Adoption trotz drei mal Psychotherapie

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an diejenigen, die einen Adoptionsprozess durchlaufen haben.

Mein Mann und ich können keine Kinder bekommen. Wir haben es lange versucht, waren in der KiWu-Klinik, nun wollen wird adoptieren.

Nun habe ich eben beim ersten googlen erschrocken festgestellt, dass es angeblich ein "Ausschlusskriterium" sei, wenn man eine psychische Erkrankung hatte.

Die Frage lautet also: Prüft das Jugendamt meinen Therapiehintergrund? Ich habe drei Therapien gemacht, eine mit 22, eine mit 28 und eine schließe ich aktuell ab. (ich bin 35)

Ich hatte immer mal wieder mit Depressionen zu kämpfen, aber gravierend war das bei mir nie. Ich habe die Therapien freiwillig begonnen, da ich an mir arbeiten wollte. Falls das Jugendamt also von den Therapien erfährt, wie würden sie das werten?

Wichtig: Ich mache ich mir außerdem Sorgen, ob das Jugendamt die Notizen der Therapeuten einsehen kann. Denn ich habe mich in den Therapien schon ehrlich geöffnet und einige sehr harte Dinge gesagt (Suizidversuche, sehr düstere Gedanken über andere Menschen).

Über Antworten würde ich mich sehr freuen :)

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Hallo,

also ich bin ehrlich. Ihr braucht ein erweitertes ärztliches Attest und dein Hausarzt weiß ja bestimmt von den Therapien.
Ihr werdet auch sehr genau geprüft, am Besten seit ihr ehrlich!
Traust du dir ein Adoptivkind den zu? Fast 30 Prozent haben Probleme mit FAS oder Drogen.

Es ist definitiv kein Ersatz für ein leibliches Kind.

Lg

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Der Antwort auf die Frage stimme ich zu.
Aber zu dem Abschlusssatz habe ich eine Frage. Ich lese häufiger "Ein adoptieres Kind ist kein Ersatz für ein leibliches". Ich finde das irgendwie merkwürdig. Was unterscheidet denn die Kinder. Ich weiß, dass ist jetzt provokativ formuliert aber ein adoptieres Kind ist, wenn man sich einlassen kann und einige Faktoren Stimmen, wie ein leibliches.

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Hallo,

die Frage ist zwar nicht an mich gerichtet, ich "erlaube" mir aber trotzdem mal zu antworten ;-)#schein.

Es ist absolut nachvollziehbar, dass gerade Paare mit unerfülltem leiblichen Kinderwunsch die Aufnahme eines Pflegekindes oder eine Adoption als Chance sehen, das eigene Leben doch noch mit einem Kind/Kindern gestalten zu können.

Sicherlich wird man mit dem Wunsch nach einem leiblichen Kind niemals so ganz "abschließen" können. Eine wichtige Voraussetzung für die Eignung als Pflegeeltern ist jedoch, dass man soweit mit sich und seiner Trauer (vor allem auch nach dem Verlust eines leiblichen Kindes) und Enttäuschung "im Reinen" ist, dass man ein Kind um seiner selbst Willen bei sich aufnehmen und es auf seinem Lebensweg begleiten möchte. Und zwar mit allen "Facetten", die dieses Kind dann so mitbringt.

Man "sucht" sich nicht das vermeintlich "perfekte" Kind aus (das man sich jahrelang erhofft hatte), sondern man öffnet idealer Weise Herz & Haus für ein Kind, von dem die Fachleute, mit denen man kooperiert, sicher sind, dass man als Eltern zu ihm "passt". Natürlich darf (und sollte) man "Ausschluss-Kriterien" haben (man muss ja seine persönlichen Grenzen kennen), aber der weit verbreitete Wunsch vom (ich übertreibe!) blauäugigen Säugling mit zartem, hellblondem Haarflaum, der direkt aus dem Krankenhaus zu Einem nach Hause darf, während der Schwangerschaft keine traumatischen Erfahrungen machen musste und Einem "all' das zu geben hat", was man sich seit Jahren sehnlichst gewünscht hat, ist leider zu 95% eine falsche Hoffnung und nicht "zielführend".

Man muss vielmehr bereit sein, ein Kind, dass sich sehnlichst ein liebevolles Zuhause wünscht, mit allen Herausforderungen, die es mitbringt, für viele Jahre zu begleiten. Das ist etwas Anderes als mit einem leiblichen Kind, mit Sicherheit auch schön und bereichernd, jedoch auf einer völlig anderen Ebene.

Es sind quasi "zwei verschiedene Paar Schuhe", so dass man die eigene Kinderwunschgeschichte wie gesagt so weit "abgeschlossen" haben sollte, dass der unerfüllte Kinderwunsch nicht mehr akut ist/ständig schmerzt und traurig macht. Sondern dass man diese Tatsache für sich annehmen und sich auf einen neuen, ganz anderen Weg machen kann/möchte. Daher kein "Ersatz", wobei ich den Begriff völlig unpassend finde im Kontext mit Menschen.

Das ist meine Erfahrung zu dem Thema.

Viele Grüße!

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Ich habe den Prozess nicht bis zum Ende durchlaufen, aber weit genug, dass ich denke dir antworten zu können.
So lange nichts davon in deinem Führungszeugnis steht (wäre ja nur der Fall, wenn du eingewiesen wurdest), du nicht von dir aus etwas sagst oder schreibst oder dich merkwürdig in dem Kontakt mit dem Jugendamt verhältst, wüsste ich nicht wie das Jugendamt davon erfahren sollte. Der Gesundheitscheck dreht sich darum, dass du keine lebensverkürzenden Krankheiten hast. Grundsätzlich ist es ja auch positiv, wenn du dich deinen Problemen stellst und wie es klingt hast du dein Leben in Griff. Also sollte nichts dagegen sprechen.

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Hi.

Ich habe zwar nicht den Adoptionsprozess durchlaufen. Aber den für Pflegeeltern. Und bei uns ist für beides die selbe Institution zuständig.

Ich glaube eine Depression kann jeden von uns ereilen. Bei unserem Träger ist es gerne gesehen wenn man dann in der Lage ist sich Hilfe an den richtigen Stellen zu suchen.
Die Sorge, dass das benötigen einer Therapie ein Zeichen von Schwäche ist, ist zum Glück immer häufiger überholt!

Ich wünsche euch bei eurem Weg alles erdenklich Gute! :)

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die ehrliche Antwort ist, das eure Chancen sehr gering sind, die Listen sind endlos lang und wirst eine Freigabe erteilen müssen für ein Gespräch mit dem Arzt

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Psychische Krankheitn sind ein Ausschlusskriterium, natürlich, der Staat übergibt euch ein Kind und es muss alles stabil sein. Diese Stabilität ist bei einer psychischen Erkrnakung nicht gegeben.

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So hatte ich das von unserem Jugendamt auch in Erinnerung (wobei es ja unterschiedliche Gründe für Therapien gibt, die erfolgreich aufgearbeitet werden könnten. Zum Beispiel Tod eines Angehörigen etc. Allerdings weiß ich bei Depressionen nicht ob das so eingeordnet wird, bin nicht vom Fach).
Was ich gar nicht wusste, ist dass man den Arzt quasi von der Schweigepflicht entbinden muss. Ist das tatsächlich so? Oder ist damit nur ein erweitertes Gesundheitszeugnis gemeint?