Meine Tochter zurück holen

Hey,
Mein Freund und ich haben eine Tochter.
Unsere Tochter lebt bei seiner Mutter, eingetragen als Pflegemutter.
Da es damals sehr viele Probleme gab, mit mir, ich war jung, schlechte Kindheit, und brauchte selbst erstmal Unterstützung bevor ich ein Kind großziehen konnte, ich konnte auch die Bindung nicht so wirklich zu meiner Tochter im Babyalter herstellen weshalb es so kam.
Wir haben beide ein sehr gutes Verhältnis und regelmäßigen Kontakt zu unserer Tochter. Da wir beruflich etwas weiter weg wohnen kommen wir sie alle 2 Wochen besuchen und bei Urlauben ist sie bei uns.
Wir beide haben ein gutes Verhältnis zu seiner Mutter (Pflegemutter/Oma)
Nun ist es aber so das wir beide unsere Tochter gerne bei uns haben wollen würden. Wir sind uns bewusst das es nicht von heute auf morgen geht und haben das Problem das die Pflegemutter/Oma niemals mitmachen würde, aber wissen das sie selbst auch mit der ganzen Situation selbst überfordert ist, was sie nicht zugibt. Wir denken das es mittlerweile wirklich besser wäre für unsere Tochter wenn sie bei uns leben würde.
Ist das aber überhaupt machbar ? Da es ja ihr zu Hause ist. Wir haben beide das Sorgerecht falls es einer wissen möchte.

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Hallo,

wenn Ihr als Eltern sorgeberechtigt seid, habt Ihr grundsätzlich auch das Recht, Eure Tochter wieder "zu Euch zu holen".

Die Überlegung, dass das nicht "von heute auf morgen" geht ist jedoch richtig, denn an erster Stelle steht das Kindeswohl. Eure Tochter hat quasi von klein auf ihren Lebensmittelpunkt bei der Oma, die eine wichtige Bindungs- und Bezugsperson für sie ist. Ein Vorteil in Euren Überlegungen ist, dass Ihr offensichtlich von Anfang an regelmäßig Kontakt hattet, den man ja grundsätzlich Schritt für Schritt erweitern könnte.

Du schreibst, dass Du zunächst Schwierigkeiten hattest, ein Bindung zu Deinem Kind aufzubauen. Wie ist das denn inzwischen Deiner Einschätzung nach? Gibt es eine insofern verlässliche Beziehung zwischen Euch als Eltern und Eurem Kind, auf die man perspektivisch "aufbauen" könnte?

Wichtig ist im Interesse und zum Wohl Eurer Tochter, dass Ihr nichts übereilt, also vor allem dem Kind gegenüber nicht "mit der Tür ins Haus fallt". Eure/Euer zuständige/r Berater/in des Jugendamtes/Trägers sollte bezüglich Eurer Überlegungen mit "im Boot sein". Gemeinsam könnt Ihr auch mit der Mutter Deines Freundes sprechen über Eure Wünsche und Pläne. Es könnte sein, dass wenn sie wie Du vermutest, einer Beendigung des Pflege-Verhältnisses nicht zustimmen mag, einen so genannten Antrag auf Verbleibens-Anordnung stellt. Dieser würde jedoch nur greifen, wenn anzunehmen wäre, dass eine Rückführung zu Euch als Eltern dem Kindeswohl schaden könnte.

Bedenkt bitte, dass Eure Tochter ihren Lebensmittelpunkt über mehrere Jahre bei ihrer Oma hatte. Wie Du selbst schreibst wäre es entsprechend wichtig, sich bei einer potentiellen Rückkehr zu Euch im Vorfeld gut beraten zu lassen und das Ganze sorgfältig abzuwägen. Es ist etwas Anderes, ein Kind an den Wochenenden und zu Ferienzeiten bei sich zu haben oder die Verantwortung zu 100% für ALLE Belange zu übernehmen. Sollte es zu einer Rückführung kommen, wird die Oma "umgekehrt" auch ein Recht auf regelmäßige Umgänge mit ihrer Enkelin erhalten, da die Kleine ja ihr ganzes bisheriges Leben bei ihr verbracht hat. Das würde sich sicherlich zumindest in der Form gestalten, wie es jetzt bei Euch ist (Wochenenden, Ferien).

Seid Ihr- neben der ohne Frage am wichtigsten zu bedenkenden emotionalen Seite- sicher, dass Ihr den Alltag mit Eurer Tochter "einfach so" regeln könntet? Wohn-Situation (Kinderzimmer), Arbeitszeiten, Kindergarten- oder Schulplatz, soziales Umfeld am Wohnort? Dann wäre ein erster Schritt wie gesagt, mit Eurem Jugendamt ins Gespräch zu gehen, um mögliche Perspektiven zu besprechen. Je mehr Ihr die Oma mit einbezieht und deren Gefühle (= die Bindung zu Eurer Tochter und "umgekehrt") im Blick behaltet und je behutsamer (und dennoch verlässlich) der Übergang gestaltet werden könnte, desto besser wäre es für Euer Kind.

Ich hoffe, dass hilft Euch ein wenig weiter?

Viele Grüße,

Kathrin

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Wart ihr schon beim Jugendamt und habt dort euer Anliegen angesprochen? Wie verlaufen eure Hilfeplangespräche, ist da das Thema Rückführung schon ausführlich besprochen worden?

Falls nicht ist euer Sachbearbeiter der erste Ansprechpartner. Der nächste wäre dann ein Anwalt.

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