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Ich würde auch mit deiner Oma zum Jugendamt oder alternativ zu einem Rechtsanwalt gehen und die Situation schildern. Dass du zu Hause geschlagen wirst, geht gar nicht und deshalb wirst du auch nicht gegen deinen Willen dort bleiben müssen.

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Hallo!
Jugendamt, ja! Rechtsanwalt, Nein!

Lg Sportskanone

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Hallo,

Du kennst dich mit der Materie sicher besser aus als ich. Deshalb die Frage: warum kein Rechtsanwalt? Wer könnte ihr besser die Rechtslage erklären und ihre Rechte durchsetzen (in dem Fall: selbstbestimmter Aufenthaltsort)?

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"Einfach so" geht es leider nicht.

du hast zwei Möglichkeiten.

Vertrau dich deiner Oma an und frag sie ganz direkt ob du bei ihr wohnen kannst. Wenn sie ja sagt, dann geht zusammen zu deiner Mutter und sucht das Gespräch.
Vielleicht wird deine Mutter dann vernünftig, wenn sie den Ernst der Lage erkennt oder sie wird sauer und "ist froh wenn du weg bist" und somit auch einverstanden.

Alternativ bleibt dir nur der Weg zum Jugendamt. Auch hier würde ich die Oma mitnehmen, dass sie dich unterstützt. Das jugendamt kann dann entscheiden, dass du auch gegen den Willen der Mutter zur Oma kannst.

Ich wünsche dir alles gute.

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Hallo.

Ich weiß, dass es möglich wäre, wenn das Jugendamt das Wohl des Kindes gefährdet sieht. Wäre in deinem Fall durch die körperlichen Misshandlungen gegeben. Dazu müsstest du dich an das Jugendamt wenden und bei Gewalt dann auch Strafanzeigen erstatten. Sonst sind dem Jugendamt auch die Hände gebunden.

An deiner Stelle würde ich mir eine Beratung beim JA mal einholen... sie können dir da weiter helfen.

Lg

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Hallo!

"Sonst sind dem Jugendamt auch die Hände gebunden."

Nein, warum schreibst du sowas?

Jedes Kid/Jugendliche kann sich selbst Inobhutnehmen lassen.Und zwar SOFORT!

Lg Sportskanone

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Absoluter Unsinn. Das ärgert mich einfach. Es besteht ein gesetzliches Grundrecht eines Kindes in Obhut genommen zu werden und dies ohne wenn und aber.

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Hallo,

ich wollte Die nur sagen. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und ein Teil meiner Arbeit ist Kinderschutz. Du kommst nicht drum herum, sich an das anigendamt zu wenden. Es ist dein Recht in Obhut zu bitten d.h. keiner kann dich zu deiner Muttee uwingen. Du kommst dann u.a. in eine Clearingstelle. Das ist eine zeitlich begrenzte Einrichtung. Man wird sehr wohl schauen, dass du auf deiner Schule UND bei deinen Freunden bleiben kannst. Gestatte aber den Profis, dass sie sich in Ruhe anschauen, ob die Oma für dich tatsächlich die beste Idee ist.

Dafür ist enen eben die Clearing-Phase da.

Du musst dich nicht direkt ans Jugendamt wenden. Es reicht eine Vertrauensperson. Sehr gut wöre z.B. ein Lehrer, dem du vertraust. Bestimmte Berufsgruppen haben dann die gestzliche Pflicht weiter zu handeln.

Ich kenne deine Mutter nicht aber es könnte durchaus sein, dass es bei ihr auf eine psychische Erkrankung hinausläuft.

Du kannst mir auch sehr gerne per PN die Stadt nennen, in der du wohnst und ich schicke Dir konkrete Ansprechpartner.

Handle, du musst es dir nichtvgefsllen lassen.