Bescheftigungsverbot

Ich arbeite als Verkäuferin momentan bin ich tätig an der Kasse da ich in den letzten Wochen gemerkt habe das ich doch ziemlich unter Druck stehe schnell an der Kasse sein muss habe ich das Öfteren sehr starke Rückenschmerzen und Bauchkrämpfe ich bin in der 22. SchwangerschaftswocheMein Mutterschutz beginnt erst Anfang Dezember aber ich merke das ich das nicht mehr bis dahin aushalteMeine Frage ist bekomme ich denn ein Berufsverbot jetzt schonHabe allerdings Anfang Oktober noch zwei Wochen Urlaub unser Bezirksleiter meinte ich könnte schon in den Berufsverbot gehen aber stellt ein Arzt das so einfach aus?

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Das individuelle/ärztliche Beschäftigungsverbot ist in § 16 MuSchG geregelt. Danach darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Erforderlich ist zwingend ein ärztliches Zeugnis. Ein Attest von einer Hebamme oder einem Entbindungshelfer genügt nicht.

Grundsätzlich liegt es jedoch im Ermessen der Ärzte zu prüfen und zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot vorliegen. Es kommt dabei maßgeblich auf die individuellen Umstände deines Einzelfalls an, sodass sich eine pauschale Beantwortung, ob die ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird oder nicht, im Rahmen des Forums ausschließt.


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra