Kind den Nachnamen des neuen Partners annehmen?

Hallo zusammen,

hätte da mal ne grundlegende Frage. Mein Freund und ich möchten kommendes Jahr heiraten, worauf ich mich schon sooo sehr freue. In diese Beziehung habe ich zwei Kinder mitgebracht die meinen jetztigen Nachnamen führen. Zur Hochzeit möchte ich aber den Namen meines Mannes annehmen und wollte fragen ob meine Kinder diesen auch ohne Adoption annehmen können? Denn ich fände es doof wenn die Eheleute XY heissen und die Kinder anders. Die Möglichkeit eines Doppelnamen meinerseits das man die Kinder überhaupt zuordnen kann find ich auch ziemlich, naja unpassend da der Nachname meines Freundes u meiner ziemlich lange Namen sind. Da wird man ja mit der Unterschrift gleich gar nicht mehr fertig.....#augen

Weiss da jemande von Euch bescheid, ob und wenn ja wie sowas geht?

Danke vorab schon mal

1

hmmm, also ich hätte das arge bedenken, denn im falle -was ja niemand hofft und wünscht - einer trennung, MÜSSEN die kinder den namen behalten.

DU könntest im falle einer scheidung deinen namen wieder ändern; deine kinder jedoch nicht!

dann lieber den langen doppelnamen!

ich würde es auf keinen fall machen!

#herzlich

2

hi...

ich habe, als meine mutter noch einmal geheiratet hatte den nsmen meines neuen vaters angenommen...allerdings musste mein vater die zustimmung geben, da meine mut´ter mit ihm verheiratet war...

du warst ja aber nicht mit dme kindsvater verheiratet, da bruachst du glaube ich nicht die einverständniss...

lg s.

3

Hallo!

Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, können die Kinder den Namen des neuen Partners annehmen.
Wenn ihr jedoch das gemeinsame Sorgerecht habt, müsste der KV zustimmen.

Generell würde ich jedoch diese Entscheidung überdenken. Im Falle einer Scheidung hätten deine Kinder einen Nachnamen mit dem sie aber nichts verbindet.

Gruß nakiki

4

Hallo,

ja, das geht und nennt sich EINBENENNUNG.
Der leibliche Vater muss dem zustimmen, wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt und/oder die Kinder jetzt seinen Nachnamen tragen.
Ansonsten kannst Du es allein bestimmen.
Sollte der leibliche Vater nicht zustimmen, gibt es den Weg übers Gericht, aber dann müssen hieb- und stichfeste Gründe vorliegen, dass eine Einbennung dem Kindeswohl dient.

Ich möchte nur zu bedenken geben, dass eine Einbenennung nicht mehr rückgängig zu machen ist. Sollte Deine Ehe scheitern und Du nimmst wieder Deinen Mädchennamen an, dann heißen die Kinder trotzdem weiter wie der Ex-Mann.

http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht
Punkt 1.3.2.2.3

Gruß,
Julia

5

Hallo

Also mein Sohn nimmt nach der Hochzeit auch den Namen von meinem Partner an. Ich war mit dem Kindsvater verheiratet hab aber das alleinige Sorgerecht, trotzdem musste der Kindsvater sein Einverständnis geben.
Nach der Hochzeit muss das dann beim Standesamt beantragt werden, also in dem Ort wo die Kinder geboren wurden.


LG

6

ich danke all den Schreiberinnen für ihre Antworten.....

7

Hallo,

ich würde das mit einem Standesbeamten absprechen! welche möglichkeiten du hast,.. bzw. ob deine Kinder im FAlle einer Scheidung den namen ändern lassen können

andererseits willst du im Falle einer Scheidung deinen namen wieder ändenr? sonst würdet ihr ja eh immer gleich heißen.

also mein Mann hat auch den Nachnamen seines "Vaters" dieser ist aber nicht sein ezeuger!!
die ehe seiner eltern hält bereits seit 30 Jahren... also

ich würde meinem Kind den Namen meines Mannes geben - auch wenn er nicht der Kindsvater wäre!! ganz sicher! sonst würde ich mich nicht als familie fühlen!

lg dany

8

Hallo,

ich werde den Namen von meinem Partner annehmen. Aber den Namen von meinem Sohn werde ich belassen. Will erstmal schauen ob wir die Stiefkindadoption durchkriegen. Weil bei einer Adoption heisst er automatisch so wie wir ohne Geburtsname. Bei einer Einbenennung hat er dann so wie ich einen Geburtsnamen und das finde ich gar nich so toll, wenn ein Kind schon überall Geburstnamen angeben muss.

Lg

9

Hallo, also da muss ich dir Unrecht geben, bei einer Einbenennung fällt der eigentliche Geburtsname komplett weg, darf nicht mehr erwähnt werden irgendwo und kann auch nie wieder angenommen werden.

Ich selber bin auch geboren, bevor meine Eltern geheiratet haben, bin mit einem sehr schönen, sehr seltenen Nachnamen geboren, der aber leider auch wegfiel, als meine Eltern geheiratet haben, seitdem habe ich einen allerwelts-Nachnamen... ; Wenn ich jetzt irgendwo Formulare z.B. ausfülle, darf ich nicht bei Geburtsname meinen "Schönen" hinschreiben, sondern die Zeile bleibt leer. Duch die Einbenennung wird der neue Name automatisch dein Geburtsname.

Ich heirate jetzt auch und bei meinen Kindern wird es genauso sein, sie verlieren unseren Allerweltsnamen, und dürfen ihn nie mehr benutzen, außer ich natürlich, dieser kommt dann in die Zeile "Geborene".

Also keine Angst, selbst wenn du bei deinem Sohn die Einbenennung machst, er muss dann nicht überall seinen Geburtsnamen angeben, weil der für ihn gar nicht mehr existiert.

LG Lenchen

10

wenn Du das alleinige Sorgerecht hast,ist das gar kein Problem,dann brauchst Du nur die Bestätigung vom Jugendamt und ab Schulpflichtigem Alter müssen die Kinder unterschreiben.
Ansonsten brauchst Du das Einverständnis von Deinem Ex