wird sie vom Jobcenter abgemeldet ?

Hallo , eine Freundin von mir ist wo sie schon schwanger war zu ihren Eltern zurück gezogen . sie hat wärend der schwangerschaft schon harz 4 bezogen sie ist erst 23 und noch nicht 25 sie ist in eine Bedarfsgemeinschaft gemeldrt mit ihrem Sohn sie hat einen Schwerbehinderten ausweis und sie kümmert sich liebe voll um ihren sohn beziehungweise nicht ganz aber macht vieles selbständig und zur sicherheit war das jugendamt der meinung verwantenpflege wäre jetzt mal das beste . sie kümmert sich wirklich fast ganz alleine um ihn nur ihre mama hilft dazu . Ihr vater verdient uber 1000 euro und ihre mama nur 80 euro bei einem mini job , er kann nicht seine tochter und ihren sohn mit durch füttern , und der vater von ihrem kind zahlt selber kein unterhalt weil der bekommt nämlich harz 4 und er wohnt alleine getrennt von ihr . meine frage ist oder beziehugsweise die frage meiner Freundon wird sie den jetzt abgemeldet vom Jobcenter ? mit ihrem sachbearbeiter hat sich noch nochg gesprochen , ich will aber für sie hier mal nach fragen .

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Und alle so, hääää #kratz

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#augen
Nach dem dritten Mal lesen , durch konzentrierte, grammatische Sortierung , habe ich endlich den Inhalt verstanden.#schein

Als deine Freundin , als Hartz4 Bezieher, schwanger zu ihren Eltern zurückzog, musste sie ja eigentlich dem Amt (Sachbearbeiter) über ihre neue Situation in Kenntnis setzen, z.B .ihre neue Meldeadresse , dazu noch schwanger.
Wieso kontaktierte sie bis jetzt noch nicht ihren Sachbearbeiter?
Von einer Schwangerschaft bis zu ihren bereits geborenen Sohn, sind ja sehr viele Monate vergangen. Wieso unternahm sich noch nichts in den vielen Monaten?

Über ihre momentanige Sachlage, kann ihr nur das Amt weiterhelfen, da jeder Hartz4 Fall ein sogenannter, angesehener Einzelfall ist.
Das Forum kann dir keine reale Antwort geben, da muss sie zu ihren Sachbearbeiter, der mit ihrem Fall und Sachlage vertraut ist.

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Deine Freundin bildet mit ihrem Sohn eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie wieder bei ihren Eltern wohnt. Dass die Behinderung irgendwas daran ändert, ist mir nicht bekannt.

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aber die bedarfsgemeinschaft verfällt ja jetzt oder nicht weil aufen papier angeblich die mutter das kind pflegt auch wen sie fast alles selbst macht .

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Wenn sie das Kind offiziell zur Pflege hat, kommt sie auch finanziell dafür auf. Dann fließt ja auch das KG an sie und deine Freundin hat demnach keinen Anspruch mehr auf Leistungen für das Kind, nur für sich selbst.

Sie sollte aber schleunigst ihren Sachbearbeiter über die Änderungen unterrichten (Schwangerschaft, Kind, Wohnungswechsel etc..), da diese leistungsrelevant sind. Nicht dass es noch zu einer bösen Nachzahlung kommt.

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Hallo

Darf ich fragen, was für eine Krankheit sie hat, das sie einen Schwerbehindertenausweis hat?
Hat sie eine Ausbildung gemacht, so das sie nach 1 Jahr wieder arbeiten kann?

Sie soll sich auch ans Ja wegen Unterhaltsvorschuss wenden.

Sorry, wenn ich das jetzt so schreibe, aber die klügste Entscheidung, als ALG II Bezieher( und das sind sie ja beide) ein Kind in die Welt zu setzten, war es nicht.

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ihrw mama hat das kind zu pflege , dann ist sie doch keine bedarfsgemeinschaft mit ihrem sohn auch wen sie dort wohnt oder ???

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Wie oft willst Du die gleichen Fragen denn noch hier stellen?
Ruf(t) beim Jobcenter an und fragt nach!