Ende Elternzeit/Rückkehr in den Job

Hallo liebe Expertin!

In Kürze steht ein Gespräch mit meinem AG an, in dem über meine Rückkehr gesprochen wird. Ich habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet, könnte aber auch schon eher (ca. 3 oder 4 Monate früher) wieder mit einer niedrigen Stundenzahl anfangen zu arbeiten.

Jetzt hat sich die Struktur innerhalb des Teams geändert und Aufgaben wurden anders verteilt, „meinen“ Job gibt es in dem Sinne gar nicht mehr. Auf was muss ich mich denn einlassen? Können mir einfach andere Tätigkeiten (mit geringerer Bezahlung) zugewiesen werden?

Und was wäre zum Ende der zweijährigen Elternzeit ratsam? Verlängern um ein Jahr mit TZ in Elternzeit oder „alten“ Vertrag wieder aufnehmen und befristet (zunächst für ein Jahr) die Stunden reduzieren?

SaarlandForever1993

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Fragen aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

(1) Die Rechtsprechung geht bislang davon aus, dass der Arbeitnehmer nach Rückkehr aus der Elternzeit keinen Anspruch auf Rückkehr auf den bisherigen, einen gleichwertigen oder einen ähnlichen Arbeitsplatz hat. Der Arbeitgeber kann im Rahmen des ihm zustehenden Weisungsrechtes andere Arbeiten zuweisen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.04.01, Az. 4 Sa 497/00). Der Arbeitnehmer hat lediglich einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Eine geringere Vergütung geht damit jedoch nicht einher.

(2) Die Vereinbarung einer Elternteilzeit bietet den Vorteil, dass das Teilzeitarbeitsverhältnis durch die Elternteilzeit befristet ist und somit nach Ende der Elternzeit eine Rückkehr zur alten Arbeitszeit – in deinem Fall die Rückkehr zu einer Vollzeittätigkeit – möglich ist.
Sofern der bisherige Arbeitsvertrag lediglich für einen bestimmten Zeitraum auf Teilzeit umgestellt werden soll, würde auch hier nach Ablauf des Zeitraums eine Rückkehr zur Vollzeittätigkeit möglich.

Ich hoffe, deine Fragen verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra