Minderjährig - Mutter - Sorgerecht

Hallo,
Ich habe gehört, dass...
Wenn eine 17 Jährige Mutter wird, hat sie bis zu ihrem 18. Lebensjahr keinen Anspruch auf das Sorgerecht (Vormund) des eigenen kindes.
Die Vormundschaft hat solange das Jugendamt (großeltern des babys)..
Aber wenn der kindesvater volljährig ist kann er die Vormundschaft übernehmen...

Nun sagte mir das Jugendamt das 50% der kindesvater haben kann und die anderen 50% (Trotzdem) das Jugendamt...

Stimmt das den wirklich so? - Oder wollen die uns was vormachen...

Ich habe es eigentlich so gehört/gelesen, dass der kindesvater 100% hat , die kindesmutter 0% hat (bis zum 18. Geb.)
Und man eigentlich mit dem Jugendamt "Nichts zu tun hat"...

● Wie kennt ihr das?
● Habt ihr evtl. Erfahrung damit?

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Super Antwort, hilft der TE sicher richtig weiter. Applaus, Applaus!

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Für mich klang das so als ob die TE nur Infos darüber haben möchte, in dem Zusammenhang war mein Kommentar schon sinnvoll! Ich habe zumindest nicht rauslesen können dass sie schwanger IST, dann hätte ich auch anders geantwortet weil ja schon zu spät...

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Auch hier kann ich Dir nur antworten, dass ohne das JA bei einer Minderjährigen nichts geht - und das ist in manchen Fällen auch gut so. Ihr werdet es auch wegen der Unterhaltsregelung usw. brauchen und evtl. noch wegen einiger anderer Dinge.
Wenn die Kindsmutter mit Entscheidungen des JA nicht einverstanden ist, kann sie ja immer noch einen Anwalt nehmen. LG

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Hi,

du hast 3 Möglichkeiten wenn du nicht verheiratet bist (was minderjährig auch nur unter Ausnahmen und persönlichen Reifeprüfung vom Jugendamt zugestimmt würde).

1. Das Jugendamt hat bis du 18 bist die Vormundschaft über euer Kind. Ab deinem 18. Geburstag würde dieses Sorgerecht in der Regel automatisch übertragen werden - außer du würdest nachweislich ne Gefahr darstellen fürs Kind.
2. Option. Du beantragst, bzw. IHR beantragt geteiltes Sorgerecht. Dann hat 50% der Kindsvater und 50% vorerst das Jugendamt aber das wird dann wieder auf dich übertragen mit 18.
3. Option... du kannst dein Sorgerecht freiwillig abgeben und komplett auf den Vater übertragen. Das würde ich aber NIEMALS empfehlen und würde dir auch keine Beratungsstelle empfehlen.

Weil was ist, wenn es in 3 Jahren bei euch kriselt... du hast KEINE Chance dein einmal abgetretendes Sorgerecht mal eben wieder zu bekommen. Außer der Kindsvater überträgt es dir zurück. Wie gesagt ANGENOMMEN es kriselt in 3 Jahren... du hast zwar so auf Mutter-Kindheim verzichten können - ABER durch die Übertragung auf den Vater kann dir der JEDERZEIT das Kind wegnehmen und wenns ist auf die andere Seite der Erde ziehen und du kannst NIX dagegen unternehmen. Du hast zwar dann ein Umgangsrecht - aber mei, wie du das dann umsetzt ist letztlich dein Problem ohne Sorgerecht.

Wenn du das Sorgerecht freiwillig an den Kindsvater abtrittst, bekommst du das mit 18 nicht automatisch zurück.