Krankengeld und dann BV

Hallo ich beziehe seit 2 Monaten Krankengeld wegen einem Schicksalsschlag in der Familie. Bin deshalb wegen Psychischer Belastung Krankgeschrieben und erhalte jetzt auch seit 2 Monaten Krankengeld.

Nun bin ich aber schwanger geworden und arbeite in einer Branche wo ich nach der 12. Ssw gesetzliches BV bekomme.

Wie läuft es denn dann? Wenn ich mich dann nicht weiter krankschreiben lasse und ja dann "Arbeitsfähig" wäre... ich würde ja dann BV bekommen... muss der Arbeitgeber Lohnzahlen? Oder zählt es dann auch ohne Krankenmeldung wie weiterhin krank und ich bekomme Krankengeld? Muss ich mich erst wieder gesundmelden vor dem BV das ich wieder vollen Lohn erhalte? Oder bleibe ich auch ohne Krankenmeldung wegen der Psyche nur weiterhin geringeres Krankengeld?

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der Bezug von Krankengeld gehen einem Beschäftigungsverbot und dem damit verbundenen Mutterschutzlohn grundsätzlich vor. Ein Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG ist nur dann gegeben, wenn allein das ärztliche Beschäftigungsverbot für die Nichtleistung der Arbeit ursächlich ist, nicht jedoch, wenn die Nichtleistung der Arbeit auf einer Arbeitsunfähigkeit beruht.

Bei einem zeitlichen Zusammentreffen von Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit besteht kein Anspruch auf Mutterschutzlohn, da das Beschäftigungsverbot dann nicht die ausschließliche/alleinige Ursache für die Nichtleistung der Arbeit ist. Liegt eine aktuelle Erkrankung vor, die dich arbeitsunfähig macht, so ist diese und nicht das Beschäftigungsverbot für das Aussetzen von der Arbeit ursächlich.

Solange du also nicht wieder gesund bist, bleibst du in der Arbeitsunfähigkeit und beziehst Krankengeld. Erst danach – wenn du wieder gesund bist – kannst du ein Beschäftigungsverbot und dementsprechend Mutterschutzlohn erhalten.

Eine Pflicht erst wieder die Arbeit aufzunehmen, um den Anspruch auf Mutterschutzlohn zu erhalten, besteht jedoch nicht. Entscheidend ist, dass du nicht mehr arbeitsunfähig krankgeschrieben bist. Dann kann sich das Beschäftigungsverbot auch direkt an die Arbeitsunfähigkeit anschließen. Nur eine Überschneidung von Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit ist nicht möglich (siehe oben).

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra