Undurchsichtige Situation nach Todesfall, wer kann Tips geben?

Ich hoffe, dass vielleicht jemand ähnliche Situationen erlebt hat, oder zufällig weiss, was da gilt. Ich bin dabei den Nachlass meiner Schwester zu sortieren, die vor einem Monat plötzlich verstorben ist. Sie war offensichtlich in eine Depression versunken und hatte lange keine Rechnungen bezahlt. Ich will nun offene Rechnungen bezahlen, zum Glück ist auch eine Lebenversicherung da, die die Kosten hoffentlich deckt. Aber da bin ich auf einige unklare Sachen gestossen:

Ich muss auch sagen - ich wohne seit 30 Jahren im Ausland. Daher kenne ich mich nicht so gut aus, wie alles in Deutschland funktioniert. Die Barmer Ersatzkasse will 2200,- Euro haben, weil meine Schwester offensichtlich seit einem Jahr weder deren Briefe geöffnet hat.... und soweit ich verstehe muss man ja in Deutschland krankenversichert sein, aber dann muss auch jemand für die Kosten aufkommen. Nun war meine Schwester schon seit Jahren auf Hartz4, und da bezahlt das Jobcenter die Krankenversicherungsbeiträge. Sie hat offensichtlich alles schleifen lassen, und nicht mal mehr Hartz4 beantragt, oder irgendwelche Papiere nicht eingereicht. Ich kann nicht genau nachvollziehen, wann sie das letzte Mal Geld vom Jobcenter bekommen hat, weil auch nicht alle Kontoauszüge zu finden waren. Sie hat teilweise auch vom Geld unserer dementen Mutter gelebt. Mein Standpunkt hier ist halt: Wenn sie kein Geld verdient hat, kann sie auch keine Krankenversicherungsbeiträge schuldig sein, oder? Das Jobcenter sollte wohl die Beiträge zahlen und nicht ich als Erbin?

Der andere Punkt ist: Unser Vater starb im Sommer 2019, Mutter ist dement und im Altenheim. Meine Schwester war bis Oktober 2020 Betreuerin für meine Mutter, dann wurde sie sozusagen abgesetzt, weil sie schon für 2019 keinen Bericht eingereicht hat. Und sie hat vom Geld unserer Mutter genommen. Mindestens 5700, - Euro, wahrscheinlich noch viel mehr, auch vorher. Eigentlich hätte man beim Tod meines Vaters das Vermögen aufteilen müssen - 50 % für unsere Mutter, 25 % jeweils für meine Schwester und mich. Und nun hat meine Schwester einen Teil verpulvert und der Rest geht wohl fürs Altenheim drauf. Die Frage ist, ob ich da noch irgendwie sagen sollte, dass ich da meinen Anteil haben will, bevor alles weg ist? Oder bin ich da zu spät dran?

Ich weiss, das wäre eher etwas für einen Anwalt, aber ich will halt nicht noch mehr Kosten haben. Ich hab auch nachgelesen, dass man z.B. was den Nachlass der Schwester angeht ein Nachlassinsolvenzverfahren machen kann. Aber dann hab ich auch gesehen, dass das wohl mehr kostet als es bringt.

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Hallo.

Ich bin normalerweise nicht der Typ, der wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennt.
Aber in deinem Fall würde ich dir dazu raten. #zitter

LG

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Njaaa.. ich weiss. Aber der sagt mir dann sicher, dass ich das Erbe meines Vaters jetzt vergessen kann.... Das mit der Krankenkasse... vielleicht finde ich da einen ähnlichen Fall....

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Sprich doch als erstes mit dem Jobcenter. Die können dir doch sagen, ob sie den KV Beitrag für deine Schwester an die KV abgeführt hatten, oder ob sie selbst zu irgendwelchen Zahlungen an die KV verpflichtet gewesen wäre.
Dann erfahrst du auch, ob sie überhaupt noch Leistungsempfängerin war, oder nicht.
Wenn nicht, dann hätte sie sich natürlich selber krankenversichern müssen. Vielleicht sind es ja DIESE Forderungen.

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Wie wurde der Nachlass deines Vaters geregelt? Da muss es doch einen Beschluss über die Verlassenschaft geben.

Beim Jobcenter und bei der Krankenkasse würde ich einfach nachfragen.
Genauso würde ich mich auch über die Höhe der Lebensversicherung erkundigen.
Dann hast du schon mal ein paar Fakten im Vorfeld geklärt, falls du doch noch einen Anwalt aufsuchen möchtest.

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Hast du das Erbe der Schwester bereits angetreten? Wenn nicht hast du die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Damit hast du keine weiteren Kosten, aber auch nichts vom Vermögen, falls es eines gab.

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Ich kann es nicht mehr ausschlagen, ich hab die Wohnung ausgeräumt und alles wichtige mitgenommen - kaum etwas wertvolles, aber persönliche Dinge, auch von den Eltern.

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Zunächst mal würde ich klären, ob du Auskünfte erhalten darfst.

Idee 1 war nämlich: mal ganz dumm gestellt beim Jobcenter nachzufragen.
Du hast herausgefunden dass.... mit Bezugsnummer, Servicenummer .... was auch immer.....

ABER
dann fiel mir ein
- dass diese sich u.U. quer stellen können. Datenschutz? Erbberechtigt? Warum willst du das wissen?

- Wenn du nachweisen kannst, dass du als Erbe handelst, kann es passieren, dass sie auf dich zu kommen. Nachzahlungen, Forderungen.
Berechtigte Sachen
Unberechtigte Sachen

Kannst du nicht nachweisen, dass du Erbe bist oder keine Vollmacht hast, die über den Tod hinaus geht, werden sie dir u.U. Informationen verweigern.

Sollte das JC erfahren, dass deine Schwester verstorben ist, weiß ich nicht, wie das dort abläuft.
Alleine für diesen Punkt würde ich schon einen Fachanwalt hinzuziehen.

Ja, Anwalt kostet Geld.
Bestenfalls kommst du mit Anwalt auf Summe 0 raus.

Als, dass du auf eigenes Handeln dich noch mehr in die Nesseln setzt,
nachher noch Nachzahlungen oder sonstiges kommen, was durch Anwalt hätte vermieden werden können.

In dem Fall wäre mir der Anwalt oder Rechtsberatung das Geld auf jeden Fall wert.
Die Kosten oder Probleme, sowie den Ärger, der durch Unwissenheit als Laie entstehen kann, wäre mir echt zu riskant.


Hättest du denn für den Fall der Fälle überhaupt eine Vollmacht über ihren Tod hinaus? Damit du überhaupt Auskunft bei irgendwo bekommen würdest?
Falls nicht bräuchtest du da ohnehin erst mal einen Nachweis.

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Ja, das fiel mir nämlich auch ein. Aber ich werde es trotzdem mal versuchen. Vielleicht haben die doch Verständnis für die Situation.

Ich hab dem Jobcenter schon eine Mail geschickt, dass meine Schwester verstorben ist. Was mich ärgert ist, dass ich dann eine Menge Kosten bezahlen soll, die sonst das Jobcenter bezahlt hätte. Die Miete sowieso, aber auch die Krankenversicherung, und überhaupt alles. Es ist ja nicht so, dass sie kein Recht darauf gehabt hätte, sondern dass es ihr psychisch zu schlecht ging, als dass sie das hätte beantragen können. Ich meine, gerechterweise wäre das deren Verantwortung.

Ich muss mal sehen mit Anwalt... Nein, eine Vollmacht habe ich nicht, aber meistens reicht die Sterbeurkunde. Oft können die doch nachvollziehen, dass es keine anderen Anghörigen zu geben scheint.

Ich glaube nicht, dass da allzu weit verzweigte Schulden sein könnten, gerade weil meine Schwester doch ziemlich wenig Abwechslung in ihrem Leben hatte. Ich hab auch die Bankauszüge nachgesehen, die ich gefunden hab (nicht vollständig vorhanden) und da kann man ja doch ein gewisses Muster sehen, also welche Dinge sie normalerweise bezahlt hat. Ich hab vier verschiedene Inkasso-Briefe gefunden. Die anderen drei, ausser der Krankenkasse, sind nicht so hoch.

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Anwalt würde ich trotzdem machen.

Auf Verständnis nicht hoffen.
Als ein Elternteil gestorben war, brauchten wir anderen einen Erbschein. Sterbeurkunde reichte nicht aus.
Wenn überhaupt, dann sei nur die verheiratete Person auskunftsbefugt.

Beim zweiten Elternteil ging alles NUR mit Erbschein.
Sterbeurkunde würde nur aussagen, dass die Person verstorben ist. Nicht, wer rechtlich dazu befugt ist.

Verständnis können noch so viele Sachbearbeiter haben.
Wenn es um Datenschutz geht, ist es jetzt noch erheblich schwieriger als früher.

Im Glücksfall gibt es dann die Auskunft, wie die Formalität heißt, die benötigt wird und wo man die herbekommt.
Mit "Pech" heißt es nur: geht nicht.

Bei Nachzahlungen wäre ich besonders vorsichtig.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Sind da Fristen abgelaufen, kann es echt schwierig werden. Ob sie es aus gesundheitlichen Gründen nicht konnte oder "nur versäumt" hat, spielt oftmals keine Rolle.

Da würde ich auch dringend mit einem Anwalt sprechen, ob DU JETZT Fristen einzuhalten hast.
AB dem Moment wo du davon erfahren hast. Z.B. dass du Einspruch gegen Forderungen erheben müsstest oder so.

Möglich halte ich nämlich: sie hat Frist versäumt. Dann starb sie.
Du als Nachlassberechtigte hättest mit Frist dich melden müssen. Ist die Frist rum, interessiert es keinen mehr, warum .... dann gilt nur: Frist versäumt. Sch*** egal wer Recht hätte oder nicht. Ablauf der Frist = muss zahlen.

Manche Sachbearbeiter sind zwar menschlich toll,
weisen auf Fristen hin
sagen, welche Unterlagen man in welcher Form bis wann einreichen muss,
können aber nur dann handeln.

Andere lehnen ab. Können nicht, geht nicht. Ohne Unterlagen keine Infos. Frist versäumt. Pech gehabt.

Ohne Erbschein, ohne Vollmacht (über den Tod hinaus) kann es auch passieren, dass nur deine Mutter Auskunft bekommen würde. Direkte Linie. Ob sie dazu in der Lage ist oder nicht, spielt erst mal keine Rolle. So lange ein Elternteil noch lebt, kann es immer wieder vorkommen, dass darauf verwiesen wird. Eltern / Kinder zuerst. Geschwister sind nicht befugt.

Selbst als ein Elternteil starb, kam es immer wieder zu Situation, wo das andere Elternteil
- einen Erbschein vorlegen musste
- die notariell beglaubtigte Generalvollmacht benötigt wurde.
Aussage: theoretisch hätten sie ja schon getrennt sein können. Noch kein Scheidungsjahr, weil einer noch keiner Wohnung gefunden hätte (gleiche Adresse). Daher kann trotz Ehe nicht automatisch davon ausgegegangen werden, dass im Sinne des Verstorbenen gehandelt würde. Erst der Nachweis, dann die Auskunft.

Mit Erbschein war es dann kein Problem. Das dauerte. Wegen angefallenen Zinsen (Versäumnis) hatte das verbleibende Elternteil gute Beratung ! Immerhin lag ja eine Generalvollmacht vor, wodurch unnötige Zinsen hätten vermieden werden können.

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Hallo,

erst mach die Behördenbriefe auf die du findest.

Ich gehe nämlich davon aus, dass Deine Schwester von Amts wegen aus Ihrer Wohnung abgemeldet wurde und deswegen keine Leistungen mehr vom Jobcenter bezogen hat. (Das kann ganz schnell passieren, wenn man Behördenpost mehrfach ignoriert).

Falls es daran liegt kann man die Abmeldung wieder rückgängig machen, wenn der Vermieter bestätigt, dass die Schwester ununterbrochen dort wohnhaft war.

Dach besorge Dir erst mal die Sterbeurkunde Deiner Schwester, sowie sonstige familiäre Urkunden, die belegen, dass Du die Schwester bist.

Wenn Du Glück hast reicht das für Auskünfte vom Jobcenter und Krankenkasse und man kann alles rückabwickeln, so dass zumindest dies geklärt sind.

Wahrscheinlich wäre Deine Schwester gar nicht an das Geld deines Vaters gegangen, wenn sie weiterhin Leistungen vom Jobcenter erhalten hätte. Sie war krank und das Geld deines Vaters zu "borgen", war für sie einfacher als Behördenkram zu klären. Sei ihr also nicht im Nachinein böse deswegen.

Ich drücke Dir die Daumen, dass Du die Abwicklung auch ohne Anwalt hinbekommst und viel Kraft für die nächste Zeit.

VG lachris

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Danke. Nein, das glaube ich nicht. Ich hab ja ganz neue Briefe von Behörden im Briefkasten gefunden.

Sterbeurkunde hab ich , jedenfalls digital. Die in Papier hab ich leider beim Ausräumen der Wohnung versehentlich entsorgt. Weiss nicht, ob ich eine neue brauche.

Naja, sich ein Jahr lang um keine Behördendinge zu kümmern ist schon ein bisschen viel.

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Hey!

Ich habe deine Geschichte verfolgt- das ist ja ziemlich krass. Hm.

Such dir einen Anwalt- eine Beratung kostet um die 130 Euro, erspart dir aber möglicherweise ein Vielfaches.
Ich würde davon ausgehen, dass die Sachlage für einen Fachmann klar ist. In Deutschland ist das genau durch Gesetze geregelt- vielleicht reicht dann nur eine Beratung, die dir hilft, da durchzusteigen.


Liebe Grüße!
Schoko

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Das Erbe deines Vaters bist du zB angetreten, weil du 6 Wochen nach Kenntnis seines Todes nicht dem Erbe widersprochen hast. Aber was das nun für dich bedeutet- keine Ahnung.

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Na ja, es kann ihr schon helfen.

Durch das Antreten des Erbe des Vaters, steht ihr ja Teil x vom Gesamtvermögen zu.

Entsprechend hatte die Schwester weniger Gesamtvermögen.
Dadurch spart sie Erbschaftssteuer.
Beim Vater ist der Freibetrag höher. Würde das Vermögen der Schwester gehören, müsste sie als Schwester mehr versteuern.

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Wenn du das Erbe angenommen hast, musst du auch für sämtliche Kosten aufkommen.

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Das ist klar und das war nicht die Frage.

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Zu den KV Beiträgen des JC:

Das JC übernimmt nur die Beiträge, wenn die ALG II Anträge ordnungsgemäß gestellt und bewilligt worden sind - dies scheint nicht der Fall gewesen zu sein.

Da aber eine Versicherungspflicht in D besteht, muss die Person bei der Krankenkasse angemeldet sein. Wenn keine Nachweise über die Eingruppierung besteht ( wie zum Beipspiel durch die ALG II Bescheide oder Einkommensnachweise), dann versichert die Krankenkasse zum höchstmöglichen Privat-Tarif. Quasi als wäre Deine Schwester selbständig gewesen, aber da sie nie nachgewiesen hat, wie viel Geld sie wirklich als Einkommen hatte, darf die Krankenkasse den höchsten Tarif ansetzen (den verrate ich jetzt nicht, sonst wird Dir schlecht)

Ruf bei der KK an, am besten über einen Anwalt. Vielleicht werden die Forderungen erlassen.

Alles Gute!

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Danke, ich werde einen Anwalt hinzuziehen. Ich denke halt, wenn es jemandem psychisch so schlecht geht, dass er es nicht schafft den Antrag zu stellen, dann müsste doch da irgendwie Hilfe zu bekommen sein. Es ist ja nicht so als ob die Person es nur verschlampt hätte.

Naja, ich weiss ja die Gesamtsumme und auf wie viele Monate die sich verteilt, spielt ja für mich praktisch auch keine Rolle mehr. ;)

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Undwie sollen die Sachbearbeiter im Jobcenter davon Kenntnis erlangen, dass es jemandem psychisch zu schlecht geht, sich um seinen ALG II Antrag zu kümmern?

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Soweit ich weiß, musst du, wenn du das Erbe annimmst & dich kümmerst, musst du auch Schulden bezahlen.
Bei meinem Onkel war es ähnlich, deshalb haben mein Vater und ich das Erbe ausgeschagen.
Ich würde mich auch an einen Anwalt wenden.
Alles Gute.

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Sicher. Mein Punkt ist hier eher, ob nicht z.B. das Jobcenter oder der soziale Dienst, oder irgendeine Stelle da anders hätte reagieren können, als die Person weiter in Schulden laufen zu lassen. Es ist schwer für euch Andere das nachzuvollziehen, weil ihr nicht die Einzelheiten kennt. Da waren z.B. Inkasso-Bescheide, die ein halbes Jahr alt waren. Die Krankenkasse weiss, dass sie seit einem Jahr keine Briefe öffnete und nichts bezahlte. Warum lassen die das weiterlaufen?

Ich kenne mich vielleicht nicht so aus, was man da machen könnte. Vielleicht kann man nicht viel machen. Gut, die Telecom hat ihr dann das Telefon einfach abgeschaltet. Das ist eine Lösung. Und das kann man natürlich nicht mit der Krankenkasse machen. Ich wusste ja nichts von der finanziellen Misere. Das hab ich erst kurz vor Weihnachten gemerkt, als sie mich um Geld bat. Was das Gesundheitliche anging und dass allgemeine Zurechtkommen im Alltag - da hatte ich sogar meine "Spione", d.h. eine Freundin gegenüber und wir haben auch versucht Kontakt mit einer Nachbarin zu bekommen, aber die rief nicht an. Sie rief direkt den sozialen Dienst an, was ja auch gut war.

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So habe ich es bei meinem Bruder auch gemacht. Es war zwar Geld vorhanden, aber wir hatten jahrlang keinen Kontakt und wir wissen nicht wo er Schulden gemacht hat. Daher haben wir das Erbe für mich und unsere Kinder ausgeschlagen.

Lief alles über einen Anwalt und Notar

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Du hast einfach Sachen aus der Wohnung genommen ohne dich anwaltlich beraten zu lassen. Wie kann man einfach ohne Ahnung davon zu haben das Erbe antreten

Damit wird es schwierig zu sagen du schlägst das Erbe aus.

Der wichtigste Schritt ist dich sofort anwaltlich beraten zu lassen wie ihr deinen Schaden möglichst gering haltet.

Wer weiß was da noch für Schulden auf dich zukommen. Wenn sie kein Hatz 4 beantragt hat muss das Jobcenter auch nicht zahlen und ihr als Erben dürft zahlen.

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Nein, eben nicht. Mein Mann und ich haben das wochenlang überlegt und überall nachgelesen und gefragt. Und wir waren beide der Ansicht, dass wir es trotzdem annehmen. Schlimm genug, dass ich nicht weiss, wie und woran sie gestorben ist, da muss ich wenigstens soviel wie möglich erfahren und Erinnerungsstücke haben, auch an unsere Eltern.