Haus - erbe

Hallo.
Mein Vater ist vor 3 Jahren gestorben. Meine Oma (Mutter vom Vater) nun auch.
Da mein Vater das Haus von meiner Oma gehörte (wurde so festgelegt nach langer Geschichte) hat meine Mutter das Haus meiner Oma nach dem Tod meines Vaters geerbt.
Oma hatte Wohnrecht und Miete zu zahlen. (Versteh den Hintergrund nicht ganz- aber deren Sache- weil das Haus hat ja meine Oma gekauft)
Nun ist also die Oma gestorben und meiner Mutter gehört das Haus.
Mein Vater hatte keine Geschwister. Gibt es da rechtlich keine weiteren Erben für das Haus der Oma?
Also Enkelkinder zu 25%?
Meine Oma hatte 5 Enkelkinder und 10 Urenkel.

Oder weil das Haus meiner Mutter gehörte schon vor dem Tod, erben da quasi die Kinder meiner Mutter mit? Sie hat 3 Kinder.

Klärt mich mal auf

Lg

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Deine Oma vererbt das Haus nicht, weil es ja schon deinem Vater gehörte. Der vererbt 50% an deine Mutter und 50% aufgeteilt an seine Kinder. Es sei denn, deine Eltern hatten, wie viele Eltern, ein Berliner Testament. Damit werden die Ehepartner zum Alleinerben. Machen viele so, damit der verbleibendee Elternteil die Kinder für das Haus zum Beispiel nicht auszahlen müssen. Die Kinder erben dann erst dann, wenn der vereiblende Elternteil stirbt.

Da dein Vater schon frühzeitig mit der Oma alles geregelt hat, würde es mich wundern, wenn deine Eltern kein Berliner Testament hätten...

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>>>Die Kinder erben dann erst dann, wenn der vereiblende Elternteil stirbt.<<<

Bei einem Berliner Testament haben die Kinder Anrecht auf den Pflichtteil.

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Ja. Das stimmt. Jedem Kind gehört 1/4 es sei denn, diese unterschreiben, dass sie vorerst auf das Erbe verzichten, da es sein kann, dass der andere Elternteil das Erbe nicht bezahlen kann und somit wäre das Haus dann zu verkaufen unverzüglich und die Erbschaftsteuer bei Beträgen über 500.000 Euro fällt an.

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Deine Mutter lebt doch noch? Das ist kein Erbfall, es ist nur das Wohnrecht erloschen. Das Haus gehörte ja bereits deiner Mutter. Sie hat es nicht geerbt.

Ansonsten erben Enkel erst nachrangig. Wenn es noch Kinder und Ehepartner gibt erben Enkel nicht, es sei denn es gibt ein Testament das es anders regelt.

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Möchtest du Rechte geletend machen?

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Eigentlich möchte ich keine recht geltend machen, möchte mich ja nicht mit meiner Mutter verkrachen. Aber irgendwie hab ich das Gefühl, das wir als Kinder gar nicht berücksichtigt werden.
Da das Haus ja meinem Vater gehörte hat es logisch meine Mutter geerbt - ihr gehörte es nicht. Und wir sind ja die Kinder von unserem Vater. Deshalb verstehe ich nicht, warum wir da nicht berücksichtigt werden…
Das Haus wird verkauft werden das steht fest.. und alles Geld soll meine Mutter bekommen. Irgendwie versteh ich nicht, warum wir als Kinder unseres verstorbenen Vaters nichts bekommen.
Mir geht es nicht ums Geld, sondern eher um die persönliche Ebene, das ich das Gefühl habe, wir werden außen vor gelassen.. oder uns verheimlicht..
wer nichts sagt, der denkt ihm gehört nichts- als ob wir doof wären.

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Gab es ein Testament?
Was stand im Testament?
Wurdest du vom Amtsgericht benachrichtigt?
Wurde ein Erbschein beantragt?
Hast du einen Auszug aus dem Grundbuch?

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Wie genau sind den die Familienverhältnisse?

>>>Oder weil das Haus meiner Mutter gehörte schon vor dem Tod, erben da quasi die Kinder meiner Mutter mit? Sie hat 3 Kinder.<<<

Sind die drei Kinder (also du und zwei Geschwister?) leibliche Kinder deiner Mutter und des verstorbenen Vaters?

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Ja das sind wir

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Ob du als Kind jetzt etwas bekommst, hängt davon ab, ob dein Vater ein Testament hatte.

Hatte dein Vater kein Testament (z.B. Berliner Testament), hättet ihr schon vor drei Jahren erben "müssen".

Hatte dein Vater ein Testament und deine Mutter zur Alleinerbin eingesetzt, hätte euch Kindern vor drei Jahren der Pflichtteil zugestanden, aber der Anspruch ist nach drei Jahren erloschen.

Warst du schon volljährig, als dein Vater gestorben ist? Dann hättest du die Einwilligung geben müssen, dass deine Mutter einen Erbschein beantragt (Brief vom Amtsgericht).

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Hi,

aktuell gibt es keinen Erbfall, da die Oma nicht Eigentümerin des Hauses war, sondern dein Vater.
Den Erbfall gab es also bereits vor 3 Jahren. Da hättest du bereits erfragen müssen, wie es bzgl. Erbe aussieht. Habt ihr denn nach dem Tod des Vaters darüber nicht gesprochen? Es klingt für mich nach Berliner Testament, also das deine Eltern sich gegenseitig als Erben eingesetzt haben und die Kinder erst nach dem Tod beider erben. In den meisten Fällen ist das ja auch sehr sinnvoll so. Sonst hättet ihr Geschwister und die Mutter das Haus seit drei Jahren anteilig besessen. Das scheint aber nicht der Fall zu sein, das wüsstest du ja.

Ob du jetzt, nach drei Jahren da noch Ansprüche (Pflichtteil) gelten machen kannst, weiss ich nicht. Erscheint mir aber unwahrscheinlich nach der Zeit.

Wenn es besagtes Berliner Testament gibt und deine Mutter nun das Haus verkauft und das ganze Geld dafür auf den Kopf haut, ist das in meine Augen vollkommen in Ordnung so. Warum sollte sie euch was davon abgeben? Das Haus gehört ihr und sie kann damit machen, was sie will.

LG N.

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Nein, das hat schon seine Richtigkeit. Deiner Oma gehörte das Haus ja nicht (mehr) wenn ich dich richtig verstanden habe. Also ist nicht die Oma Erblasser, sondern dein Vater.

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So wie ich das verstehe:
- Oma hat das Haus gebaut
- Haus wurde von Oma auf Vater geschrieben und Oma wurde als Wohnrecht eingetragen
- Vater ist vor 3 Jahren gestorben
- Haus ging an Mutter

In Bayern zumindest kenne ich es so, bei einem Erbfall wird ein Erbe angeschrieben (vermutlich deine Mutter), die muss alle Besitztümer auflisten und die Unterlagen (inkl Testament) zurück senden. Durch Geburtsurkunden kennt das Nachlassgericht meist schon alle Erben. Alle Erben müssen zum Nachlassgericht und eine eidesstattliche Erklärung abgeben und zB dafür Bürgen, dass sie von keinen weiteren Erben wissen - Falschaussagen sind strafbar und ich glaube das verjährt nicht nach 3 Jahren ^^.
Ich vermute deine Mutter und dein Vater haben das Berliner Testament gemacht. Dann kann es natürlich sein, dass ihr erst gar nicht angeschrieben bzw ermittelt wurdet.

Du kannst das zuständige Nachlassgericht anfragen, aber ehrlich gesagt würde ich mit der Mutter sprechen… es ist dein gutes Recht es zu erfahren. Wir hatten kein Berliner Testament bei den Eltern dh mir und meiner Schwester gehörte je 1/4. Mein Vater hätte uns seinen Betrag zu gleichen Teilen auch noch geschenkt und wir hätten zusammen eine Immobilie für ihn gekauft mit Lebenslangem Wohnrecht und Miete (nur die Nebenkosten).
Es kam dann leider nicht mehr dazu, aber ich sehe es so,m: die Eltern waren ewig zusammen, haben sich alles gemeinsam aufgebaut und ja vllt war das Haus ursprünglich eine Schenkung von der Oma… trotzdem haben sie es zusammen gepflegt und dich groß gezogen.

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Wie kommst du darauf, dass ein Testament vorliegt?

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Weil zumindest bei uns das Nachlass Gericht sofort wusste dass Kinder da waren. Wir hatten uns aber gar nicht gemeldet. Man hätte uns gar nicht verschweigen können.

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Wenn du hier die wichtigen Fragen nicht beantworten möchtest, macht es wenig Sinn, etwas dazu zu schreiben.