht habt.

Claudia

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Dein Mann sollte zu einem Anwalt, Umgangsrecht einholen, und die Kosten dafür da sie die Entfernung geschaffen hat, hat er auch SR? Wenn er keine Drogen nimmt wieso nicht machen? arbeitet zusammen mit dem Amt.....

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Huhu,

falls im Raum steht oder die Kimu behauptet, der Umgang würde dem Kind schaden, könnte es sein, dass ein Sachverständigengutachten durchgeführt wird. Da spricht dann eine Psychologin mit allen Beteiligten und gibt dem Gericht dann eine Empfehlung. Wenn bei Euch wirklich alles harmlos ist, würde dem Umgang mit Sicherheit danach zugestimmt.

Liebe Grüße

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Hallo erstmal eine Frage hat er das halbe Sorgerecht ? Sie darf den Kontakt nicht unterbinden. Im Gegenteil sie muss ihn fördern. Falls er das halbe Sorgerecht hat muss sie für die Umgangskosten aufkommen da sie die Entfernung geschaffen hat. Wenn er es nicht hat , soll er einen UmgangsTitel einklagen und das halbe Sorgerecht einklagen. Chancen stehen gut. Meiner hat es auch gerade aus dem Grund bekommen.

Kannst mich gerne über VK anschreiben wenn du mehr wissen möchtest

Liebe grüße Tina

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Aja das mit den Drogen wird wohl nicht ernst genommen. Die Ex von mein Mann hat es mit härteren Mitteln versucht. Wenn wird das Gericht einen Test anordnen, den er wohl nicht bezahlen muss. Aber was meinst du was das Gericht alles zu hören bekommt. Die konzentrieren sich auf den Umgang mehr nicht.

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Mit gefällt die kriegerische Einstellung nicht, die einige hier haben, das Umgangsrecht um jeden Preis mittels Jugendamt und Gericht zu erkämpfen. Natürlich kann man das machen, und manchmal ist es einfach notwendig. Aber wenn eine Familie bzw. getrennte Eltern erst einmal vor Gericht um das Kind streiten, lässt sich anschliessend ein einvernehmliches Miteinander praktisch nie wieder herstellen. Es wäre aber so wichtig für das Kind, dass die Eltern sich einvernehmlich um seine Belange einigen können.

Ich kenne kein einziges Kind, das nicht darunter leiden würde, wenn die Eltern um das Kind vor Gericht streiten. Es ist immer schlimm für ein Kind, Gegenstand gerichtlicher Streitigkeiten zwischen den Eltern zu sein. Wenn es nur igendwie anders geht, ist jeder andere Weg vorzuziehen.

Wie wird denn eine Mutter reagieren, wenn der Vater gegen sie ins Gericht zieht, um sich quasi gewaltsam (mit juristischer Gewalt) Zugang zu ihrem Kind zu verschaffen? Sie kann dem Kind ja wohl kaum glaubhaft vermitteln, dass sie es toll vom Vater findet, sich auf gerichtlichem Wege Zugang zum Kind verschafft zu haben, den sie sonst nie erlaubt hätte. Gerichtliche Auseinandersetzungen bzw. Kämpfe ums Kind schaffen soviel Ablehung und Feindschaft zwischen den Eltern. Ein friedliches Miteinander ist ab jetzt quasi ausgeschlossen. Was für einen Eindruck muss denn das beim Kind hinterlassen?

Ich möchte ganz einfach alle an Klage denkenden Elternteile bitten, daran einmal zu denken. Ein Kind ist kein Ding, dessen Benutzung man sich einklagt, weil man ein Recht dazu hat. Denkt bitte kurz ans Kind, bevor ihr mit juristischen Mitteln gegen die Mutter (oder ggf. den Vater) ins Feld zieht, ob das wirklich Eure einzige Möglichkeit ist.

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Wie soll ich das verstehen?

Wenn eine Mutter den Umgang nicht will, soll der Vater verzichten?

Vielleicht solltest du eher an solche Mütter appellieren, den Umgang zuzulassen, dann gibt es keinen Grund zu klagen.

Wo bleibt der Gedanke an das Kindeswohl, wenn man einem Elternteil das Kind vorenthält?

(Die Begriffe "Mutter" und "Vater" sind austauschbar,)

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"Wie soll ich das verstehen?
Wenn eine Mutter den Umgang nicht will, soll der Vater verzichten?"

Die Antwort auf Deine Frage steht bereits in meinem Beitrag. Bitte sorgfältig lesen.

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Hallo...
dein beitrag hab ich eben gelesen...
also, erstens muss sie Gründe dafür haben, wieso, weshalb & warum sie einen Drogen test verlangt...das heisst, sie brauch beweise... & sollte sie damit, vor gericht ziehen & er macht einen freiwillig einen, (was möglich ist, denn er hat ja nichts zu verheimlichen) fällt dieser aber negativ aus, trägt die ex die kosten...! (Gerichtskosten, den test) fällt dieser aber positiv aus, muss er dies zahlen...(so war.es damals als meine freundin es durchgemacht hatte, nur umgekehrt, der mann versuchte sie "schlecht darzustellen)
haben beide das gemeinsame sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht...??? Wenn nein, würde ich als vater dies ebenfalls miteinklagen... sorry aber welche mutter lässt dies auf'em rücken des kindes ab...? (Leider gibt es solche mütter)

Lg