Arbeitszeiränderung und BV

Hallo,

ich habe ab dem 1.10 meine Arbeitszeit von 75% auf 100% erhöht. Jetzt bin ich leider bis Ende des Monats krank geschrieben und mir droht unter Umständen ein Beschäftigungsverbot. Meine Frage ist nun ob ich im Beschäftigungsverbot nun das bisher aktuelle Gehalt von 75% weiter bekomme, da ja die letzten gearbeiteten Monate als Berechnungsgrundlage dienen. Oder ob das Gehalt angepasst wird.

Vielen Dank schon mal im Vorraus
shailam

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Als Mutterschutzlohn, der während des Beschäftigungsverbots vom Arbeitgeber gezahlt wird, wird grundsätzlich das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt (vgl. § 18 S. 1 und 2 MuSchG).

Nun soll – wie von dir geschildert – eine Erhöhung deiner Arbeitszeit und dementsprechend eine Änderung der Arbeitsentgelthöhe erfolgen. Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für den Mutterschutzlohn zugrunde zu legen, und zwar ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 MuSchG). Von einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist auszugehen, wenn diese wenigstens drei Kalendermonate andauert.

Ab dem Zeitraum, wo du aufgrund der Aufstockung deiner Arbeitszeit von 75 % auf 100 % eine Änderung der Arbeitsentgelthöhe erzielst, ist also dieses Arbeitsentgelt bei der Berechnung für den Mutterschutzlohn zugrunde zu legen.

Hintergrund ist, dass Frauen, die wegen mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten ganz oder teilweise der Arbeit aussetzen, hinsichtlich des Entgeltanspruchs weder besser noch schlechter gestellt werden dürfen als wenn sie gearbeitet hätten.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Vielen Dank
Das hat mir sehr weitergeholfen.
Shailam