Mutterschutz

Hallo Frau Behrens,

Ich bin mit meinem dritten Kind schwanger. Ich war somit 6 Jahre zuhause und die Elternzeit meines zweiten Kindes endet am 09.06.20
Der Mutterschutz beginnt jedoch erst am 04.07.20

Muss ich somit nach 6 Jahren Pause für 4 Wochen in die Arbeit oder gibt es da eine Regelung?

Viele Grüße
Sabine

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Liebe Sabine,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich besteht für die Zeit zwischen der Elternzeit und den Schutzfristen aufgrund der aktuellen Schwangerschaft eine Arbeitspflicht.

Frage deinen Arbeitgeber, ob noch Resturlaub aus vorhergegangenen Mutterschutzzeiten o.ä. besteht, mit denen du die vier Wochen überbrücken kannst. Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit mit deinem Arbeitgeber über unbezahlten Urlaub zu sprechen.


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra