wollen die mich alle auf den letzten drücker ver*****????

sorry, mädels ich muss mich grad mal auskotzen....

ruft mich nicht gestern abend eine an von dem saal in dem wir ursprünglich feiern wollten????

den saal hab ich im januar abgesagt, weil der einfach unverschämt teuer war für null leistung....

so, die zicke hat dann, weil ich gestern abend um halb elf nichtmehr ans tel bin, heute morgen meinen zukünftigen auf arbeit angerufen und zur sau gemacht, ich würde mich nicht melden und blabla.

er meinte dann natürlich, dass wir da ja nichtmehr feiern, sie soll mich mal anrufen.

jetzt behauptet die, mein zukünftiger hätte gesagt, die hochzeit findet am 4.7. wie geplant statt, aber nicht bei denen.

die hochzeit wurde schon im januar auf den 11.7. verschoben und mein zukünftiger hat das so nie gesagt...

viel durcheinander, jedenfalls will die mich bissl ver**** und schmeisst die tatsachen durcheinander und will jetzt von mir die saalmiete als entschädigung, ich habe aber nur ne reservierungsbestätigung bekommen, keinen mietvertrag oder so unterschrieben, ich habe NICHTS unterschrieben....

kann die mir trotzdem das geld abverlangen?????die tickt doch nicht ganz richtig????!!!!!!!

ich bin grad so wütend, das glaubt ihr nicht, eine woche vor der hochzeit macht da so ne amsel stress!!!!!!

so ein #wolke#schock#aerger

glg
schnegge

1

Hast Du schriftlich gekündigt und eine Schriftl. Kündigunsbestätigung erhalten?

Wenn ja, fax das Ding rüber und die sache ist gegessen.

Wenn nein , dann hast Du die Entschädigung zu zahlen

M.

2

jetzt echt?

weil ich hab halt nur diese bestätigung erhalten (sagen übrigens die!!!!!) und sonst nix...hab nix unterschrieben und es kam jetzt über ein halbes jahr keine reaktion und eine woche vor der hochzeit kommen die auf den trichter!!!!

ich mein, okay, wenn ich die besch.... saalmiete zahlen muss okay, aber jetzt fangen die mit schadensersatzforderungen und so nem müll an!

man kann es auch übertreiben!

ich mein, die schwindelt ja auch noch rum, dass mein mann irgendwas gesagt hätte vom 4. statt 11. und ansonsten erwähnt er niemandem gegenüber den 4. ....

oh mann, die sind doch echt.......

ich ich wahrscheinlich dazu.....

lg

3

Natürlich ist Entschädigung zu zahlen, wenn Ihr denen nicht gekündigt habt. Die kriegen den Saal ja jetzt nicht mehr weitervermietet.Ergo hat der Verleiher einen deutlichen Schaden / Verlust.

Was ich bei Deinem Geschreibsel nicht herausbekomme:
Habt ihr gekündigt oder nicht?

Eine Kündigung ist nur mit Kündigungsbestätigung ( schriftl. ) rechtswirksam.

M.

weitere Kommentare laden
4


Hallo,

wenn Du im Januar, schon abgesagt hast, können die gar nix von Euch verlangen!

Falls sie sich nochmal meldet, droh ihr mit Anwalt!

Anscheinend läuft das Geschäft sehr schlecht u. jetzt versucht sie es auf diese Art, Geld zu verdienen!#aerger


Karin#klee

9

ja, bei dem wucher wundert mich das nicht, dass die schlechtes geschäft haben....

ich habe halt im januar per mail und telefonisch gekündigt, die kündigung ist aber angeblich nie angekommen, ich habe aber keine fehlermeldung bekommen, die ich sonst IMMER bekomme....
kann ja jeder behaupten, dass die kündigung nicht angekommen ist!!!!

blöde zicke die blöde, echt wahr!!!!!

ich hab ja netmal ne bestätigung für die reservierung unterschrieben!!!!!

18

Also wenn ihr keinen Vertrag habt, dann kann man doch auch keine Kündigung schreiben und erst recht kein Geld verlangen!! Wir haben uns auch von X und Y einen Kostenvoranschlag oder so was machen lassen und so lange man nichts unterschreibt, hat man das doch nicht richtig gebucht ... Versuch' die Mail zu finden und schick sie der Dame und wenn du sie nicht findest, dann sagst du einfach, sie sollen dir mal beweisen, dass du den Saal gebucht hast und dir eine Kopie des Vertrags schicken, dann zahlt ihr auch, anderweitig nicht. Bin kein Anwalt, aber so was geht doch nicht ... #kratz

Alles Gute!

19

Du weißt schon , das es zwischen einem Kostenvoranschlag und einer Reservierungsbestätigung kleine , aber feine Unterschiede gibt?

M.

20

halli hallo!

ich habe jetzt vorhin mit nem anwalt telefoniert und der meinte, wenn ich nichts gebucht habe und nichts dergleichen unterschrieben habe und die reservierungsbestätigung nur per mail ohne original unterschrift bekommen habe und nicht schriftlich mit unterschrift bestätigt habe, können die mir nichts.

es ist trotz allem für einen schadensersatzanspruch gott sei dank im deutschen rechtssystem immernoch eine unterschrift im original nötig, und diese hat die dame nicht!

es hätte sich ja einer in meinen mailaccount einhacken können und so weis der geier was reservieren können. aber ohne unterschrift geht garnix.

ein bissl hoffnung hab ich jetzt schon und ich werde dem die unterlagen weitergeben, die rechtsschutz deckt den fall auch.

vielen dank an alle!!!!

21

Wie gesagt, ich drück Dir die Daumen

Aber:
die rechtsschutz deckt den fall auch.


Woher weißt Du das???? Hast Du mit der Versicherung gesprochen und eine Kostenübernahmeerklärung???

Wirst Du nie gescheit und glaubst jeden mündlichen Blabla?

Der Anwalt kann einen Antrag zur Kostenübernahme an die Rechtschutz stellen, ob der bewilligt wird entscheidet die Versicherung nach Prüfung der Sachlage und der Erfolgsaussichten.

Das Beratungsgespräch wird von Rechtsschutz bezahlt, alles andere erst NACH Genemigung der Versicherung. Da wäre ich jetzt aber erst mal vorsichtig, nicht das Du nach Negativbescheid auch noch Anwaltskosten am Bein hast.

Es ist m.W. nicht so, das eine Reservierungsbestätigung der Unterschrift bedarf um rechtsgültig zu werden. Sonst hätten alle meine Urlaube im rechtsfreien Raum stattgefunden.

M.

22

1. Zum Thema: Auch eine Reservierungsbestätigung muss man sich schriftlich bestätigen lassen. Wenn nicht, dann kann man da auch nicht gegen vorgehen, hat die Dame halt Pech gehabt. Außerdem hat es ihr der Anwalt doch auch so bestätigt. Oder bist du auch Anwältin? Sonst könnte die TE ja auch sagen, dass sie die Bestätigung nie erhalten hat ...

2. Nicht wirklich zum Thema: Es gibt übrigens auch einen kleinen aber feinen Unterschied zwischen das und dass, das weißt du hoffentlich auch, oder?

weitere Kommentare laden
28

Eine Reservierungsbestätigung ist keine Buchungsbestätigung. Also brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Die kann Dir gar nichts.

LG

30

Doch, das ist das gleiche:

Reservierungsbestätigung bei Restaurants und Hotels
Buchungsbestätigung bei Reiseveranstaltern

M.

29

Ich habe Dir das hier ergooglt:

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2449277.html

Ich befürchte fast, das der Anwalt Dich verarschen will.

Schönes Wochende

M.

31

vielen dank!!!

ja, das will der wohl...allerdings ist es ja so, dass dann auch meine absage wohl oder übel rechtskräftig ist, auch wenn die behauptet, keine bekommen zu haben, oder?

also hab ja ich recht, weil ich erst diese reservierungsbestätigung bekommen habe und DANN gekündigt habe....

die mail hab ich übrigens gefunden und werd die nochmal hinschicken, allerdings wieder bis jetzt nichts gekommen, warte seit gestern früh auf reaktion, nachdem ich ja gesagt hab, ich bezahle, wenn ein anwalt drübergeschaut hat und die im recht sind. ansonsten zahl ich nicht. und seit dem keine reaktion!

lg