Darf mir mein Frauenarzt Vorsorgetermine verweigern?

Ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig, denn es geht eher um eine rechtliche Frage.

Heute bin ich in SSW 38+2.
Bis vor 6 Wochen habe ich alle Vorsorgeuntersuchungen bei meinem Frauenarzt wahrgenommen. Ich habe mich oft nicht gut betreut gefühlt, nicht ernst genommen, habe aber nie etwas gesagt.

Als mir mein Frauenarzt vor sechs Wochen dann einen Termin abgesagt hat und ihn auf noch mal zwei Wochen später legen wollte (das wären dann fünf statt zwei Wochen zwischen zwei Terminen gewesen), habe ich die nächste Vorsorgeuntersuchung bei meiner Hebamme wahrgenommen. Dort habe ich mich so wohl gefühlt, dass ich auch vor zwei Wochen und heute zur Vorsorge dort war.

Der nächste reguläre Vorsorgetermin ist nun 40 + 0. Die Hebamme meinte, diesen soll ich noch mal beim Frauenarzt machen.
Nun wollte ich bei meinem Frauenarzt einen Termin ausmachen, dieser scheint jetzt aber „gekränkt“ zu sein, dass ich die letzten Untersuchungen bei der Hebamme gemacht habe und will mir den Termin verweigern. Die Argumentation der Arzthelferin ist: dadurch dass ich jetzt sechs Wochen nicht da war, hätte ich mein Recht auf einen Termin bei ihnen verwirkt.
Auch eine Überweisung in die Schwangerenambulanz im Krankenhaus wollte sie mir nicht ausstellen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das korrekt ist, was meine Frauenarztpraxis da mit mir macht. Ich möchte mich aber nochmal rückversichern, dass es mein Recht ist eine Überweisung ins Krankenhaus zu bekommen, wenn sie mich schon selbst nicht weiterversorgen wollen. Oder?

Danke fürs Lesen und ich freue mich über Antworten.

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hallo, naja so einfach wie sie denken ist es eben nicht. Wenn eine Hebamme mehrfach die Schwangerschafts Betreuung übernimmt ist es durchaus möglich dass ihr Arzt für ihre weitere Betreuung nicht mehr zur Verfügung steht da er ansonsten die gesamte Verantwortung, also auch für das was die Hebamme so macht, übernimmt. Das ist immer wieder Gegenstand einer rechtlichen Diskussion, nicht zuletzt aus Abrechnungsgründen. Ihnen steht es frei sich an einen anderen Arzt zu wenden. Auf eine Überweisung ins kRHS können sie nicht bestehen da die Kollegen dort nicht zuständig sind für eine normale Vorsorge. Bei Beschwerden sich im kRS oder der Notaufnahme vorzustellen bleibt natürlich immer offen. Grüße, fw

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Danke für die schnelle Antwort.

Ich kann die Reaktion des Arztes trotzdem nicht nachvollziehen. Ich war lediglich 6 Wochen nicht bei ihm - nachdem er mir ja keinen Termin geben konnte.
Einen anderen Arzt finde ich nicht, es herrscht ja überall Patienten Aufnahmestop. Von daher kann ich nicht nachvollziehen dass man eine Patientin im Stich lässt und das auch noch in Ordnung sein soll.

Das Krankenhaus nimmt in seiner Ambulanz Patienten zur Vorsorge auf, aber eben nur mit Überweisung. Was sollte es also für einen Grund geben dass er mir diese Überweisung nicht ausstellt?