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Warum sprecht ihr nicht mit dem Chef?
So ein Kurs dauert ja nun nicht 5 Stunden, dein Mann könnte die Zeit nacharbeiten.
Wundert mich, dass er keinen Abendkurs besucht, da würde ich mal nachfragen!

Das mit der Aufenthaltsgenehmigung kann gar nicht sein, man wird nicht von einer Aufenthaltserlaubnis (durch dich oder das Kind als Deutsche) auf eine Duldung "runtergestuft", nur weil man seine Arbeit verliert (aufgrund des Deutschkurses)!

Ihr habt offenbar ein massives Verständnisproblem und das würde ich schnell ändern und mal bei der Ausländerbehörde nachfragen, was ihr tun könnt!

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Ah jetzt hab ich das erst von dir gelesen - hat dein Kind durch dich mit der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis die deutsche Staatsangehörigkeit?
Denn dann steht deinem Mann ja eine "normale" Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger zu. Und da hat er meines Wissen 3 Jahre Zeit den Kurs zu machen und könnte ihn jetzt erst mal zurückstellen, bis sich das bei euch eingespielt hat.

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Unser Sohn hat durch mich eine Deutsche Staatsbürgerschaft genau, das Problem ist wenn wir fragen ob er den Kurs sagen wir mal nöchstes Jahr machen darf dann wird er überhaupt nicht arbeiten können. Weil ab August diesen Jahres ein neues Gesetz raus gekommen ist wegen den ganzen Asylanten, das er neben dem Kurs noch für den Staat ein Praktikum machen muss jeden Tag für jeweils 5 Std und dann ist es mit der Arbeit eh zu ende deswegen ist das erst mal nicht die Option leider.

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Hallo,

seid ihr verheiratet? Bist du Deutsche? Dann ergibt sich doch daraus automatisch sein Aufenthaltsstatus? Er ist dann Vater eines deutschen Kindes und Ehemann einer Deutschen-da bekommt er wenigstens für ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis - die dann verlängert wird. Verstehe nicht, wieso er nur eine Duldung hat.

Anders sieht es natürlich aus, wenn du keine Deutsche bist, da wäre es interessant zu wissen, welchen Aufenthaltsstatus du hast.

Ich würde einfach mal mit der Ausländerbehörde reden-es kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein, dass er arbeitslos wird.

Liebe Grüße

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So habe jetzt auch den Rest gelesen.

Irgendwie alles etwas durcheinander bei euch.

Aber ihr solltet jetzt einfach mal Eigeninitiative zeigen und als erstes eure Ausländerbehörde aufsuchen. Du scheinst sämtliche Begrifflichkeiten durcheinander zu bringen, so ist es schwer, euch zu helfen.

Liebe Grüße

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"Und meine Frage was können wir jetzt tun"

Ganz einfach: Du, ja: DU! gehst arbeiten.

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Wie mitfühlend.... Wenn sie schon elternzeit beantragt hat wird das vielleicht nicht so leicht gehen.

An die TE: geht zur Ausländerbehörde und erklärt denen Euer Problem. Vielleicht gibt es noch andere Möglichkeiten den Kurs zu absolvieren.

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"Wenn sie schon elternzeit beantragt hat wird das vielleicht nicht so leicht gehen."

Wie uninformiert....

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