Elterngeld mit Harzt 4 Aufstocken ? Wer kennt sich aus

Hallo ihr Lieben,

Manchmal plant man Sachen & es kommt anders wie gedacht.

Unser 3. Zwerg soll Ende des Jahres auf die Welt kommen. Eigentlich wollte mein Mann in Elternzeit gehen, der hat nun allerdings die Möglichkeit bekommen, die Filialleitung zum Ende des Jahres zu übernehmen.

Nun möchte er dann natürlich nicht mehr ein Jahr in Elternzeit gehen, was ich nachvollziehen kann.

Ich befinde mich in der Ausbildung, wollte eig lediglich die Mutterschutzfrist fehlen, damit ich normal weiter machen kann. Nun hat sich das ja geändert und ich werde die Elternzeit antreten und meine Ausbildung ein Jahr schieben.

Nun zu meiner Frage .. da ich ja nur rund 850€ Ausbildungsgehalt habe .. wird mein Elterngeld ja max 700€ betragen ..

Kann ich dazu Aufstockend Harzt4 beantragen?
Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und Wohngeld laufen bereits..

Vllt kennt sich ja jemand aus. Liebe Grüße

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Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.
Du bist verheiratet? Und ihr lebt auch zusammen?

Dann fehlen quasi 150€ mtl. Also ich glaube nicht, dass du dann etwas aufstocken lassen kannst. Ich meine, jedem Elternteil in Elternzeit fehlt ja etwas.
Und wieso Unterhaltsvorschuss? Fürs ungeborene Baby?

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Wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen & UV bekomme ich für meine 1. Tochter .. :) da sie einen anderen Vater hat.

Fehlen tut uns mehr .. Wir haben ja jetzt schon einen Anspruch auf Aufstockung .. die frage ist ja nicht ob es mir zu wenig ist. Die Frage ist ob ich elterngeld mit Harzt 4 aufstocken kann. :)

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Nein, das kannst du selbstverständlich nicht.

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Und die 150€ findest du so schlimm?
Mir fehlen pro 900€ in meiner Elternzeit und das tut weh. Ich bekomme nur 500€

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Hallo!
Es fehlen ein paar Angaben um etwas genaueres sagen zu können.
Seit ihr verheiratet? Ist dein Mann auch der Vater aller Kinder?
Unterhaltsvorschuss gibt es (soweit ich weiß) nur wenn Du vom Vater der Kinder getrennt bist.
Generell ist euer Einkommen (wenn ihr zusammen lebt) ein Haushalt. Das Einkommen deines Mannes wird mit einberechnet.

Wohngeld und Harz 4 können nicht zusammen gezahlt werden, es gibt nur eins von beiden( wenn beides gleichzeitig gezahlt wird, wird das andere i.d.R. zurück gefordert, das musst ihr dann zurück zahlen).

Ob Euch etwas zusteht(Harz 4), hängt von der Höhe des Gehaltes deines Mannes ab.

Soweit etwas klarer? ;)

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Ansonsten Antrag stellen und sehen ob es bewilligt wird…

Vielleicht kennt sich ja jemand noch genauer aus.

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Hallo :)

Wir sind nicht verheiratet & mein Freund ist Vater von meiner 2. Tochter und dem Baby in meinem Bauch. Von meiner ersten Tochter ist er der Stief .. bzw Bonuspapa :) ( der erzeuger zahlt kein Cent weswegen ich UV bekomme )

Wir haben einen Haushalt 4 Zimmer und 590€ Warmmiete.
Mein Mann bekommt jetzt 1800€ brutto ..
Ich habe 1054,00 brutto
Meine Tochter hat 174 € UV
Und zusammen bekommen wir mit Kinderzuschlag 525€ KiGe

Dazu kommt noch 54€ Wohngeld.

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Hm, also ich glaube, ich verstehe das Problem nicht.
Wenn Papa nicht in Elternzeit gehen will, weil er eine Beförderung bekommt, dann sollte doch genug Geld da sein, um euch zu finanzieren?

Bei Planung 1 wäre es gewesen:
Du 850€ Ausbildungsgehalt und dein Mann Elterngeld, schätzungsweise so 1000€.
Bei Planung 2:
Du 700€ Elterngeld und dein Mann sein volles Gehalt, das heißt ihr dürftet demnach ja höchstwahrscheinlich sogar mehr Geld haben als vor der Elternzeit?

Und wozu brauchst du einen Unterhaltsschuss? Bist du von deinem Mann getrennt?
Sorry, wenn ich die Frage jetzt irgendwie ganz falsch verstanden habe. Wenn du es mir genauer erklärst, kann ich dann ja vielleicht weiterhelfen 😄
aber wenn ich es richtig verstanden habe und euch Geld aber trotzdem nicht reicht: es ist kein gottgeschriebenes Gesetz, dass man in Elternzeit gehen muss/soll/kann/darf. Du kannst maximal bis zu 14 Monate für beide zusammen eine Ersatzleistung bekommen. Aber natürlich kannst du dein Kind nach deinem Mutterschutz zu einer Tagesmutter oder Kita bringen und ganz normal deine Ausbildung weitermachen, es zwingt dich niemand ein Jahr zu Hause zu hocken.

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Hallo,

Du kannst Dich ja mal erkundigen. Ich weiß ja nicht, wie hoch Euer gesamtes Einkommen ist, wie groß und teuer die Wohnung usw.

Aber grundsätzlich hätte ich jetzt gesagt mit einem Vollzeitgehalt(?) als Filialleitung (Einzelhandel??), Elterngeld von rund 700 Euro, Wohngeld, UHV und 3x Kindergeld wird es wohl kein ergänzendes ALGII geben.

Es wird Euer gesamtes Einkommen berücksichtigt, nicht nur Dein Elterngeld!

Alles Liebe und eine schöne Schwangerschaft

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Ich kenn mich da etwas aus; weil ich in der Eingliederungshilfe arbeite. Grundsätzlich kann man aber sagen, wenn ihr Anspruch auf Wohngeld habt, dann habt ihr kein Anspruch auf Hartz IV; denn das eine schließt das andere aus. Ihr müsst das aber eh neu berechnen lassen, wenn das Baby da ist und du dann Eltern Geld bekommst. Bedenke auch, dass wenn ihr zusammen wohnt,geltet ihr als eine Gemeinschaft; das heißt das Geld von deinen Freund wird auch komplett mit eingerechnet. Und als Filialleiter Verdient er dann ja wahrscheinlich auch wieder etwas mehr. Ich weiß; dass das alles nicht so viel Geld ist, aber es ist wirklich auch zu schaffen.
Alles Liebe für euch

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Warum Unterhaltsvorschuss?
Der Vater ist dem Kind zu Unterhalt verpflichtet, dir auch.

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Der Vater meiner ersten Tochter zahlt aber trotz Jugendamt und Anwalt keinen Cent Unterhalt.. weswegen ich Unterhaltsvorschuss bekomme. Für meine 4 Jährige.

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Der Vater der ersten Tochter hat doch mit Deiner neuen Schwangerschaft und Elternzeit nichts zu tun, oder ? Warum sollte er dafür zahlen?

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Der Vater des noch ungeborenen Kindes ist Dir und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.

Erst wenn seine Leistungen immer noch nicht ausreichen, Eure Existenz zu sichern, dann hättest Du Anspruch auf Sozialleistungen.

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Sie ist doch mit ihm noch zusammen?

Nur das 1. Kind von den dreien ist von einem anderen Mann, deshalb bekommt sie Unterhaltsvorschuss.

Mit dem jetzigen Mann und Vater des ungeborenen ist sie noch zusammen.

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Trotzdem hat sie einen Anspruch auf Unterhalt.

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Du kannst es natürlich beantragen.

Allerdings bezweifle ich, dass ihr etwas bekommt.

Im übrigen kannst nicht DI DU das für dich beantragen sondern ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Also alle Einkünfte werden zusammen geschmissen.

Vor allem hast du ja keine 150€ weniger, sondern durch das Kindergeld sogar mehr als dein Lehrlingsgehalt.

Deine Rechnungen solltest du überdenken.

Auch dass dein Mann ja als Filialleiter mehr verdienen wird kommt noch hinzu.