Stillbeschäftigungsverbot Maler

Hallo,
ich bin neu hier & ich habe eine Frage, vielleicht kannst du mir helfen. :)
Ich bin Maler & Lackierer und aktuell im Beschäftigungsverbot. Nun würde ich nach der Geburt gerne stillen. Aus dem Grund habe ich mir meine Gefährdungsbeurteilung nocheinmal angesehen. Dort wurde an einer Stelle angekreuzt, dass ich mit einem Gefahrstoff arbeite, der auch in die Milch übergeht. Ich habe gestern kurz mit meiner Hebamme drüber gesprochen und diese sagte mir, dass es auch so etwas wie ein Stillbeschäftigungsverbot gibt. Durch das googlen werde ich nicht schlau, da sich die allermeisten Beiträge nur auf medizinisches Personal beziehen und aus dem Mutterschutzgesetz werde ich auch nicht richtig schlau.. meinen Arbeitgeber möchte ich auch nicht direkt fragen.
Daher Frage ich erstmal hier, ob du dich damit auskennst? wie viele Punkte müssen gegeben sein um ein Still BV zu erhalten ? Und wie genau bekommt man eins ? Hat der Arbeitgeber (finanzielle) Nachteile dadurch ? Weil von der Zeit her kann's ihm ja egal sein, ob ich in Eltenzeit gehe oder half ins Still BV.
Vielen Dank und liebe Grüße:)

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Hallo Kathii,

erstmal ist wichtig zu wissen, dass das Stillbeschäftigungsverbot nur bis zum ersten Geburtstag gilt, dass heißt bei einem Jahr Elternzeit käme es schon nicht mehr zum Einsatz.
Bei nur einem bestimmten Mittel, was nicht eingesetzt werden darf, ist eine geregelte Vermeidung mit diesem Mittel zu arbeiten wahrscheinlicher als eine generelle Freistellung.
Am besten du fragst bei deiner Krankenkasse.

Grüße
Hebamme Sarah

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Vielen Dank für deine Antwort:)
Also ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner? :) ich habe nämlich tatsächlich vorhin bei der BG Bau angerufen, beim AMD und die wussten zwar nicht so genau Bescheid, aber die gute Frau am Telefon meinte, dass für die Stillzeit quasi die selben Regeln und Verbote gelten, wie für die Schwangerschaft. Ist das richtig? Weil dann wüsste ich ja quasi schon, dass mein Arbeitsplatz nicht dem gerecht werden könnte..
Liebe Grüße:)

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Ich glaube nicht, dass es zulässig ist, ein Stillbeschäftigungsverbot statt Elterngeld/Elternzeit zu wählen. Zumindest klingt deine Frage ein bißchen so, als ob das dein Ansinnen ist.

Was machst du wenn das Stillen nicht klappt? Du hast eine Frist zur Anmeldung der Elternzeit. Wenn du im ungünstigsten Fall nicht stillen kannst, aber keine Elternzeit hast, wirds wahrscheinlich schwierig.

Darüber hinaus wäre es sicherlich leicht, diesen Stoff zu vermeiden und dann kannst du arbeiten. Willst du das wirklich?

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Naja gut, wenn das Stillen nicht klappen sollte, dann bestünde ja auch keine Gefahr für das Baby und dann kann ich normal arbeiten gehen, das ist ja kein Problem dann.
Und nein, ist eben nicht so einfach diese Stoffe zu meiden 😂 wenn diese ganzen Bedingungen und Giftstoffe leicht zu vermeiden wären, dann wäre ich ja nicht von Anfang an im BV