Erneute Ss in der noch laufenden Elternzeit

Guten Tag Frau Behrens,
Meine Frage wäre wie genau muss ich rechnen wenn ich in meiner jetzigen elternzeit die noch bis April 20 läuft aber nur für ein Jahr ausbezahlt würde bis April 19 wieder schwanger werden würde. Bekomme ich da dann Schwierigkeiten mit dem abbrechen der elternzeit oder eben Abzüge meines Geldes so wie es vorher war. Bin mit der ersten ss sofort ins Berufsverbot gekommen. Leider können die mir vom versorgungsamt keine genau Antwort geben oder möchten es eben nicht :-<.

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Es ist richtig, dass die Elternzeit der Mutter und der Mutterschutz gleichzeitig nicht möglich sind. Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes ist gesetzlich vorgesehen in § 16 Abs. 3 BEEG.

Beginnt im Zeitraum einer bereits laufenden Elternzeit eine neue Schwangerschaft, wird eine neue Mutterschutzfrist errechnet. Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhältst du, wenn du die bis dato laufende Elternzeit offiziell beendest. Es ist also zwingend erforderlich, dass du deine Elternzeit durch schriftliche Mitteilung an deinen Arbeitgeber beendest bevor die neue Mutterschutzfrist beginnt.

Fragen rund um das Thema Elterngeld können im Rahmen des Forums nicht beantwortet werden (siehe Hinweis über den Diskussionen). Einen Elterngeldrechner und weitere Informationen findest du zum Beispiel auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums. Außerdem findest du überall vor Ort Elterngeldstellen.


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra