Abrechnung ICSI PKV

Sehr geehrter Herr Dr. Peet,

wir haben grade eine ICSI Behandlung hinter uns welche über die PKV abgerechnet wird (keine Beihilfe o.ä.). Die Kiwu Praxis weigert sich nun die "Sonderleistungen" wie Blastozystenkultur, IMSI, etc. mit auf die Rechnung zu nehmen, sondern will diese separat abrechnen. Sie sagen das seien iGeL Leistungen welche in einer extra Rechnung abgerechnet werden müssen. Den Begriff der iGeL Leistungen gibt es doch gar nicht bei der PKV? Es liegt doch an der PKV die Rechnung auf erstattungsfähige Posten zu prüfen oder wo ist das Problem? Dann kann doch die PKV entscheiden, ob sie z.B. die Blastozystenkultur übernehmen. Durch die separaten Rechnungen sogar mit Hinweis auf Wunschleistungen werden die sich da ja wahrscheinlich direkt weigern.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Bin zwar jetzt kein Experte, aber möchte Dir gerne mitteilen, dass bei der Klinik, in der wir in Behandlung sind, alles auf der Rechnung aufgelistet wird. Es gibt Leistungen, die dann die Private Versicherung aber nicht übernimmt. Diese müssen dann von euch selbst getragen werden. Kann nicht nachvollziehen, warum sie das auf extra Rechnung machen. Vielleicht wollen sie sich absichern, falls die PKV nicht zahlt.?

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Danke dir für deine Antwort! Siehe die Antworten unten, so falsch liegen wir wohl nicht 😉

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Hallo mai35,

ich bin Praxismanagerin. Die KiWu-Klinik muss dir eine Rechnung nach GOÄ erstellen, anerkannte Methoden die in der GOÄ nicht berücksichtigt sind, sind als Analogpositionen in Rechnung stellen. Je nach Tarif wird die PKV dann erstatten, wobei du die Erstattung ggf. professionell prüfen lassen solltest. Ist die Leistungserstattung tarifgerecht und eine Differenz entstanden ist diese Differenz durch euch zu tragen.
IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen) gibt es bei privat Versicherten nicht.

Bestehe unbedingt auf eine korrekte Rechnungsstellung nach GOÄ!

Ich hoffe das hilft Dir.

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Danke für deine Antwort und sorry, das ich jetzt erst antworte. Wir brauchten mal eine kurze Auszeit. Die Praxis weigert sich leider weiterhin alle Positionen auf einer Rechnung zu vermerken, da sie sagen dies sei versuchter Versicherungsbetrug 🤦‍♀️ als ob man nicht bereits genug durchmacht, muss man sich auch noch mit so etwas rumärgern 😤 Bist du in einer Kiwu Praxis tätig?

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Hallo,
das habe ich ja noch nie gehört!
Ihr Arzt bietet diese Leistungen doch wohl als medizinisch sinnvolle Zusatzleistungen an. Dann sind sie auch keine „Wunschleistungen“!
Er muß sich dann ggf. auf Nachfragen der PKV einstellen, oder von Ihnnen als Patientin, wenn Sie zB die Blastokultur nicht erstattet bekommen. Die PKV behauptet NICHT zutreffend, daß dies ausserhalb geltenden Rechts erfolgt und daher nicht erstattet werden kann. Dies ist aber spätestens seit dem Urteil von April 2016?17(?) zum “deutschen Mittelweg“ nicht mehr zu halten.
Sie sollten auf eine Rechnung ohne den Zusatz „Wunschleistung“ bestehen, es sei denn, es war nicht medizinisch sinnvoll, zB bei Vorhandensein von nur 1-2 Embryonen.
Und IMSI: Warum „verkauft“ Ihnen denn Ihr Doc die IMSI als sinnnvoll, wenn er es später als Wunschleistung ansieht.
Kopfschütelnde Grüße
Peet

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Danke für die Antwort. Dies entspricht genau unserem Verständnis, aber leider nicht dem der Kiwu Praxis. Auf nochmaliges Nachfragen wurde uns jetzt geantwortet dies sei versuchter Versicherungsbetrug und sie könnten nicht alle Positionen auf eine Rechnung schreiben. Irgendwie haben wir nur Pech mit den Kiwu Praxen, das ist jetzt schon die zweite wo es nicht rund läuft aus unserer Sicht. Und dabei geht es nicht darum, dass es nicht geklappt hat.

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Nimm Kontakt zur zuständigen Ärztekammer auf, i. d. Regel sitzt dort auch jemand der Patienten in solchen Fällen hilft.

Die abrechnende Kraft in deiner Kiwi-Praxis hat ja anscheinend Fortbildungsbedarf...

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