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Nachzahlungen bekommst du nicht. Du kannst den Unterhalt berechnen lassen, das ist dein gutes Recht. Aber Klassenfahrten, Hobbies etc sind sowieso vom Unterhalt zu zahlen.

Außerdem solltest du bedenken, dass du selbst barunterhaltspflichtig bist, wenn eure Tochter 18 wird und auch ab 18 das volle Kindergeld von ihrem Anspruch in Abzug gebracht wird. Dann musst auch du deine Einkünfte offen legen.

Wenn eure Tochter schon in Ausbildung sein sollte, muss ihr Einkommen hälftig (bis sie 18 ist) und in voller Höhe (ab 18) von ihrem Unterhaltsanspruch in Abzug gebracht werden. Es werden nur 100 Euro für Werbungskosten abgezogen.

Und spätestens, wenn sie nicht mehr zur Schule geht, steht sie im Rang HINTER minderjährigen Geschwistern und seiner Ehefrau.

Je nachdem kann so eine Berechnung auch arg in die Hose gehen.

Deine zur Wahl gestellten Antwortmöglichkeiten zeigen, wie unsachlich und emotional du an das Thema ran gehst. Gut gemeinter Rat von mir: Geldthemen sollte man immer auf Sachebene klären.

LG

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Da bin ich voll bei dir - hab bereits geschrieben, daß ich erstmal runter kommen will und mich erst dann mit der Thematik befassen. Wollte nur schon mal vorweg paar Meinungen einholen.
Emotional ist es für mich tatsächlich, es brach nur jetzt alles auf einmal aus, dafür hab ich zu lange die neutrale Schweiz gespielt, meiner Tochter zuliebe.

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Weißt du denn, was er verdient?

Lg

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Ich bin auch ein gebranntes Kind eines Vorzeigevaters *Ironie off*. Lass es berechnen. Soll er halt sehen wie er es zahlt. Da bin ich relativ unemphatisch (und das bin ich normalerweise gar nicht, eher im Gegenteil)...Ich bin voll auf der Seite deiner Tochter. Ihr steht das Geld zu. Neue Frau und Kind kann man ja auch finanzieren und Häuser bauen. Wie ich so Väter hxxx...

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Man darf nur einfach nie davon ausgehen, dass der Unterhalt zwangsläufig zu wenig ist. Er kann genauso gut höher sein als er muss und am Ende steht man mit weniger da als vorher.

Wut ist manchmal ein schlechter Ratgeber.

LG

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Du nach 35 Jahren bin ich nicht mehr wütend. Eher maßlos enttäuscht und mittlerweile (Vater nun krank, plötzlich wird zumindest von Seiten der Neuen eine Tochter erfordert) nur noch genervt. Naja was ein Glück haben sie ein neues Kind, was OTon Vater wichtiger ist. Soll sie sich doch kümmern.

Mein Rat ist einfach das einzufordern was ihrem Teenie zu steht. Was hat mein Vadder versucht Unterhalt zu verweigern, kürzen. Ohne meine Mama. Danke Mom! Sie hatte als Selbstständige nie was zu lachen. Vadder als Beamter auf Kreuzfahrten gegangen. Mich mal mit genommen? Hast doch eine Mutter, war die Antwort...
Daher zumindest ab jetzt klare Verhältnisse schaffen. 150 Euro zu verweigern ist mega arm. Hätte aber auch von meinem kommen können

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Hallo!
Wie einige andere auch schon sagten denke ich nicht, dass du Unterhalt nachfordern kannst da ihr euch damals geeinigt habt.
Ich würde jetzt allerdings den Unterhalt offiziell neu berechnen lassen und auch mit Hilfe des Jugendamts klären lassen wie es mit Sonderausgaben aussieht.

Und ja, sollte deine Tochter studieren (oder eine Ausbildung mit wenig Gehalt machen) dann seid ihr beide bis zum Abschluss unterhaltspflichtig.

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Sie MUSS dann aber BAföG beantragen. Dieser Betrag dennsie dann bekommt wird in voller Höhe vom Unterhaltsanspruch abgezogen, ebenso wie das Kindergeld!

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Falls sie Bafög bekommt. Was sie nicht bekommt wenn ihre Eltern zu viel verdienen. Aber ja, natürlich kann/muss/sollte sie dann prüfen ob sie Bafög bekommen kann. Das ändert allerdings ja nichts an der grundsätzlichen Unterhaltspflicht.

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"Bin ernst am Überlegen ob ich vom Jugendamt den Unterhalt berechnen lasse "
"Schließlich enthalte ich meiner Tochter das Geld vor, was ihr zusteht. "


Das würde ich machen.
Auch mit Hinblick darauf, dass sie bald 18 wird und sie dann selbst dafür einfordern muss.
Sollte in Ausbildung/Studium darauf angewiesen sein, wäre es u.U. hilfreich, wenn der Grundstein schon gelegt ist.


"und die über Jahre entstandenen Nachzahlungen einfordere."

Das könnte schwierig werden.
Mir wurde mal erklärt (schon Jahre her). Man kann nur das einfordern, was ab Antrag entstanden ist. Die Zeit davor kann nicht berücksichtigt werden.
Ab Antrag wurde dann ein vorläufiger Betrag ausgerechnet und dann ein offizieller. Die Differenz musste er dann nachbezahlen. Aber nur bis Antragstellung.



"Das wäre für ihn mit Sicherheit ein schwerer Schlag, was sich ebenfalls negativ auf seine Familie auswirken würde."

Wieso?
Es wird berechnet, was er leisten kann, ob er zahlungsfähig ist. Selbst wenn er gut verdient hat, die Frage ist, was er jetzt noch nach Burn Out verdient.

Ob Kredite berücksichtig werden können, weiß ich nicht. Das sollte dir das Jugendamt/Anwalt sagen können.

Seine Grundausgangssituation wird durchaus mitberücksichtig. Somit wird es nicht dazu kommen, dass er bluten muss. Es kann nur der Teil eingefordert werden, der
a) deiner Tochter zusteht und
b) der ihn nicht ausnimmt und Grenzen einhält.

Die genauen Regelungen beim Jugendamt/Anwalt erfragen.
Dann kannst du immer noch entscheiden, welchen Weg du gehst.
Reden, Reden mit Ultimatum, direkt über Amt/Anwalt einfordern ohne mit ihm zu reden.

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Vielen Dank für eure Beiträge und nützliche Tipps!
Allein schon darüber zu schreiben hilft mir sehr :-)

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Meine beste Freundin war/ist in einer ähnlichen Situation wie deine Tochter.
Ihre Sicht lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Sie sagte einmal, dass sie sich wahrscheinlich von ihrem Papa (=Stiefvater) adoptieren lässt, sobald ihr Erzeuger nicht mehr Unterhaltsverpflichtet ist. Denn die Genugtuung, dass er gar nichts mehr zahlen muss (er schuldet ihnen durch zu wenig Zahlung mittlerweile fünfstellig), möchte sie ihn nicht gewähren.
Zumal das Leben dieser Freundin hätte deutlich anders aussehen können, wenn der Erzeuger den vollen Unterhalt gezahlt hätte.

Ich würde den Vater vor der Tochter nicht schlecht machen, aber ich würde das Geld fordern. Er hat immerhin eine Verantwortung für seine Tochter und der Unterhalt wird am Einkommen berechnet.

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Hallo

Nachfordern kannst du nicht.!!
Ihr habt euch ohne Ja auf eine Summe geeinigt.
Du kannst zum Ja gehen, die können ihn dann auffordern, sein Gehalt offenzulegen. Die rechnen dann aus, was er zahlen müsste. Erst ab Aufforderung diesen Betrag zu zahlen, muss er den neuen dann zahlen.
Ab 18 bist du genauso zum Barunterhalt verpflichtet wie er.
Wenn deine Tochter dann nicht mehr zur Schule geht, ist sie nicht mehr privilegiert und seine Frau und das "neue" Kind sind im Unterhalt vor deiner Tochter dran.

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So, wollte mal über den aktuellen Stand berichten nach dem Telefonat mit dem Jugendamt:

- rückwirkende Nachzahlungen sind ausgeschlossen
- Neuberechnung ab jetzt erfolgt mit einem Antrag, alles Weitere wird vom Jugendamt in die Wege geleitet
- meine Tochter hat die Möglichkeit vom Jugendamt einen Beistandberater hinzuziehen, der sie als gesetzlicher Vertreter in Sachen Unterhalt zur Seite steht. Falls die Geschichte Richtung Anwalt / Gericht gehen sollte, wird er sie/mich dabei unterstützen und beraten. Dieser Luxus ist kostenlos.

Also, werde ich den Antrag einreichen und das Ganze offizielle berechnen lassen. Und ja.... das hätte bereits viel früher passieren können, aber das nützt jetzt rein gar nichts darüber zu grübeln. Abhacken, nach vorne schauen.

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Das gilt aber dann auch nur, bis sie 18 ist.
Dann muss alles neu berechnet werden!
Dann kommst du auch mit ins Boot.
Wenn sie ins Ausland geht, hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt.

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Rede nochmal mit ihm und frage dann konkret, wieviel er dazugeben könnte.

Ihr habt die Vereinbarung so getroffen. Nachzahlung gibt es eh nicht.

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Nein danke. So wie ich ihn kenne, wird er sich nicht zurück melden. Er hat auch kein WhatsApp, ich musste immer auf sein AB sprechen, denn rangehen tut er nie, und dann mind eine Woche auf sein Rückruf warten.
Keine Lust mehr drauf, meine Nerven sind mir viel zu kostbar.

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Hallo

Um welche Gesundheitskosten ging es denn?

LG

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