Zusammenziehen mit Kindsvater

Guten Tag, ich hab eine Frage.

Es geht darum das der kindsvater und ich eine lange Zeit getrennt waren und langsam uns wieder annähern und er hat mich jetzt vor kurzem gefragt wie es für mich wäre, wenn er zu mir in die Wohnung ziehen würde..

Ich beziehe alg2 und bekomme unterhaltsvorschuss vom Staat da der kindsvater viel zu wenig verdient.

Jetzt sich mir die Frage, falls er zu mir zieht muss ich es ja dem Jobcenter melden und wird dann mein Gehalt auch nicht gekürzt? Generell kein unterhaltsvorschuss oder Alleinerziehendesgeld.. es würde ja von vorne bis hinten nicht reichen , zu mal da er viel zu wenig verdient… was haltet ihr davon? Kennt sich da jemand aus?

Ich will bald auch arbeiten da ich noch 2 Jahre im elternzeit bin baby ist ja erst 5 Monate alt …

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"Langsam wieder annähern" ist definitiv VIEL zu früh zum zusammenziehen, erst recht wenn ein Kind im Spiel ist. Stellt erstmal eure Beziehung auf solide Beine.

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Ja, natürlich musst du das dem Jobcenter melden.

Ja, natürlich fällt der Alleinerziehendenbonus weg, du bist ja nicht mehr alleinerziehend…

Ob ihr zusammen gelegt werdet, wird sehr stark darauf ankommen, ob ihr zweifelsfrei (z.B. durch sehr exakte Haushaltsführung) belegen könnt, eine reine ZweckWG zu sein.
Wahrscheinlich werdet ihr das nicht können.

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Wenn ihr zusammenlebt und der Kindsvater wenig verdient, habt ihr evtl. immer noch Anspruch auf ALG2. Vielleicht kommen auch Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag in Frage.

Wieso verdient er denn so wenig? Arbeitet er geringfügig oder wird sein Job schlecht bezahlt? Vielleicht wäre es sinnvoller, er würde mal gucken, ob er sein Einkommen erhöhen kann, um euch zu unterstützen. Wann kannst du denn in deinen Job zurück?

Wenn ihr euch "grade erst annähert", ist es evtl. zu früh, über einen Zusammenzug nachzudenken. Dein Baby braucht Stabilität und Sicherheit, keine Schnellschüsse. Willst du denn unbedingt mit dem Kindsvater zusammenziehen?

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Solche Fragen klärt man lieber mit seinen Ämtern vor Ort. Die kennen deine Verhältnisse und die Vorschriften. Im Internet wird dir jeder Laie was anderes erzählen. Ruf beim Amt an und mach einen Beratungstermin aus.

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Bezieht der Vater auch Alg2? Ich würde mich auch beraten lassen. Unterhaltsvorschuss würde dein Kind nicht mehr bekommen, aber wahrscheinlich würde es dann auch in den Alg2 Bezug rutschen.

Da bei euch das Zusammenziehen schon mit einem gewissen formellen Aufwand verbunden ist würde ich sicher stellen wollen, dass die Annäherung nicht nur von kurzer Dauer ist. Edward ja auch einen Grund geben warum ihr euch mal getrennt hattet.

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Und sobald Ihr zusammenlebt, darfst Du ohne seine Zustimmung das Kind nicht mehr aus seinem Haushalt entfernen. Sprich, Du darfst dann ausziehen, das Kind aber nicht.

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Nur wenn sie beide das Sorgerecht haben

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Liebe Amaya, ganz ehrlich? Ein gemeinsames Leben in einer gemeinsamen Wohnung würde ich nur dann überhaupt in Betracht ziehen, wenn die Beziehung tragfähig und sicher ist. Nicht als "ich könnte doch bei dir..." Was unternimmt der Kindsvater, um finanziell und als Bezugsperson für sein Kind und dich zu sorgen? Oder geht es darum, dass er Wohnkosten spart und du trotzdem so viel wie möglich staatliche Unterstützung bekommst? Sorry, falls das blöd klingt. Aber denke bitte in Ruhe nach. Warum habt ihr euch getrennt? Hat sich die Situation so massiv geändert, dass ein Familienleben von allen gewünscht ist und allen gut tun würde? Und ja, bitte hol dir vor einer Entscheidung professionellen Rat - Amt, Beratungsstelle, ggf. Anwalt. Alles Gute!

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Der Alleinerziehendenzuschuss entfällt, Unterhaltsvorschuss auch. Zusätzlich wird der Anteil der Miete dann durch 3 Personen geteilt und du bekommst nur 2/3 davon.
Finanziell also große Einschnitte.

„Langsam wieder annähern“ schreit aber absolut nicht nach zusammenziehen. Das wirkt sehr naiv- wenn es gut läuft, könnt ihr immer noch zusammenziehen. Es gibt sicher Gründe, warum ihr getrennt seid. Nur weil es ein paar Tage gut läuft, sollte man nichts überstürzen.