Folgendes steht bei uns gerade zur Diskussion:
Im Mutterschutzgesetz Paragraph 11 steht:
Der AG darf eine schwangere Frau keine Tätigkeit ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von Paragraph 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung in Kontakt kommt oder kommen kann.
In der Biostoffverordnung wurde SARS-CoV-2 in die Risikogruppe 3 eingestuft.
Nun die Frage: Beschäftigungsverbot durch den AG???
Ich arbeite im Krankenhaus, als OTA im OP.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
BV laut MuSchG
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danke Ihnen für den guten übersichtlichen Link! Grundlegend ist das Ländersache und kann in anderen Bundesländern anders ausschauen. VG fw
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hallo, da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner, bitte klären sie die aktuelle Situation , auch aus arbeitsrechtlichen Gründen mit ihrem Arbeitgeber. VG fw