Letzte EG Zahlung und alg1

Hallo zusammen,

nachdem ich während der Elternzeit mit meinem AG vor Gericht stand, bin ich arbeitslos gemeldet. Aktuell aber noch in zweiter Elternzeit bzw Elterngeldbezug.

Die letzte Zahlung vom EG Plus bekomme ich zum 15.08.

Ich habe einen 450€ Job. Mir stehen noch 6 Monate ALG zu.

Ab dem 01.08 hab ich Betreuungsplätze für meine Kinder. Mein Berater meinte ab dann steht mir alg zu.

ABER die Eingewöhnung startet erst zum 22.08.

Und wie läuft das mit der letzten Zahlung des EG?

Kann ich eg plus und alg im August bekommen oder sollte ich lieber erst im September alg beantragen? Obwohl ich da ja auch erst Ende des Monats dann alg bekomme und somit dann einen Monat auf dem Trockenen sitze.

Hat jemand ein wenig Ahnung und kann behilflich sein?


Lg

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Und warum überhaupt ALG?
Du hast doch noch ein paar Monate Zeit, um dir nen Job zu suchen?
August bekommst du noch ALG und ab September kannst du doch arbeiten gehen? Sag dem künftigen AG, dass du noch die Eingewöhnung machen möchtest und gut. Kann man doch alles aushandeln.
Vielleicht kann die Eingewöhnung aber auch dein Mann oder die Omi machen ?!? :-D

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Weil ich im Oktober eine Prüfung schreibe und wir in den Urlaub fliegen. Ich denke nicht, dass mich ein AG daher im Oktober bereits einstellt.
Ich schreibe aktuell schon Bewerbungen und je nachdem ob mich ein AG vorher nimmt oder dann halt erst später interessiert mich die Frage natürlich, wie sich das mit EG und ALG verhält.
Die Eingewöhnung machen mein Mann und ich zusammen, da wir beide Kinder in unterschiedlichen Gruppen eingewöhnen müssen.

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Du schreibst, du bekommst die letzte EG Zahlung zum 15.8.
Und bis zu welchem Datum deckt diese Zahlung den EG Bezug dann ab??
Hab mit EG keine Erfahrung (mehr). Aber wenn das EG z.B. bis zum 31.08. läuft, dann kannst du ja folglich erst ab 1.9. ALG erhalten, oder denk ich da komplett falsch?

EG + AG wird ja doch nicht möglich sein für den selben Zeitraum.

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Hallo du, zuerst mal besprichst du diese Fragen am Besten mit deinem Bearbeiter beim Arbeitsamt oder mit deinem Steuerberater. Rechtssicher kann dir hier niemand was sagen, eure Situation scheint ja auch etwas speziell zu sein. Klar ist, dass du ALG nur beziehen kannst, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Ob das anders ist, wenn du nebenher noch in einer Ausbildung bist (anstehende Prüfung läßt das vermuten) mußt du fragen.
Nimms mir nicht übel, aber wenn gegen einen Job spricht, dass du in Urlaub fliegst weiß ich nicht, ob eure materielle Situation jetzt so dramatisch ist. Jeder entscheidet über seine eigenen Prioritäten. Eigenverantwortlich. Alles Gute dir!