Umgangrecht

#winke hallo,

Ich habe mal eine Frage in Bezug auf kindersumgang.Ich lebe seit fast 6 Monaten in Scheidung und 300 km getrennt vom Ex.Meine Kinder wohnen bei mir und sehen Ihren Vater nur in den Ferien Die große und der kleine verweigeren monentan den Umgamg komplett..Meine mitllere (7Jahre) sollte Sonntag mit der Oma,väterlicher Seits, zu ihm gebracht werden.Wir habe eine schriftliche Vereinbarung das sie Oma das Kind zum Vater bringt.Nun nach ein paar Tagen hanen wir erfahren das die Oma nicht mit gefahren ist,sindern der Freund der Oma.Zudem hat meine Tochter nicht so Kontakt.Auerdem kommt noch dazu das meine Kind Asthma hat und im Noitfall hätte der Freund der Oma keine Ahnzng gehabt was zu tun wäre.Nun meine Frage
Was kann ich Polzleilich tun und was kann ich überhaupt gegen so eine Frechheit und Hinterhältigkeit tun.

Danke schonmal#winke

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Nur mal so zur Info: das sind nicht DEINE Kinder, sondern EURE Kinder!

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Das weiß ich!!aber du würdest sicher deine Kinder auch nicht zu einen Alkohlkranken Vater freiwillig schicken...

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Dann hol dir vom Jugendamt bzw. vom Gericht eine Bestätigung, dass er die Kinder vorerst nicht nehmen kann, bis er in Behandlung ist. Das ist nämlich dann Kindswohlgefährdung.

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Gar nichts, nur beim Jugendamt den Vorfall melden. Und deinen Freund Verwarnung, dass er, wenn das nochmal passiert , eben seine Kinder nicht mehr sehen kann.

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Geht's noch? Das sind auch seine Kinder und während des Umgangs entscheidet ER, der zufällig sogar sorgeberechtigt ist. Daran ändert auch eine Vereinbarung nichts.

Mann geht mir diese Kinderbesitzerei auf den Keks!

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Dan bist du im falschen Forum unterwegs und es geht nicht um Kindeerbestizerei!!!
Hier geht es um eine Mutti die sich große Sorgen gemacht aht um ihr asthmakrankes Kind,dass mit einer fremden person mitgefahren ist und die Person keine Ahnung hat was im Notfall zu tun wäre !!!!

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Hallo.

Wer ist denn weggezogen und so weit. War das vereinbart bzw. bewilligt? Warum verweigern die Kinder den Umgang. Was ist passiert.

<<<Meine mitllere (7Jahre) sollte Sonntag mit der Oma,väterlicher Seits, zu ihm gebracht werden.>>>

Mit der Oma, das versteh ich nicht. War da noch jemand dabei, um sie abzuholen. Warst du nicht dabei?

<<<Nun nach ein paar Tagen hanen wir erfahren das die Oma nicht mit gefahren ist,sindern der Freund der Oma.>>>

Wo mitgefahren. Die Oma hat die Kleine allein abgeholt bzw. sollte alleine abholen, hat es dann doch nicht getan. Oder wie kann ich es verstehen.

Ich verstehe so einiges nicht wirklich.

LG

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Ich bin weggezogen,weil ich seine Sucht (Möchte nicht weiter ind Detail gehen) nicht mehr ertragen habe.Ich übergebe die kinder immer an einen neutralen ort.Ich habe das Kind der oma und deren Freund übergeben.Die Oma sagte das sie gleich zum Wohnort des Vaters weiter fahren wollen. Dieser ist 300 km weiter weg..Im Nachhinein kam heraus das die Oma zuhause ausgestiegen ist und der Freund der Oma alleine mit dem Kind zum V ater gefahren ist,ohne mein wissen und mein Einverständnis.

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Solange es für den Vater in Ordnung ist, braucht es weder deinen Willen, noch dein Einverständnis.
Da du selbst die Distanz geschaffen hast, ist es sogar äußerst großzügig von ihnen die Fahrten zu übernehmen. Eigentlich bist du dafür zuständig

LG

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Hallo mamimami88, das ist natürlich keine schöne Sache. Ich bin jemand, der jetzt nicht noch zusätzlich Öl ins Feuer gießen würde, indem das Jugendamt oder die Polizei (was soll die eigentlich in dem Fall machen?) informiert wird.

Ich würde sowohl mit der Oma als auch mit dem Kindsvater nochmal ein eindringliches Gespräch führen, dass es nicht geht, dass Absprachen nicht eingehalten werden. Denen muss doch auch etwas am Kindswohl liegen, das Kind einfach mit einem anderen, nicht gut bekannten Mann 300 km schicken finde ich sehr schräg. Ansonsten würde ich dafür sorgen, dass alle, die mit dem Kind engeren Umgang haben, hinsichtlich eines Asthma Anfalls und Hilfsmaßnahmen aufgeklärt sind. Sollte das Gespräch nicht fruchten, würde ich mein Kind, sofern es denn Umgang mit Papa haben möchte, selbst zu ihm bringen.
Alles Gute
Kitty

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Kannst du rein gar nichts machen, das ist nämlich erlaubt.
Der Vater muss sich nicht genehmigen lassen, mit wem er Umgang mit deiner Tochter erlaubt.


Gegenfrage: Wenn du einen z.B. Babysitter engagierst, lässt du dir das vorher auch vom Vater genehmigen?