Wann endet der Kündigungsschutz nach Geburt genau?

Hallo, meine Frage bezieht sich darauf, wann genau die Elternzeit beginnen müsste, um die ganze Zeit Kündigungsschutz zu haben.
Beispiel:
Kind ist am 23.06. geboren, Mutter geht nach dem Mutterschutz vorerst arbeiten. Wann könnte der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen? Genau ab dem 23.10.?
Falls man also dem Arbeitgeber genau an diesem Tag morgens den Antrag auf Elternzeit abgibt, die 8 Wochen danach (18.12.) beginnen soll, hat man komplett Kündigungsschutz, oder?

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Liebe*r Ratsuchende*r,
gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber verboten (§ 17 Abs. 1 MuSchG).

Das bedeutet jedoch nicht, dass du als Schwangere per se unkündbar bist. Denn § 17 II 1 MuSchG sieht vor, dass eine Kündigung ausnahmsweise mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig sein kann, wenn diese nicht im Zusammenhang mit dem Zustand der Frau in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung steht (z.B. bei betriebsbedingten Kündigungsgründen).

Gemäß § 18 I 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt der besondere Kündigungsschutz bereits von dem Zeitpunkt an, ab dem Elternzeit verlangt wurde (sog. Vorwirkung). Allerdings besteht das Kündigungsverbot nicht bereits mit dem Elternzeitverlangen, sondern frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes bzw. frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes (vgl. § 18 I 2 Nr. 1 und 2 BEEG). Der besondere Kündigungsschutz besteht während der Elternzeit und endet mit dem (auch vorzeitigen) Ende der Elternzeit.

Wenn die Elternzeit unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfrist beantragt wird, führt dies zwingend dazu, dass gemäß § 15 II 3 BEEG die Zeit der Mutterschutzfrist nach der Entbindung (§ 3 II MuSchG) auf den Zeitraum der Elternzeit angerechnet wird (LAG Hessen, Urteil v. 10.01.2012, Az. 12 Sa 290/11).

Das bedeutet, dass die zwei Jahre der Elternzeit ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu rechnen sind. Wenn du also direkt nach der Entbindung in die Elternzeit gehst, besteht bis zum Ende der Elternzeit der besondere Kündigungsschutz.

Ich hoffe, deine Fragen verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Hallo, vielen Dank für die Mühe. Es hat meine Frage leider nicht beantwortet, da ich geschrieben habe, dass die Mutter nach dem Mutterschutz vorerst arbeitet und ich genau für diesen Fall wissen wollte, ab welchem Tag eine Kündigung ausgesprochen werden könnte.