Behandlungsfehler

Hallo Zusammen,

mein Frau hat vor vier monate per Kaiserschnitt entbunden und am 05. Tag nacj dem OP haben wir ein problem bekommen, dass das Urin von sich alleine ausläuft. wir waren sofort beim Gynäkologische Ambulanz vor Ort und nach mehrmaliger Untersuchungen wurde festgestellt dass ein Blasenfistel sein. Die haben uns sofort zur Urologischen Klinikum geschickt und die haben auch die Blase sowie Harnleite durch die Spieglung untersucht und hat uns mündlich mitgeteilt dass die Harnleite während der OP verletzt worden aber die geben nicht schriftlich warum wie auch immer und mein Frau muss erneut operiert werden.

Mir war auch schon bewusst das irgendwas stimmt mit der OP nicht da normalerweise ein Kasierschnitt nur noch 1 Std dauert aber bei mein Frau ca. 4 Std. ich überlege immer noch ob ich die Krankenhaus verklagen muss?! Das wird echt teuer sein und schriftlich bestätigung haben wir auch nicht. Ich freue mich darauf, Ihre Meinungen zu hören.

Beste Dank,
Mo

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Hallo Mo,

Soweit ich weiß, kannst du einen schriftlichen Geburtsbericht vom Krankenhaus anfordern. Der kann dir dann als Grundlage für eventuelle weitere Schritte dienen.

Deine Frau kann sich auch erneut von einem unabhängigen Facharzt (Zweitmeinung) untersuchen lassen und sich das Ergebnis der Untersuchung schriftlich bestätigen lassen (im Vorfeld um die schriftliche Bestätigung bitten).

Alles Gute euch!

Lg, babyelf (26+6 🩵) mit 👧🏻🧑🏻 an der Hand und ⭐⭐⭐👼🏻⭐⭐⭐ im Herzen

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Wendet euch an einen Anwalt, das ist vielleicht ein Kunstfehler. Wahrscheinlich habt ihr das vor der OP unterschrieben, sowas kann nämlich passieren. Aber die fehlende Aufklärung danach geht halt gar nicht. Lasst euch definitiv bestätigen was das ist und woher das kommt. Sowas darf ein Arzt nicht verweigern.

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Hallo Naseb,

Oh je sowas ist wirklich schrecklich und das tut mir ganz doll leid für euch und auch für deine Frau.
Ich hoffe sehr, dass sie jetzt nach der neuen OP Ruhe hat und alles in Ordnung kommt.

Was das verklagen angeht: ich persönlich würde es lassen. Das sind glaube meist sehr langwierige und komplizierte Verfahren weil ja niemandem eine vorsätzliche Absicht nachgewiesen werden kann. Außerdem haben so Krankenhäuser meist sehr gut Anwälte, da sind wir Patienten nur ne kleine Ameise gegen die. Ausserdem kann das vielleicht sogar in den Papieren stehen, die man vorab unterschreibt, dass das vorkommen kann und es das Risiko gibt? Dann habt ihr sowieso keine Chance.
vor allem die Frage: was willst du damit erreichen? Ihr werdet monatelang, wenn nicht jahrelang Stress haben, kosten haben… lieber würde ich in Ruhe mein Familienleben leben statt mich wöchentlich mit diesem Fall zu beschäftigen. Schaut nach vorne…

Ich wünsche euch alles gute. 🍀

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"Was das verklagen angeht: ich persönlich würde es lassen. Das sind glaube meist sehr langwierige und komplizierte Verfahren weil ja niemandem eine vorsätzliche Absicht nachgewiesen werden kann. Außerdem haben so Krankenhäuser meist sehr gut Anwälte, da sind wir Patienten nur ne kleine Ameise gegen die."

Die Sorge kann ich dir und dem TE nehmen. Krankenhäuser haben zwar fast alle eine juristische Abteilung, aber das sind Juristen wie alle anderen auch. Besonders gut sind die im Prozessrecht meistens nicht, weil sie häufig nicht selbst vor Gericht stehen. Das sind nämlich keine klassischen Rechtsanwälte, sondern sog. Syndikusanwälte, die nur ganz eingeschränkt gerichtliche Verfahren für ihren Arbeitgeber führen dürfen. Sprich, die müssen selbst eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragen, wie der TE dann auch. Und damit steht man sich auf Augenhöhe gegenüber.

Natürlich kostet ein Verfahren Geld, aber wenn der TE nicht soooo viel hat oder aber auch zu viele Ausgaben/Schulden könnte Prozesskostenhilfe beantragt werden. Zudem würden die Kosten ggf. dem Gegner auferlegt werden oder eben nur zum Teil, je nachdem ob er obsiegt.

Lieber TE, was ich also sagen will: Bitte verfall nicht in dem Glauben, ihr hättet keine Chance. Juristen sind ganz normale Menschen, die auch nur mit Wasser kochen. Lass dir einen Termin zur Erstberatung bei einem Fachanwalt für Medizinrecht, spezialisiert auf Krankenhäuser geben und schildert dort euren Fall. Im Übrigen sind Kosten für Erstberatungen gesetzlich festgelegt und Kosten um die 230 € brutto (hab die genauen Kosten nicht mehr im Kopf). Also das ist überschaubar und bringt euch eindeutig mehr, als hier zu spekulieren.

Alles Gute euch.

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Das Problem sind eher die Gutachter. Mein Freund macht Medizinrecht (gegen Krankenhäuser, etc.) und die meisten Gutachten fallen leider negativ aus.. Und darauf stützen sich die Richter.. Natürlich schadet eine Erstberatung nicht, aber Medizinrecht ist schwer sein Recht zu bekommen.

Ah und bzgl. der Kosten. Im Medizinrecht kann ein höherer Kostenschlüssel verwendet werden, da die Arbeit aufwendiger ist.

Bearbeitet von Einhorn.95
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Es gibt Fachanwälte für Medizinrecht, teilweise auch mit Schwerpunkt Geburtsfehler. Dort würde ich mir einen Rat holen. Hoffe ihr habt eine Rechtsschutzversicherung.

Zudem könnt ihr über den medizinischen Dienst ein kostenloses Gutachten anfertigen lassen.

Denke aber dass das unter den OP Risiken aufgelistet ist. Müsst ihr mal schauen, solche Unterlagen sollte man ja aufheben. Wird sie bleibende Schäden davon tragen? Wenn nicht ist der Schadensersatz auch gar nicht mal so hoch..

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Wendet euch an einen Anwalt. Bei meiner Mutter ist ähnliches Passiert. Bei der Gebärmutterentfernung wurde die Blase verletzt und Urin ist dann einfach zur scheide rausgelaufen. Sie musste natürlich erneut operiert werden.

Am Ende hat die Versicherung des Krankenhauses dann die ganzen OP kosten übernommen und eine Entschädigung bezahlt für den Arbeitsausfall (nicht sehr viel, nur ein paar 1000, da sie selbständig ist hat das nicht weit gereicht). Man muss dazu sagen, dass wir in der Schweiz wohnen.

Aber es war ein anstrengender Weg, die Krankenhäuser haben auch Anwälte und natürlich will niemand irgend eine Schuld auf sich nehmen.
Darum holt euch am besten eine 2. Meinung und das dann auch schriftlich und besprecht es nachher mal mit der Rechtsschutzversicerung oder Anwalt.