Disco mit 15+ Mutter - Schlägerei

Hallo Mädels,

ich frage das hier für eine Freundin. ....
Ihre Tochter ist 15 Jahre und ist mit ihrer Mama als Begleitperson Samstag Nacht gegen 0 Uhr in eine eher ländliche Disco gegangen. Mit dabei waren Freunde der Tochter (Geschwister ) und ebenso deren Eltern.
Um 5 Uhr Sonntag früh haben alle die Disco verlassen. Auf dem Parkplatz war eine Schlägerei zwischen einigen jungen Männern und irgendwie wurde die Freundin der Tochter mit reingezogen. Die Tochter wollte der Freundin helfen, hat einen Faustschlag aufs Auge bekommen und wurde zu Boden gerissen.

Die Türsteher sind dazu gekommen, wollten wissen, ob meine Freundin Anzeige erstatten will und haben auch die Polizei angerufen. Sie ist dann mit ihrer äußerlich nicht verletzten Tochter nach Hause gefahren. Ob die Türsteher Personalien aufgenommen haben weiß ich jetzt nicht. Jedenfalls hat die Polizei am Handy und am FestNetz angerufen. Aber sie ist nicht ans Telefon. Anzeige hat sie keine erstattet - vorerst. Ihre Angst war nämlich, ob das überhaupt rechtens ist, dass das Kind solange in der Disco bleiben darf, trotz ihrer Begleitung.

Gestern Nachmittag sind sie dann in die Kinderklinik wegen andauernden Kopfschmerzen. Es wurde eine leichte Gehirnerschütterung diagnostiziert, keine Fraktur beim Röntgen. Ein abgebrochener Schneidezahn und einige Schwellungen im Gesicht. Sie wurde im eigene Verantwortung entlassen, soll aber heute beim Augenarzt und Zahnarzt vorgestellt werden.
Hab meiner Freundin gesagt, sie soll unbedingt Anzeige erstatten..... Aber sie befürchtet eben, dass sie jetzt eine auf den Deckel bekommt wegen der späten Zeit.
Nachmittag hab ich noch gesagt, ich würde so spät nicht mehr in die Disco. Aber da kam als Antwort nur, dass ich erst mal warten soll, bis meine Kinder in dem Alter sind .... Wollte mich nicht mit ihr streiten.
Andrea #winke

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Wie furchtbar sein Kind in eine solche Lage zu bringen.

Ich würde niemanden anzeigen, mein Kind gesund pflegen und mich was schämen.

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Ich würde schon anzeigen. Was ist, wenn dieses Kind Spätfolgen bekommen sollte?

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ich glaube kaum , das die Person das so gewollt hat, man kann immer mal in komische Situationen kommen in die man lieber nicht möchte.

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Moin.

Google hilft auch hier. Stichwort Jugendschutzgesetz.

"Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden."

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Danke für den Hinweis. Das Jugendschutzgesetz hab ich schon lange im Speicher. Allerdings war das Kind NICHT unbegleitet. Und es werden keine Angaben gemacht, wie lange ein begleitetes Kind bleiben darf. Dann könnte ich ja theoretisch mit meiner 12 jährigen auch in die Disco- wenn ich das verantworten wollen würde!
#winke

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Hm. Wenn ich jetzt mal davon ausgehe, dass Deine Freundin personensorge- , bzw. erziehungsberechtgte Person ist (was ja für eine leibliche Tochter durchaus denkbar wäre), dann

ist der Wortlaut des Gesetzes doch eindeutig.

Das JuSchG regelt nicht, was Eltern dürfen, sondern was z.B. Kneipenwirte, Discobetreiber, etc. dürfen.

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Hallo,
die 15-jährige war mit ihrer Mutter dort, also ihrer Erziehungsberechtigten? Zusammen können die beiden dort unbegrenzt bleiben, also auch bis 5 Uhr morgens.

Wenn die Polizei versucht sie zu erreichen, würde ich die Polizei kontaktieren, vermutlich wollen die nur eine Zeugenaussage. Ein anderes Problem könnte aber sein, daß sich in einigen Wochen die Krankenkasse der Tochter meldet und nachfragt, wer schuld an der Verletzung war, damit sie ggf Regressforderung an diese Person stellen können. Und auf dieses Schreiben sollte deine Freundin dann auch reagieren, denn bei uns stand in der 2. Aufforderung drin, daß die Krankenkasse sich vorbehält, die Kosten beim Versicherten zurückzuholen, wenn man nicht zur Aufklärung der Schuldfrage beiträgt.
Also: deine Freundin hat nichts zu befürchten, mit der Polizei sollte zusammengearbeitet werden selbst wenn sie selbst keine Anzeige erstatten will. Und wenn ihr schon keine Namen wisst, solltet ihr zumindest ein Aktenzeichen o.ä. zur Hand haben, wenn sich die Krankenkasse meldet.
VG

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Danke für Deine klare Aussage. Ja, es waren Mutter und Tochter. Danke #winke

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Das man mit Begleitperson mal länger bleibt als 00:00 Uhr kann ich ja noch nachvollziehen.
Aber mit 15 jähriger Tochter bis frühs um 5 durch die Disco ziehen? #kratz

Da sollte einem doch auch ohne irgendwelche Jugendschutz gesetzt klar sein, dass das nicht sein muss ?!

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Schön, dass das eine sicher wesentlich Jüngere als ich schreibt.....Ich dachte schon, ich bin halt antiquiert, aber als ich das las, hab ich wirklich den Kopf geschüttelt - Mutter zieht mit Tochter bis morgens durch die Disko......
Aber es gibt halt nichts, was es nicht gibt#schwitz
LG Moni

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Ja mei. Ich seh das auch anders. Meine Große ist erst 12. Meine Freundin sagt nur, sie kann ihr das nicht verbieten (also ihrer 15 jährigen) und ich soll abwarten, bis meine 15 ist. Ich behaupte heute felsenfest, dass meine das mit 15 NICHT darf. Wir durften früher auch nicht !!!!

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Das einzige was ich nicht verstehen kann, ist wieso man es zulässt, dass die "Kinder" auch nur in die Nähe dieser Schlägerei gehen.
Zumal ja jedes "Kind" einen Elternteil dabei hatte. War da keiner so schlau da einfach einen großen Bogen rum zu machen?

Ansonsten, wenn die Eltern dabei sind, kann ich meiner Meinung nach mit meinem Kind solange irgendwo bleiben wie ich will - auch bis 5 Uhr in der Disko.

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Das weiß ich nicht. Die Tochter wollte ihre Freundin "retten ", die da wohl irgendwie dabei gestanden haben muss.

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Alle "Kinder" verlassen mit je einem Elternteil die Disco, webei eins der Kinder geschlagen wird und ein zweites "Kind" es retten will?
Was war denn mit den Eltern?

Gruß,

W

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Hallo

ich gehe auch mit meiner bald 18 jährigen Tochter aus und solange ich dabei bin ist das kein Verbrechen.

Allerdings kann ich nicht verstehen wie man dann als Eltern nicht verhindern kann das dass Kind in eine Schlägerei gerät.
Meine Tochter würde da gar nicht erst hingehen und deren Freundinnen auch nicht.

Und ja ich würde Anzeige erstatten und mich nicht feige totstellen weil ich Angst vor irgendwelchen Konsequenzen für mich hätte wenn die Gesundheit meines Kindes im Focus stehen sollte

Gruß
Corinna

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Tolle Freundin....schleppt ihr Kind um 24:00 Uhr in die Disko und will nicht Anzeige erstatten, nachdem ihre Tochter übelst zusammen geschlagen wurde. Durch eine Bestrafung der Täter (selbst sollte sie mild ausfallen wegen evtl. Jugendstrafrecht) hätte das Mädchen wenigstens etwas Genugtuung und das Gefühl, dass zumindest der Staat so etwas nicht tatenlos hinnimmt. Für Opfer ist das ganz wichtig!

Was soll man bei dieser Mutter noch raten? Mir vergeht die Lust.

PS: Das ist nicht auf dich gemünzt, du rätst ja auch zur Anzeigen und warst gegen den Disko-Besuch mit Kindern.