Nur noch einer systemrelevant?

Heute wurde in Bayern bekannt gegeben, dass es reicht, wenn nur ein Elternteil systemrelevant ist. Ist dann Voraussetzung, dass beide Elternteile gleichzeitig außer Haus sind oder reicht es, die Dienstzeiten des systemrelevanten Teils zu belegen?
Bsp: Bankangestellter 40 Stunden Woche
Bürokauffrau im Home Office

Haben die Kinder Anspruch auf Notbetreuung?

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Nein, ihr habt keinen Anspruch, da du von zu Hause aus arbeiten kannst.

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War bislang so. Aber kippt das nicht die Ein-Eltern-Regelung?

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Nein es geht bei der Ein-Eltern-Regelung darum das z. B ein Elternteil Krankenpfleger ist und der andere einen Bürojob hat und ins Büro geht.

Bislang war es in vielen Bundesländern so das man dann obwohl 2 Personen ausser Haus waren keinen Anspruch hatte

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Unser Kind ist in der Notbetreuung, obwohl ich theoretisch Home Office machen könnte (in Bayern). Er ist im Bereich Gesundheitsversorgung, da reicht schon seit drei Wochen ein systemrelevanter Elternteil. Beim Formular zur Beantragung muss man den Teil zum zweiten Elternteil nicht mal ausfüllen, wenn der erste systemrelevant ist. Also würde ich fest davon ausgehen, dass da kein Problem besteht und ihr Anspruch auf Notbetreuung habt!

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Du machst aber kein Homeoffice

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Wobei in Bayern ist der arbeitsort egal

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Nur aus persönlichen Interesse, magst du sagen, wer von euch systemrelevant ist.

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Mein Mann hat eine Abschlussklasse als Lehrer. Ab 27.4. wieder voll im Einsatz. Ich bin auch Lehrerin und deswegen grundsätzlich auch systemrelevant. Meine Schüler kommen aber erst am 11.5. Muss meine Schüler aber online betreuen und per Telefon Aufgaben lösen. Vom Stundenmaß her arbeite ich 75%. Deswegen frage ich mich, ob die Arbeit meines Mannes „reicht“.

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Sorry, ich hatte das deinen Eingangstheard missverstanden. Ich wollte nur wissen ob der Bankkaufmann in deinem Beispiel systemrelevant ist.

#sorry

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Notbetreuung:

Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen (!!!!) Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind, werden in ihrer gewohnten Kindertageseinrichtung betreut. Die Eltern dürfen diese Kinder auch in die Einrichtungen bringen und von dort wieder abholen, es gelten entsprechende Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen.

Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn

- ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist

oder

- beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen.

Alleinerziehend bedeutet, dass das Kind mit ihm oder ihr in einem Haushalt wohnt und in diesem Haushalt keine weitere volljährige Person wohnt, die als Betreuungsperson dienen kann. Das Kind bzw. die weitere volljährige Person gehört zum Haushalt, wenn die Person in derselben Wohnung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Ab dem 27. April gilt:

- Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.

- Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.

- Die HPTs der Jugendhilfe werden wegen des hohen pädagogischen und therapeutischen Förderbedarfs der dort betreuten Kinder von den Betretungsverboten ausgenommen.

- In HPTs, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung erbringen, werden Einzelfallentscheidungen ermöglicht. Die Leitung der Einrichtung kann in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk im Hinblick auf das Wohl der Kinder und deren Familien einzelne Kinder zur Notbetreuung zulassen.

Bei Homeoffice durch einen Erziehungsberechtigten: Es kommt nicht darauf an, wo die Arbeitsleistung erbracht wird. Gegenstand einer ggf. vom Arbeitgeber vorzulegenden Bescheinigung ist nur die Frage, ob die Tätigkeit dienstlich / betrieblich notwendig ist, auch insoweit kommt es nicht auf den Arbeitsort an.

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Weil die Frage nach dem Bankkaufmann aufkam: In Hessen ist die Notbetreuung auf den Personenkreis der "kritischen Infrastruktur" erweitert worden. Dazu gehören auch Personen die im Bereich der Kreditbereitstellung und Geldbeschaffung beschäftigt sind.

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Danke für das ausführliche Antworten! Das meiste hab ich auf der Seite vom Familienministerium gefunden. Nur den Absatz mit dem Homeoffice nicht. Woher hast du das? Ist nämlich für mich super wichtig.

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Bei uns in Hessen wird das von Träger zu Träger unterschiedlich gehandhabt. Auch in Hessen reicht 1 systemrelevantes Elternteil.
Der Krippe reicht der Nachweis eines Elternteils. Der Kindergarten wollte Arbeitszeitnachweise beider Elternteile vom AG. Da wird nur betreut wenn keiner zu Hause ist.

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In der Klasse meines Kindes (Bayern Grundschule) gibt es ein Kind in der Notbetreuung. Mama ist ärztin und Papa sozialpädagoge in gesundheitlichen Bereich.

Heute in der Email der Schule stand drauf, was systemrelevant ist und vollzeit arbeitende Eltern im Büro sind es nicht. Es muss schon einen Gesundheitssystem Beruf sein, Polizei, Feuerwehr, und sonst noch andere jetzt relevante Berufe. Es gab ein Link zur Bayerische Regierung mit einer Liste. Und das auch nur, wenn das Kind wirklich nicht anderweitig betreut werden kann.

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Normalerweise sollte deine Schulleitung dir (bzw. allem Lehrern der Schule) alle KMS zukommen lassen...

Gehen ja auch an die Eltern raus und hierüber müssen auch die Lehrer (zb wegen dem Einsatz zu Betreuung der systemrelevanten Kinder) dringend informiert sein.

Wenn dieser Informationsfluss nicht gegeben ist unbedingt ansprechen.

Mit freundlichen Grüßen

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Unser Schulleiter ist da total nachlässig. Hab von dem noch nie ein KMS bekommen.

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Wende dich an den Personalrat.
Es kommt wirklich viel Quatsch aber ihr müsst entweder per Mail informiert werden oder über einenSammelordner zb im Lehrerzimmer.
Um welche Schulrat handelt es sich denn bei euch?

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Denke nicht. Ist ja kein systemrelevanter Beruf und einer ist zu Hause