Selbständigkeit während SS aufgeben

Hallo Liebe Expertin,

Zu mir : ich bin gelernte Erzieherin und seit 2 Jahren selbstständige Tagesmutter.
Langsam haben mein Partner und ich einen Kinderwunsch. Allerdings hab ich vor der finanziellen Belastung während der SS und dem eventuellen Beschäftigungsverbot Angst.

Nun zu meiner Frage : Ist es rechtlich vertretbar, die Selbständigkeit während der SS aufzugeben und eine Stelle in einer Kita anzunehmen, sodass ich während des BV Geld bekomme? Und nach SS und Elternzeit meine Selbständigkeit wieder aufnehme?
Sicherlich würde der neue Arbeitgeber schnell erfahren, dass ich schwanger bin und Fragen warum ich die Tätigkeit als Tagesmutter aufgegeben habe.

Liebe Grüße

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Rechtlich ist es so: Wenn du in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen würdest, dann müsste dir der AG für Zeiten, in denen du wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung nicht beschäftigt werden darfst, den Mutterschutzlohn gem. § 18 MuSchG zahlen.

Für die Zeit der Schutzfristen vor (= sechs Wochen) und nach (=acht Wochen) der Entbindung sowie für den Entbindungstag erhält eine Frau, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (vgl. § 19 MuSchG, § 24i SGB V). Von dem Arbeitgeber erhält die Frau einen Zuschuss zu diesem Mutterschaftsgeld (vgl. § 20 MuSchG).

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra